Ethikkommission

Rechtliche Grundlagen

In der Neufassung der Ordnung zur Einrichtung einer Ethikkommission des Senates der Europa-Uni­ver­sität Viadrina Frankfurt (Oder), die der Senat am 3. November 2021 erlassen hat, wird festgelegt, welche Forschungsvorhaben von der Kommission geprüft werden, wer antragsberechtigt ist (§ 3) und wie die Antragstellung erfolgt (§ 4). Zudem wird das Verfahren zur Prüfung von Forschungs­vorhaben dargelegt.

Das Ergebnis ihrer Prüfung teil die Kommission den Antragstellerinnen und Antragstellern in einem begründeten Votum als „Genehmi­gung“, „Genehmigung unter Vorbehalt und ggf. mit Auf­lagen“ oder „Ablehnung“ mit (§ 5).

Aktuelle Mitglieder

Der Senat der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) hat im März 2015 die Ethikkommission eingerichtet. Die Mitglieder werden jeweils auf drei Jahre bestellt. Derzeit hat die Kommission folgende Mitglieder:

  • der Vizepräsident für Forschung und Karriereentwicklung, Prof. Dr. Jan-Hendrik Passoth (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Christian Becker (Juristische Fakultät)
  • Prof. Dr. Kerstin Brückweh (Kulturwissenschaftliche Fakultät); Vertretung Prof. Dr. Kira Kosnick (Kulturwissenschaftliche Fakultät)
  • N.N. (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
  • Lilo Meier (Wissenschaftliche Mitarbeiterin); Vertretung N.N.
  • Jovita Anhut  (Studentisches Mitglied); Vertretung Loisa Paulsen (Studentisches Mitglied)
  • Ulrike Polley (Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin); Vertretung Steffi Tetzlaff (Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin)
  • N.N. (Externes Mitglied)

Kontakt

Ansprechpersonen für alle Fragen zur Ethikkommission sind:

Dr. Petra Kuhnau

Leitung Referat Forschung

Dr. Geny Piotti

EU-Referentin