Informationen für Bewerberinnen und Bewerber (W2/W3-Professuren)
Verfahrensverlauf
Das Verfahren zur Neu- oder Wiederbesetzung einer Professur oder Juniorprofessur an der Stiftung Europa-Universität Viadrina unter Zuordnung zu einer der Fakultäten der Europa-Universität Viadrina erfordert die Beachtung einer Reihe gesetzlicher Vorschriften und Ordnungen. Eine Besonderheit stellt die eigenverantwortliche Durchführung der Verfahren an der Universität, von der Freigabe bis zur Ernennung, dar. Als Organ der Stiftung Europa-Universität Viadrina wirkt der Stiftungsrat bei Berufungsverfahren mit.
Übersicht Berufungsverfahren
Hier finden Sie den aktuellen Stand zu den laufenden Berufungsverfahren der Fakultäten. Sollten Sie Fragen zu einem Berufungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte die Stabsstelle Berufungen.
Fakultät | Denomination | Bewerbungsfrist | Verfahrensstand |
---|---|---|---|
Kulturwissenschaftliche Fakultät | Vergleichende Kultursoziologie (W2) | 07.12.2022 | Rufannahme |
Kulturwissenschaftliche Fakultät | Sprachpraktiken in Medienkulturen (W3) | 12.02.2023 | Ruferteilung |
Juristische Fakultät | Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht (W3) | 01.10.2023 | Ruferteilung |
Kulturwissenschaftliche Fakultät European New School of |
Digital Political Communication (W3) |
06.05.2024 (verlängert/extended) |
Sichtung der Bewerbungen |
Juristische Fakultät |
Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht (W3) |
29.04.2024 |
Sichtung der Bewerbungen |
Stand: 03.07.2024
Ablauf des Berufungsverfahrens an der Viadrina
Das Berufungsverfahren an der Viadrina ist in folgende Abschnitte eingeteilt:
Die Fakultät, in der die Professur oder Juniorprofessur neu zu besetzten oder wieder zu besetzten ist, stellt einen Antrag beim Präsidenten/ bei der Präsidentin.
Inhalt des Antrags:
- Wertigkeit, Denomination
- Einbindung in das Forschungskonzept und in die Lehre der Fakultät
- Entwurf des Ausschreibungstextes
- Geplante Ausstattung
Nach dem Vorliegen des Antrags findet beim Präsidenten/ bei der Präsidentin gemeinsam mit der Dekanin/ dem Dekan der Fakultät, der Kanzlerin/ dem Kanzler und der Gleichstellungsbeauftragten eine Erörterung (Strategiegespräch) statt.
Hier werden u.a. die Bedeutung der Professur oder Juniorprofessur unter Berücksichtigung des Struktur- und Entwicklungsplanes sowie die mögliche Bewerbungslage erörtert.
Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und im Ergebnis des Strategiegesprächs entscheidet der Präsident/ die Präsidentin über die beantragte Besetzung.
Hiernach erfolgt die Anzeige des Ausschreibungstextes an den Stiftungsrat und sodann die Veröffentlichung der Ausschreibung.
Die Berufungskommission setzt sich aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern zusammen, die das zu besetzende Fach angemessen repräsentieren, so dass eine hohe Qualität des Berufungsverfahrens sichergestellt wird.
Weiterhin wirken in der Berufungskommission mindestens eine akademische Mitarbeiterin/ein akademischer Mitarbeiter und eine Vertreterin/ ein Vertreter der Studierenden als weitere stimmberechtigte Mitglieder mit.
Des Weiteren wirken mit:
Eine Vertreterin/ ein Vertreter der nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden als nichtstimmberechtigtes Mitglied, die Gleichstellungsbeauftragte, die/ der Berufungsbeauftragte und im Falle von Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die Vertrauensperson für Schwerbehinderte.
Zusätzlich bestimmt der Präsident/ die Präsidentin ein stimmberechtigtes Mitglied (Professorin/Professor) einer Nachbarfakultät.
Die Berufungskommission legt die näheren Auswahlkriterien auf der Grundlage des Ausschreibungstextes fest und wählt unter allen Bewerberinnen und Bewerbern diejenigen aus, die zu einer hochschulöffentlichen Präsentation (ein Probevortrag mit Diskussion und/oder eine Lehrveranstaltung) eingeladen werden. Im Rahmen dieses Termins findet im Anschluss an den öffentlichen Teil eine Beratung der Berufungskommission mit der Bewerberin/ dem Bewerber statt.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die nach der Anhörung in die engere Wahl gezogen werden, beauftragt die Berufungskommission zwei auf dem Berufungsgebiet anerkannte, auswärtige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, vergleichende Gutachten zu erstellen. Nach Eingang und Würdigung der Gutachten erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag, mit in der Regel drei Bewerberinnen und Bewerbern.
Die Berufungskommission stimmt über die Vergabe jedes Ranges innerhalb der Berufungsliste ab.
Der Berufungsvorschlag setzt sich aus den gesamten Unterlagen des Berufungsverfahrens zusammen und spiegelt den Verfahrensverlauf wieder. Er enthält:
- den Ausschreibungstext,
- Protokolle der Sitzungen der Berufungskommission,
- die auswärtigen Gutachten,
- die eingehende Begründung der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Probevorträge bzw. die Probelehrveranstaltungen sowie
- die Begründung der Nichtberücksichtigung für eine Anhörung.
Der gesamte Berufungsvorschlag wird durch die Berufungskommission der Dekanin/ dem Dekan vorgelegt, die/ der dem Fakultätsrat den Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreitet.
Danach ist der Berufungsvorschlag dem Senat zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Anschließend entscheidet das Präsidium über die Aufnahme des Berufungsvorschlags auf die Tagesordnung des Stiftungsrates.
Der Präsident/ die Präsidentin beruft die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auf Vorschlag des Senats im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat.
In dem Auswahlverfahren nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden durch die Dekanin/ den Dekan unverzüglich nach Annahme des Rufes über ihre Nichtberücksichtigung informiert. Die Bewerbungsunterlagen sind frühestens 3 Monate nach Ernennung bzw. Einstellung auf Wunsch der Bewerberinnen und Bewerber im Falle postalisch eingereichter Bewerbungsunterlagen zurückzusenden bzw. zu vernichten.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fakultäten
Fakultät | Dekanin/Dekan | Fakultätsgeschäftsführer/-innen |
---|---|---|
Juristische Fakultät | Prof. Dr. Ulrich Häde | Frau Michaela Ignatius Frau Ewa Szkarlat |
Kulturwissenschaftliche Fakultät | Prof. Dr. Timm Beichelt | Herr Oliver Kossack Herr Sönke Matthiessen |
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | Prof. PhD Ingo Geishecker | Herr Frank Rudovsky |
Weitere Ansprechpartner*innen
Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Fragen zu Angeboten der familiengerechten Hochschule
Informationen für Rufinhaber und Rufinhaberinnen
Der Präsident/ die Präsidentin erteilt den Ruf zur Besetzung der freien Stelle.
Die Rufinhaberin/ der Rufinhaber erhält ein Informationsschreiben, das der Vorbereitung der Berufungsverhandlungen dient. Unter anderem geht es um die Vorstellung des Lehr- und Forschungskonzepts, um benötigte Ausstattung im Rahmen der zukünftigen Lehr- und Forschungstätigkeit sowie um weitere notwendige Nachweise (Gesundheitszeugnis usw.).
Für Fragen zur Organisation der Verhandlungen können sich Rufinhaberinnen bzw. Rufinhaber an das Berufungsmanagement wenden.
Fragen zur W-Besoldung, dem Beamtenrecht sowie zur Vergabe von Leistungsbezügen beantwortet Frau Steffi Tetzlaff
(Dezernat für Personalangelegenheiten).
Die Berufungsverhandlungen werden auf der Grundlage der Vorstellungen der Rufinhaberin/ des Rufinhabers vorbereitet. Die Zuarbeiten zur sächlichen und personellen Ausstattung, zur räumlichen Ausstattung, IT-Ausstattung sowie bibliothekarischen Ausstattung erfolgen von der Fakultät (siehe Rahmenbedingungen) und im Vorgespräch vor der Berufungsverhandlung, vom Kanzler.
Die wesentlichen Verhandlungsinhalte sind den Informationen zu Berufungsverhandlungen zu entnehmen.
Das im Ergebnis der Berufungsverhandlungen erarbeitete Berufungsangebot wird dem Rufinhaber/der Rufinhaberin zur Kenntnis gegeben. Im Ergebnis weiterer Absprachen (per Mail) zwischen Präsidentin/ Kanzler und Rufinhaber/Rufinhaberin wird die Berufungsvereinbarung erarbeitet.
Die schriftliche Berufungsvereinbarung gilt als Ausstattungszusage. Zur Annahme ist eine schriftliche Mitteilung (Rufannahme) innerhalb einer gegebenen Frist durch die Rufinhaberin/ den Rufinhaber an den Präsidenten/ die Präsidentin zu richten. Die Rufablehnung ist gleichfalls an den Präsidenten/ die Präsidentin zu senden.
Nach Annahme des Rufs erfolgt die Ernennung durch den Präsidenten/ die Präsidentin und damit die Übergabe der Ernennungsurkunde. Im Vorfeld hierfür werden von der Rufinhaberin/ dem Rufinhaber das Gesundheitszeugnis sowie das Führungszeugnis abgefordert.
Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen, die bei einem Berufungs- oder Evaluationsverfahren zu beachten sind.
Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
Gleichstellungsaspekte in Berufungsverfahren
Lehrverpflichtungsverordnung (LehrVV)
Häufig gestellte Fragen
Das Verfahren zur Neu- oder Wiederbesetzung einer Professur oder Juniorprofessur an der Stiftung Europa-Universität Viadrina unter Zuordnung zu einer der Fakultäten der Europa-Universität Viadrina erfordert die Beachtung einer Reihe gesetzlicher Vorschriften und Ordnungen.
Informationen zum VerfahrensverlaufDie aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie in unserem Bereich für Stellenausschreibungen für Professuren und wissenschaftliches Personal. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie in unserem Stellenportal.
Stellenangebote der ViadrinaDie Europa-Universität nutzt für ihre Stellenausschreibung ein Online-Bewerbungsportal, indem der Kandidat persönliche Angaben für die jeweilige Bewerbung machen kann. Die anschließende Kommunikation verläuft ebenfalls über das Bewerbungsportal.
Falls Fragen oder Probleme beim Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars aufkommen, können Sie uns direkt über das Portal kontaktieren. Bei Problemen mit der Registrierung zum Portal wenden Sie sich an berufungsmanagement@europa-uni.de.
Stabsstelle Berufungen
- Große Scharrnstraße 59 | 15230 Frankfurt (Oder)
- Raum: HG 266
- +49 (0) 335 5534 4521
- +49 (0) 335 5534 4296
- berufungsmanagement@europa-uni.de
- tenuretrack@europa-uni.de
- Zum Team