FAQs

Rund um die Viadrina

Seit ihrer Wiedergründung 1991 lebt und atmet die Viadrina Internationalität. Das zeigt sich auch heute noch auf ganz unterschiedliche Art und Weise: Studierende können ihr Auslandssemester an einer von über 250 Partnerhochschulen weltweit verbringen oder sich mit Kommiliton*innen aus beispielsweise Polen, Frankreich oder der Ukraine zum Mittagessen in der Mensa treffen. Eine internationale Perspektive auf Kultur, Recht und Wirtschaft prägt darüber hinaus die inhaltliche Ausrichtung vieler Seminare und ganzer Studiengänge. Damit es mit der Kommunikation auch international klappt, ist eine vielseitige Sprachenausbildung in den meisten Studiengängen gleich integriert.

  • Internationales Flair: Kommiliton*innen aus ca. 100 Ländern
  • Europäische und globale Themen im Studium
  • Lehrveranstaltungen in verschiedenen Sprachen
  • Internationale Mehrfachabschlüsse
  • Grenzübergreifend in Polen und Deutschland leben und studieren
  • Fremdsprachenausbildung
  • Auslandssemester an einer von über 250 Partneruniversitäten
  • Interkulturelle Kompetenz durch Auslandspraktikum

Sprachangebote des Sprachenzentrums der Viadrina:

• Deutsch (als Fremdsprache)         
• Italienisch                          
• Spanisch                                
• Englisch 
• Polnisch
• Türkisch
• Französisch
• Russisch 
• Ukrainisch

Bitte beachte:
Bei einigen unserer Studiengänge sind Fremdsprachenkenntnisse Zulassungsvoraussetzung. In den meisten Studiengängen sind sie fester Bestandteil des Studienprogramms.

Ja! Besuche uns beim Tag der offenen Tür oder werde Studi für einen Tag und erlebe beim Schnupperstudium live den Uni-Alltag: Nimm an Lehrveranstaltungen teil, triff Studierende & Professor*innen und vieles mehr…

Um die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten der Universität zu bündeln, wurde der Viadrina Kompass entwickelt. Er ist eine Sammlung kostenfreier Angebote, die allen Studierenden zusätzlich zum Studienangebot zur Verfügung stehen. Als Navigator dient er der Orientierung in verschiedenen Lebens- und Studiensituationen. In Form von Trainings, Seminaren und Beratungsoptionen begleitet er unterstützend bei der Perspektivenfindung und zeigt ein „Mee(h)r an Möglichkeiten“.

Weitere Informationen zu den Themen Beratung, Karriereplanung und Workshops gibt es hier.

Voraussetzungen für ein Studium

Nein, unabhängig von den gewählten Leistungskursen ist eine Bewerbung für ein Studium an der Viadrina möglich. Zu unserem Studienangebot passt ein Interesse für Sprachen oder internationale Themen aus Kultur, Recht bzw. Wirtschaft. Fächer wie Deutsch, Mathe oder Geschichte bzw. Fremdsprachen bis zum Abitur sind – je nach angestrebtem Studiengang – eine gute Vorbereitung für ein Studium an der Europa-Univer- sität Viadrina.

Der genaue NC-Wert eines Studiengangs wird immer erst nach Ende des Zulassungsverfahrens erhoben. Maßgeblich für den NC-Wert bzw. die Wartesemester sind die Abiturnote bzw. die Anzahl der Wartesemester des*der letzten nach diesen Kriterien zugelassenen Bewerbers*in. Die Chancen auf eine erfolgreiche Zulassung mit einer bestimmten Note bzw. einer bestimmten Anzahl von Wartesemestern hängen also von den Noten bzw. Wartesemestern der anderen Bewerber*innen ab.

Ja, eine Bewerbung für ein Studium an der Viadrina ist auch möglich mit:

  • Abschluss der Sekundarstufe I (oder einem gleichwertigen Abschluss) in Kombination mit einer geeigneten Berufsausbildung und mindestens zweijähriger Berufserfahrung oder
  • Meisterprüfung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf
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Zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC): Vereinfacht gesagt werden zulassungsbeschränkte Studienplätze nacheinander in zwei Runden nach den Kriterien „Abiturnote“ und „Wartezeit“ an die Bewerber*innen vergeben: 80% der Studienplätze nach der Durchschnittsabiturnote und 20% der Studienplätze nach Wartesemestern. Nicht angenommene Studienplätze werden nach dem gleichen Prinzip in einem Nachrückverfahren an die restlichen Bewerber*innen vergeben. Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen können ihre Zulassungschancen ggf. durch einen Härtefallantrag erhöhen.

Zulassungsfreie Studiengänge: Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Bewerbung. Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann sich für den jeweiligen Studiengang online einschreiben. Ausländische Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich jedoch grundsätzlich über uni-assist.de.

Für den Studiengang „Deutsch-Polnisches Jurastudium“ („Bachelor of German and Polish Law und Magister des (polnischen) Rechts“) bewerben sich alle Interessierten direkt auf dem Bewerbungsportal viaCAMPUS. Für den Studiengang „Polenstudien“ erfolgt die Bewerbung ausschließlich über die Adam-Mickiewicz- Universität Poznań via rekrutacja.amu.edu.pl.

Eine Bewerbung für ein Studium an der Viadrina ist möglich mit:
- allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- einem als gleichwertig anerkannten ausländischen Schulabschluss

Bitte beachte:
Für Studiengänge mit Polnisch oder Englisch als Unterrichtssprache wird ein Sprachnachweis benötigt. Spezifische Informationen zur Zulassung sind auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge zu finden.

Bewerben & Einschreiben

Was: Eine amtlich beglaubigte Kopie ist eine Kopie, eines Originaldokuments, die einer öffentlichen bzw. staatlichen Behörde oder einem Notar vorgelegt wurde. Die Behörde oder der Notar bestätigt auf der Kopie, dass diese dem Original entspricht und bestätigt dies mit einem Stempel mit Emblem.

Wo: Alle öffentlichen Dienststellen, die ein Dienstsiegel führen, dürfen Kopien amtlich beglaubigen.

Zum Beispiel:

  • Schulen
  • Ämter
  • (Einwohner-) Meldestellen
  • Notare (gegen Entgelt)

Die Bewerbung um einen Studienplatz an der Viadrina erfolgt ganz einfach online über unsere Webseite. Wie es geht und welche Dokumente benötigt werden, erklären wir unter Bewerbung & Einschreibung.

Bitte beachte:

Für einige zulassungsbeschränkte NC-Studiengänge läuft die Bewerbung über das „Dialogorientierte Serviceverfahren“ (hochschulstart.de). Ausländische Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich grundsätzlich online über uni-assist.de bewerben.

Für den Studiengang „Deutsch-Polnisches Jurastudium“ („Bachelor of German and Polish Law und Magister des (polnischen) Rechts“) bewerben sich alle Interessierten direkt auf viaCAMPUS. Für den Studiengang „Polenstudien“ erfolgt die Bewerbung ausschließlich über die Adam-Mickiewicz-Universität Poznań via rekrutacja.amu.edu.pl.

Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung sowie deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich online auf viaCAMPUS.

Bewerbungszeiten für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge (NC):
Wintersemester: 1. Juni bis 15. Juli
Sommersemester: 1. Dezember bis 15. Januar

Bewerbungszeiten für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge:
Wintersemester: 1. Juni bis 15. September
Sommersemester: 1. Dezember bis 15. März

Ausländische Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich auch für zulassungsfreie Studiengänge grundsätzlich online über uni-assist.de bewerben.

Für den Studiengang „Deutsch-Polnisches Jurastudium“ („Bachelor of German and Polish Law und Magister des (polnischen) Rechts“) bewerben sich Studienanfänger*innen vom 1. Mai bis 5. September und für das höhere Fachsemester vom 1. Mai bis 15. August zum Wintersemester und vom 1. Dezember bis 15. Februar zum Sommersemester direkt auf viaCAMPUS.

Für den dualen Studiengang „Wirtschaftsprüfung“ bewerben sich alle Interessierten vom 1. Juni bis 5. September ebenfalls auf viaCAMPUS.

Bitte beachte:
Nicht für jeden Studiengang ist die Bewerbung bzw. Einschreibung zum Sommersemester möglich. Die Einschreibe- und Bewerbungsfristen u.a. auch bei den Master-Studiengängen können abweichen.

Kosten & Studiengebühren

Für den Semesterbeitrag:
Empfänger: Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
IBAN: DE27 1705 5050 3600 3655 91
BIC: WELADED1LOS
Verwendungszweck: Matrikelnummer
Adresse: Sparkasse Oder-Spree, Franz-Mehring-Str. 22, 15230 Frankfurt (Oder), Deutschland

Für die Ausbildungsgebühr:
siehe Zulassungs- und Gebührenbescheid

Neben dem Semesterbeitrag werden für das Studium voraussichtlich noch individuelle Kosten anfallen, z.B. für Sprachkurse, Kopien und Bücher.
Die Mieten in Frankfurt (Oder) sind moderat: Ein Zimmer in einer Studierendenwohnanlage des Studentenwerkes kostet aktuell zwischen ca. 190 und 300 Euro.

Die Viadrina ist eine staatliche Hochschule, daher werden für das Bachelor- und Masterstudium grundsätzlich keine Studiengebühren erhoben.

Die Ausnahme sind weiterbildende Masterprogramme, die zum Teil gebührenpflichtig sind. Studierende der Viadrina zahlen einen Semester- beitrag von ca. 300 Euro. Im Preis enthalten sind u.a. das Semesterticket für den Verkehrsverbund Berlin/Brandenburg (VBB) und eine Einschreibegebühr.

Mehr erfahren

Campus & Leben

Eine Wohnung oder ein Zimmer in einer Studierendenwohnanlage kann online beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) beantragt werden.

Tipp:
Preisgünstig in Słubice wohnen: Auf der polnischen Seite der Oder sind Mieten für Zimmer und Wohnungen oftmals günstiger.

Begriffe & Erläuterungen

Abschluss - erfolgreiche Beendigung eines Vorhabens, zum Beispiel schulischen oder universitären Bildungsganges.

Hochschul-/ Universitätsabschluss - Abschluss nach einem Hochschul-/ Universitätsstudium.

Erläuterung:
Bachelor ist erster akademischer Grad und berufsqualifizierender Abschluss eines mehrstufigen Studienmodells oder eine staatliche Abschlussbezeichnung nach erfolgreichem Studium an einer Berufsakademie. Dauer: 3-4 Jahre.

Master ist zweiter akademischer Grad und berufsqualifizierender Abschluss eines mehrstufigen Studienmodells oder eine staatliche Abschlussbezeichnung nach erfolgreichem Studium an einer Berufsakademie. Dauer: 1-2 Jahre.

Erste juristische Prüfung (= Erstes Staatsexamen): wer ein Studium der Rechtswissenschaft absolviert, schließt dieses mit der „Ersten juristischen Prüfung“ ab, früher „Erstes Staatsexamen“ genannt. Ein Staatsexamen ist eine von einer deutschen staatlichen Behörde (Prüfungsamt) veranstaltete Prüfung. Diese bildet in der Regel den Abschluss von Studiengängen an einer deutschen Hochschule.

Zertifikat ist eine amtliche Bescheinigung/Urkunde über eine abgelegte Prüfung bzw. den Erwerb bestimmter Fähigkeiten.

Ausschlussfrist - ist der Termin, bis zu dem Ihre Unterlagen bei dem Empfänger eingegangen sein müssen. Es gilt der Posteingang, also das Datum, an dem sie ankommen, und nicht das Datum, an dem sie verschickt wurden. Bewerbungen zum Beispiel, die nach der Ausschlussfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Beglaubigung / beglaubigte Kopie - ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift/Kopie (beglaubigte Kopie) durch einen Notar oder eine dazu ermächtigte Behörde.

Erläuterung:
Kommen Sie aus einem der EU-Länder, ist eine Beglaubigung der Unterlagen durch Notare, Schulen oder Hochschulen ausreichend. Außerhalb der Europäischen Union sind Kopien von einer deutschen konsularischen Vertretung oder von einem dazu befugten Notar zu beglaubigen.


Beeidigung / beeidigte Übersetzung (= beglaubigte Übersetzung) - beinhaltet die Anfertigung von Übersetzungen offizieller Dokumente einschließlich der amtlichen Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Übersetzung (beeidigte Übersetzung) durch eine hierzu ermächtigte Person.

Erläuterung:
Eine beeidigte bzw. beglaubigte Übersetzung darf nur von einem entsprechend beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Dieses Zertifikat ermächtigt den Übersetzer dazu, Bescheinigungen wie Urkunden, Zeugnisse jeder Art, amtliche Eintragungen usw. zu übersetzen und deren Korrektheit zu bestätigen. Mit einem Stempel wird damit auch ein übersetztes Dokument im Ausland als gültig anerkannt.

Bewerbung -  Antrag auf Zulassung für einen Studienplatz an der Universität.

Einschreibung (= Immatrikulation, Eintragung) - offizielle Anmeldung als Studierende/r an der Universität. Dadurch erhalten Sie den Studierendenstatus und Ihre Studierenden-ID (Matrikelnummer).

Erläuterung:
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen Sie sich mit allen erforderlichen Unterlagen bewerben. Sie erfahren per Zulassungsbescheid, ob Sie einen Platz erhalten haben und sich an der Universität einschreiben können (ggf. sind dafür weitere Unterlagen notwendig).

Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen direkt für den gewünschten Studienplatz einschreiben.

Dialogorientiertes Serviceverfahren (abgekürzt DoSV) - von der Stiftung Hochschulstart koordiniertes Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte, grundständige Studiengänge.

hochschulstart.de - Webseite zur Registrierung für die Teilnahme am DoSV.

Erläuterung:
Die Hochschulen können Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung koordinieren lassen. In diesem Verfahren besteht die Möglichkeit, sich für mehrere Studiengänge an mehreren Hochschulen zu bewerben.

Um sich für einen DoSV-Studiengang zu bewerben, ist zunächst eine Registrierung auf der Website www.hochschulstart.de nötig. Sie erhalten einen Benutzer-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifierzungs-Nummer (BAN).

Ob der von Ihnen gewählte Studiengang an der Europa-Unviersität Viadrina ein DoSV-Studiengang ist, erfahren Sie in den entsprechenden Details unter "Bewerbung & Einschreibung".

Frankierer Rückumschlag - ist ein an Sie selbst adressierter und frankierter Umschlag, für die Rücksendung von Unterlagen.

Erläuterung:
Beschriften Sie den Rückumschlag mit Ihrer persönlichen Adresse. Versehen SIe den DIN A4 Rückumschlag mit der erforderlichen Postgebühr (Porto).

grundständig - als grundständiges Studium werden Studiengänge bezeichnet, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen.
Beispiele hierfür: Bachelor, Erste juristische Prüfung.

konsekutiv - ein konsekutiver Studiengang baut auf einem ersten Studienabschluss auf, er ist inhaltlich mit diesem abgestimmt und weist einen fachlichen Bezug zu diesem auf.

Sie werden auch als postgraduale Studiengänge bezeichnet, da für die Zulassung immer ein erfolgreich abgeschlossener grundständiger Studiengang erforderlich ist.

Erläuterung:
Es handelt sich meist um Master-Studiengänge, die direkt auf einem fachlich passenden Bachelor-Studiengang aufbauen.


weiterbildend - berufsbegleitende, häufig kostenpflichtige Masterstudiengänge, bei denen meist Berufserfahrung vorausgesetzt wird.

Erläuterung:
Weiterbildende Masterprogramme sind in der Regel so konzipiert, dass sie berufsbegleitend absolviert werden können, z.B. durch Abendveranstaltungen oder Wochenend-Blockveranstaltungen. Sie richten sich an berufstätige Akademiker*innen, die sich weiterbilden möchten, um sich den Herausforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Oft wird deshalb fachrelevante Berufserfahrung vorausgesetzt. Die Zulassungsvoraussetzungen (z.B. die fachliche Einschlägigkeit des grundständigen Studiums) können stark variieren.

Hochschulzugangsberechtigung (HZB) - Nachweis über die Befähigung für ein Studium an einer deutschen Hochschule.

Erläuterung:
Wer in Deutschland studieren möchte, muss sich durch seine Vorbildung dafür qualifizieren. In Deutschland erlangt man die HZB mit dem Abschluss der Sekundarstufe 2 (Abitur oder Äquivalent).

Ausländische HZB:
Wer kein deutsches Abitur hat, muss eine Vorbildung nachweisen, die dem Niveau des deutschen Abiturs äquivalent ist. Bitte beachten Sie, dass die Definition der HZB von Land zu Land verschieden ist. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls nach den für Ihr Land geltenden Erfordernissen.

Für Studierende aus einigen Ländern heißt das, dass sie vor Studienbeginn in Deutschland 1 - 2 Jahre an einer Hochschule im Heimatland studieren, ein einjähriges Studienkolleg in Deutschland besuchen oder andere zusätzliche Bedingungen erfüllen müssen.

Sekundarstufe 2: Der Abschluss der Sekundarstufe 2 ist das Abitur (also die HZB).

Sekundarstufe 1: Der Abschluss der Sekundarstufe 1 ist ein Haupt- bzw. Realschulabschluss. Dieser wird erreicht, wenn die 10. Klasse mit den dafür üblichen Tests bestanden ist. Mit dem Abschluss der Sekundarstufe 1 erlangt man keine HZB!

Deutsch:

Fall 1

Wenn der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt, aber aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen, zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss rechtzeitig vor Beginn des Masterstudienganges erlangt wird.

Dann schicken Sie uns bitte ein offizielles Original-Schreiben Ihrer Universität (mit Briefkopf und  Siegel), das bestätigt:

  • daß Sie Student dieser Universität sind, daß Sie Ihr Studium im laufenden Semester beenden werden,
  • daß Sie Ihren akademischen Grad (z. B. Bachelor) am Ende des laufenden Semesters bekommen werden,
  • welcher Grad das ist und welches die voraussichtliche Durchschnittsnote ist.
  • Außerdem  müssen Sie eine Übersicht über Ihre bisher erbrachten Leistungen einreichen.

Fall 2:

Wenn Ihr Zeugnis noch nicht ausgestellt ist, Sie aber bereits Ihr Studium abgeschlossen und Ihren akademischen Grad (z. B. Bachelor oder Äquivalent) erworben haben.

Dann benötigen wir ein offizielles Original-Schreiben Ihrer Universität (mit Briefkopf und Siegel), das aussagt:

  • daß Sie den akademischen  Grad erworben haben,
  • welcher Grad es ist,
  • wann Sie ihn erworben haben und
  • welche Abschlußnote Sie hatten.

Es gilt für beide Fällte:

Für die Zeit der Bearbeitung Ihrer Bewerbung ersetzen diese Schreiben das offizielle Zeugnis, aber zur Einschreibung müssen Sie das Abschlußzeugnis vorlegen.


Englisch

Case 1:

If your first academic degree (e. g. bachelor or equivalent) is not yet accomplished yet due to outstanding exam results, but the current performance level suggests that this degree will be reached in the current semester before the beginning of the master studies.

Than we need an official letter from your university (with letter head and seal) in original, stating:

  • that you are student of this university,
  • that you will finish your studies in the current semester,
  • that you'll get the degree at the end of the semester,
  • which degree this will be and
  • what's the expected average mark
  • Moreover an official transcript of records is to be submitted.

Case 2:

If your first academic degree certificate (e. g. bachelor or equivalent) is not issued yet, but the studies are finished and the degree already awarded.

Than we need an official letter from your university (with letter head and seal - no copies) in original stating:

  • that you got the degree,
  • which degree you received,
  • when you received it and
  • what's the final mark.

For both cases applies:

Those letters replace the missing certificate during the application procedure but the official certificate must be presented when enrolling.

online - Die Bewerbung und/oder Einschreibung (Immatrikulation) an der Viadrina erfolgt online über viaCampus (Deutsch/Englisch).

Erläuterung:

Für den Prozess der Bewerbung und/oder Einschreibung ist viaCampus nur während der veröffentlichten Fristen geöffnet. Es ist nicht möglich, sich vorher zu bewerben!

Bitte folgen Sie den einzelnen Schritten und Hinweisen im viaCampus. Am Ende der Online-Bewerbung und/oder Einschreibung (Immatrikulation) müssen Sie diese online absenden. Nach dem Absenden wird eine PDF-Datei generiert.
Die 1. Seite ist der Antrag selbst.
Behalten Sie die restlichen Seiten und lesen diese sorgfältig!

Bitte reichen Sie nur die 1. Seite zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen in Papierform an der Viadrina ein.

Über fehlende Dokumente und Statusänderungen während des gesamten Vorganges bis zur Einschreibung (Immatrikulation) werden Sie durch viaCampus informiert.

Semesterbeitrag - ist eine pauschale Pflichtabgabe, die von allen Studierenden einer deutschen Hochschule vor jedem Semester zu entrichten ist und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Studentenwerksbeitrag
  • Studierendenschaftsbeitrag
  • Einschreibgebühr
  • Pflicht-Semesterticket. 

Studiengebühr - soll die Kosten des Studiums reduzieren, die dem staatlichen oder privaten Träger der Hochschule entstehen. Seit dem Sommersemester 2001 müssen alle Studierenden im Land Brandenburg eine Einschreibgebühr zahlen.

Studiengebühr wird auch verwendet im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Studiengängen, bei welchen zusätzliche Studiengebühren anfallen, über den Semesterbeitrag (incl. Einschreibgebühr) hinaus.

kostenpflichtig (auch: gebührenpflichtig) - bedeutet, dass über den üblichen Semesterbeitrag hinaus weitere Kosten erhoben werden.

Erläuterung:
Informationen dazu, welche Studiengänge an der Europa-Universität Viadrina kosten-/ gebührenpflichtig sind, finden Sie in unserem Studienangebot.

DSH - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber

  • Von der DSH befreit sind Studienbewerber/innen, die
      • Inhaber/in eines deutschsprachigen Abiturs sind,
      • eine deutschsprachige Hochschule erfolgreich absolviert haben,
      • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II besitzen,
      • das Kleine bzw. Große Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts besitzen,
      • die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts bestanden haben,
      • die DSH bereits abgelegt haben,
      • das TestDaF-Zeugnis erworben haben und - in allen vier Teilbereichen mindestens die Niveaustufe TDN 4 erreicht haben.

Nicht befreit werden Studienbewerber/innen, die z. B. die Zentrale Mittelstufenprüfung am Goetheinstitut abgelegt haben.
Die Europa-Universität Viadrina bietet einen studienvorbereitenden Deutschkurs an.

Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) hat durch einen der folgenden erfolgreich bestandenen äquivalenten Tests zu erfolgen:

Englisch:

Hinweise:
Neben den genannten Tests und Zertifikaten akzeptieren wir keine anderen Sprachnachweise.
Bitte veranlassen Sie, dass der Sprachnachweis vom Test­institut direkt an das Immatrikulationsamt gesendet wird.
Kopien werden nicht akzeptiert.
Der Sprachnachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
Um die Fristen einhalten zu können, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich sich frühzeitig um den entsprechenden Sprachnachweis zu bemühen.
Ausschließlich Studieninteressierte, die ihren Bachelorabschluss in englischer Sprache in einem der folgenden Länder erworben haben, sind vom Nachweis der englischen Sprach­kenntnisse befreit: Australien, Irland, Kanada, Malta, Neuseeland, Südafrika, UK, USA. Studieninteressenten aus nicht genannten Ländern müssen zwingend eines der o. g. Sprachzertifikate nachweisen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn der neue Studiengang artverwandt oder artgleich dem bisherigen Studiengang ist (fachnah).

Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass der Bewerber seinen Prüfungsanspruch nicht verloren hat. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Damit hat das neue Prüfungsamt die formale Sicherheit, dass der neu Einzuschreibende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten bei einem Studienwechsel möglichst früh beantragt werden, da die Ausstellung unter Umständen etwas Zeit benötigt.

uni-assist - ist eine Institution deren Kernaufgabe die Bewertung von internationalen Zeugnissen ist und damit die Prüfung, ob die eingereichten Zeugnisse gleichwertig zu deutschen Schul- oder Studienabschlüssen sind. d.h. ob sie grundsätzlich zum Studium in Deutschland berechtigen. Zusätzlich können die Hochschulen uni-assist damit beauftragen, die Erfüllung weiterer Kriterien zu prüfen.

Erläuterung:
Für die Europa-Universität Viadrina übernimmt uni-assist die Bearbeitung aller Bachelor-Bewerbungen von ausländischen Studierenden mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (kurz: HZB): www.uni-assist.de.

Bitte beachten Sie unbedingt die Erläuterungen unter "Hochschulzugangberechtigung (HZB)"!

Alle Bewerbenden sind verpflichtet der Universität zur Immatrikulation eine aktuelle Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse einzureichen. Diese Bescheinigung gilt als Nachweis eines gültigen Krankenversicherungsschutzes.

Privatversicherte unter 30 Jahren stellen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag auf Befreiung. Daraufhin erhalten sie die Versicherungsbescheinigung, die bei der Universität eingereicht werden muss.

Privatversicherte über 30 Jahren erhalten die Versicherungsbescheinigung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ohne einen Antrag auf Befreiung stellen zu müssen. Diese Versicherungsbescheinigung muss bei der Universität eingereicht werden.

Zulassung - Erlaubnis sich an einer Universität einzuschreiben.

zulassungsfrei - Studiengänge, für die Sie in der Regel keine weiteren speziellen Voraussetzungen erfüllen müssen, um sich einzuschreiben.

zulassungsbeschränkt (NC) - Studiengänge, bei denen eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen über ein Bewerbungsverfahren nach bestimmten Kriterien unter den Bewerber*innen vergeben wird.

Synonym werden sie auch als NC-Studiengänge bezeichnet. NC steht für Numerus Clausus. Er hat keinen festen Wert, sondern entsteht bei jedem Bewerbungsdurchgang durch das Angebot an verfügbaren Studienplätzen und die Nachfrage nach diesem Studiengang neu.

Erläuterung:
Bei zulassungsfreien Studiengängen müssen lediglich die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden (meist das Abitur, die Fachhochschulreife oder bestimmte berufliche oder anderweitige Qualifikationen). Die Einschreibung erfolgt direkt an der Hochschule. Es findet für diese Studiengänge kein Bewerbungs-, d.h. kein Zulassungsverfahren statt und es wird dementsprechend kein Zulassungsbescheid generiert und versendet.

Bei zulassungsbeschränken Studiengängen muss man sich bewerben, statt sich direkt einzuschreiben. Da es in diesen Studiengängen nur eine bestimmte, festgelegte Anzahl von Studienplätzen gibt, werden aus den eingegangenen Bewerbungen nach von der Universität festgelegten Kriterien (z.B. Note der HZB, Wartezeit) Rankings erstellt. Die besten Bewerber*innen erhalten eine Zulassung und können sich für den Studiengang einschreiben.

Es ist möglich, dass ein Studiengang an einer Hochschule zulassungsfrei, an einer anderen Hochschule jedoch zulassungsbeschränkt ist.

Zweitstudium - Im Zweitstudium befindet sich, wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang abgeschlossen hat und sich für ein weiteres Studium in einem anderen Studiengang derselben Kategorie bewirbt.

Erläuterung:
Studierende, die nach Abschluss eines Bachelorstudiums erneut ein Bachelorstudium in einem anderen Studiengang, oder nach Abschluss eines Masterstudiums erneut ein Masterstudium in einem anderen Studiengang aufnehmen.

Ausnahme: unmittelbar auf Bachelorstudium an der Viadrina folgendes konsekutives Masterstudium.

Erläuterungen zu den Kategorien von Studiengängen finden Sie unter Punkt "Grundständige / Konsekutive / Weiterbildende Studiengänge".