Banner Viadrina

Lehraufträge

Foto: Giraffe Werbeagentur ©Heide Fest

„Zur Ergänzung des Lehrangebots können Lehraufträge erteilt werden. Die Lehrbeauftragten nehmen die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbstständig wahr.

Lehrbeauftragte sollen mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung sowie eine mehrjährige berufliche Praxis aufweisen.

Der Lehrauftrag begründet ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art zur Hochschule; er begründet kein Dienstverhältnis. Er wird für höchstens vier Semesterwochenstunden und in der Regel für längstens zwei Semester von der Dekanin oder dem Dekan erteilt.“

- Auszug aus § 58 BbgHG

 

Richtlinen

Formulare