Beauftragte

Übersicht der Beauftragten

Die Viadrina ist ein Ort, an dem sich Mitarbeitende und Studierende wohlfühlen und Ansprechpersonen für Ihre persönlichen Anliegen finden. Dafür stehen verschiedene Beauftragte zur Verfügung, die sich für die entsprechenden Belange von Studierenden und Mitarbeitenden einsetzen.

An der Viadrina sollen alle fair und respektvoll behandelt und vor Diskriminierung geschützt werden. An die Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung können sich alle Studierende, Mitarbeitende, Lehrende und Gäste wenden, wenn sie an der Viadrina oder im Zusammenhang mit der Viadrina diskriminiert werden oder Konflikte erleben.

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Antikorruptionsbeauftragte (AKB) haben die Aufgabe, die Leitung der Universität und deren Bereiche (Dezernate etc.) in Fragen der Korruptionsbekämpfung zu beraten und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung durchzuführen. Dafür werden Risikoanalysen durchgeführt. Die Aufgabe ist es, Korruptionsanzeichen zu erkennen, zu bewerten und diesbezüglichen Hinweisen nachzugehen. Beschäftigte können auch ohne Einhaltung des Dienstweges (!) dem/der AKB Korruptionsfälle oder Verdachtsmomente melden. Auf Wunsch werden solche Hinweise selbstverständlich anonym behandelt.

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Gemäß dem Brandenburgischen Hochschulgesetz wirkt die Beauftragte bei der Organisation der Studienbedingungen nach den Bedürfnissen behinderter Mitglieder mit. Während die Schwerbehindertenvertretung und die Inklusionsbeauftragte vorrangig Ansprechpersonen für die Belange von Mitarbeiter*innen sind, konzentrieren sich die Tätigkeiten der Beauftragten für die Belange von Hochschul-Mitgliedern und -Angehörigen mit Behinderung auf den Themenbereich Studium bzw. Studierende mit Behinderung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Kontakt:
Dr. Jenny Kuhlmann
Beratungsstelle für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Beauftragte für die Belange von Mitgliedern und Angehörigen mit Behinderung

Logenstraße 4
15230 Frankfurt (Oder)
AM 113
☏ +49 335 5534 4455
✉ barrierefrei@europa-uni.de

Der Datenschutzbeauftragte ist der vom Dienstherrn bestellte unabhängige Beauftragte für die Belange des Schutzes personenbezogener Daten im Wirkungskreis der Viadrina. Er ist gem. § 39 DSGVO mit der Wahrnehmung der Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen hinsichtlich der Pflichten des Datenschutzes betraut. Weiterhin überwacht er den Schutz personenbezogener Daten und der Datenschutzstrukturen und Datensachbearbeitung des Dienstherren und berichtet direkt an den Dienstherren.

Kontakt:
Datenschutzbeauftragter
Raum HG 113b
Tel: +49 (0) 335-5534 4587
datenschutz@europa-uni.de

Die Familienbeauftragte bietet individuelle Beratung für Studierende und Beschäftigte mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen zu allen Fragen rund um die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie. Weitere Aufgaben des Familienbüros betreffen die Konzeption und Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen an der Viadrina und die Kommunikation mit Projektpartner*innen innerhalb und außerhalb der Hochschule. Wir organisieren Workshops und Veranstaltungen und helfen bei der Vermittlung von Kinderbetreuung für Universitätsangehörige mit Familienaufgaben.

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Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt Studierende, Lehrende und Mitarbeitende aller Geschlechter, bspw. bei Benachteiligung oder Belästigung aufgrund von Geschlecht oder geschlechtlicher Identität. Über Weiterbildungen, Unterstützung bei Gremienarbeit und Vernetzung fördert sie Frauen in Studium, Wissenschaft und Verwaltung. Sie wirkt auf die tatsächliche Gleichstellung aller Geschlechter in der Universität hin und arbeitet dabei mit einem intersektionalen Ansatz.

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Hinweisgeber*innen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Hinweisgeberschutz an der Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) (BGBl. 2023, I, Nr. 140).

Geschützt werden Beschäftigte der Viadrina (also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, Hochschullehrerinnen und -lehrer, Professorinnen und Professoren), die Informationen über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen ausgewählte Landes-, Bundes- oder europarechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, Verstöße sowohl an eine externe Stelle als auch eine interne Stelle zu melden. Die Whistleblower sind frei in der Wahl der Meldestelle, sollten sich jedoch vorrangig an die interne Stelle wenden.

Externe Meldestellen werden beim Bundesamt für Justiz, bei der BaFin und beim Bundeskartellamt eingerichtet. Die Bundesländer können daneben eigene Meldestellen einrichten.

Die interne Meldestelle der Viadrina wird bei der Kanzlei Wiedemann Rechtsanwälte, Ulmenstraße 17 in 15526 Bad Saarow mit Hilfe eines digitalen Hinweisgebersystems geführt.

Damit werden anonyme Hinweise von Beschäftigten der Viadrina zu Missständen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit aufgefallen sind, ermöglicht. Die Hinweisgeberin/der Hinweisgeber bleibt zu jedem Zeitpunkt vollständig anonym.

Wie funktioniert die Meldestelle?

Das Hinweisgebersystem steht für alle Beschäftigen der Viadrina (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte) zur Verfügung. Wenn Beschäftigte Missstände wie z. B. unethisches Verhalten, Datenschutzmängel, Datenschutzverstöße, Diskriminierung, Belästigung, Bestechung, Korruption, Diebstahl, Veruntreuung oder Betrug entdecken, können sie diese über den anonymen Meldekanal weitergeben.

Informationen zur internen Meldestelle (Uni-intern)

Die Inklusionsbeauftragte vertritt die Arbeitgeberin in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen. Sie ist somit Ansprechperson auf Arbeitgeberseite für schwerbehinderte Beschäftigte.

Zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben arbeitet die Inklusionsbeauftragte eng mit der Arbeitgeberin, der Schwerbehindertenvertretung und den Personalräten zusammen (§ 182 SGB IX). Sie achtet gemäß § 181 SGB IX vor allem darauf, dass der Arbeitgeberin obliegende Verpflichtungen erfüllt werden. Gemeinsam mit der Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitglieder und gleichgestellte Personengruppen der Europa-Universität Viadrina (SBV) ist die Inklusionsbeauftragte zudem Verbindungsperson zur Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt und unterstützt Rehabilitationsträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Während die Beauftragte für die Belange von Hochschulmitgliedern mit Behinderung vorrangig Ansprechperson für Studierende ist, bilden die Inklusionsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung Ansprechstellen für die Beschäftigten der Viadrina.

Kontakt Inklusionsbeauftragte:
Steffi Tetzlaff
Tel.: +49 (0) 335-5534 4309

Bei der Schwerbehindertenvertretung (SBV) handelt es sich um Vertrauenspersonen, die sich für die Belange aller schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden der Hochschule einsetzen.

Kontakt:
Birgit Geisler-Franke (Hauptvertretung)
AM 108
sbv@europa-uni.de
(03 35) 55 34 - 28 51

Nico Lamprecht (Stellvertretung)
HG 113b
sbv@europa-uni.de
(03 35) 55 34 - 45 87

Präsidialbüro

Referent*innen und Sekretariat