Individualpromotion an der Viadrina

Step by step

Wenn Sie eine individuelle Promotion anstreben, wählen Sie zunächst Ihr Forschungsthema gemäß Ihren eigenen Interessen aus. Sodann empfehlen wir, den folgenden Schritten zu folgen:

Es ist zunächst erforderlich, dass Sie an unserer Universität einen Professor oder eine Professorin finden, der oder die bereit ist, Ihr Promotionsvorhaben zu betreuen.

Diese Aufgabe ist von großer Bedeutung und sollte mit Bedacht angegangen werden, da Ihr/e Promotionsbetreuer*in als Mentor*in und Betreuer*in fungiert und zudem Ihre Dissertation nach deren Abschluss evaluieren wird.

Ihr Forschungsthema sollte einen direkten Bezug zur Expertise der Professorin/des Professors haben. Bitte informieren Sie sich vorab über dessen/deren Forschungschwerpunkte und -interessen, indem sie bspw. seine/ihre Publikationen studieren. Es ist sodann Ihre Aufgabe, in Frage kommende Betreuer*innen direkt zu kontaktieren und anzufragen. Wenn Sie dies tun, empfehlen wir, einen akademischen Lebenslauf und ein kurzes Exposé (üblicherweise 2-3 Seiten) beizufügen, das Folgendes enthalten sollte:

  • eine kurze Einführung in die Thematik,
  • die Forschungsfrage,
  • die methodischen Grundlagen Ihres Forschungsvorhabens,
  • den Entwurf eines Arbeitsplans.

Für die Betreuungssuche finden Sie hier Links zu Übersichtsseiten mit allen Professuren unserer Fakultäten und Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen: 

Juristische Fakultät

Kulturwissenschaftliche Fakultät

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

European New School of Digital Studies (ENS)

Sobald Sie eine*n Betreuer*in gefunden haben, schließen Sie mit ihm oder ihr eine Promotionsvereinbarung ab. Dieses Dokument regelt Fragen wie das Thema und Format Ihrer Dissertation, den Zeithorizont und Arbeitsplan sowie gegenseitige Rechte und Pflichten. Es ist die Voraussetzung für die anschließende Zulassung zur Promotion durch den Promotionsausschuss der jeweiligen Fakultät.

Alle Formalia zur Zulassung - Antragsunterlagen, formelle Voraussetzungen etc. - regelt die jeweils geltende Promotionsordnung. Bitte studieren Sie dieses Dokument vorab gründlich. Hier finden Sie die drei derzeit an der Viadrina geltenden Ordnungen: 

Juristische Fakultät

Kulturwissenschaftliche Fakultät

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Bitte beachten Sie, dass der Promotionsausschuss, der für Ihre Zulassung zuständig ist, nur zu bestimmten Terminen tagt. Sie finden die Kontaktdaten und Termine hier:

Juristische Fakultät

Kulturwissenschaftliche Fakultät

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Nach Ihrer erfolgten Zulassung erhalten Sie eine schrifltiche Bestätigung, die Ihren Status als Doktorand*in belegt. Dieses Dokument wird u.a. benötigt, wenn Sie sich um Stipendien bewerben möchten.

Gemäß Brandenburgischem Hochschulgesetz werden Promovierende grundsätzlich immatrikuliert, haben aber die Möglichkeit, sich aus individuellen Gründen dagegen zu entscheiden. So Sie sich immatrikulieren möchten, erhalten Sie regulären Studierendenstatus mit allen Vorteilen und Vergünstigungen und natürlich einen entsprechenden Ausweis.

Die Immatrikulationsfrist ist der 15. April (Sommersemester) bzw. der 15. Oktober (Wintersemester). Zur Immatrikulation senden Sie bitte rechtzeitig die folgenden Dokumente an zulassung@europa-uni.de:

  • Die Promotionsvereinbarung, unterzeichnet von Ihnen, Ihrer Erstbetreuung und dem Dekan/der Dekanin der Fakultät;
  • Ihren Masterabschluss (er muss als Zeugnis erkennbar sein, aber nicht übersetzt, eine einfache Kopie genügt);
  • Den Antrag auf Einschreibung; hierzu registrieren Sie sich online über ViaCampus, das Portal generiert dann eine PDF, die Sie ausdrucken und unterzeichnen müssen;
  • Einen Zahlungsnachweis über den Semesterbeitrag (Online-Banking-Auszug oder Screenshot genügt); zur Zahlung werden Sie von ViaCampus aufgefordert, der Betrag liegt bei ca. 300 EUR (Änderungen vorbehalten). 

Bei Rückfragen hierzu kontaktieren Sie bitte die Kolleg*innen des Zulassungsamts: https://www.europa-uni.de/de/struktur/verwaltung/dezernat_1/Studienservice/zulassungsamt/index.html.

Mit der Annahme als Doktorand:in geht bei Individualpromotionen üblicherweise keine Finanzierung einher. Sie müssen sich daher selbstständig um eine finanzielle Absicherung Ihrer Promotion bemühen. Abgesehen von externen Promotionen, die sich durch eine Tätigkeit außerhalb der Wissenschaft tragen, werden die meisten Promotionen auf einem von zwei Wegen finanziert: 

  1. Über eine Tätigkeit als Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in an der Professur, an der Sie promovieren. Im Rahmen einer solchen Qualifikationsstelle übernehmen Sie üblicherweise verschiedene Aufgaben an der Professur und widmen zudem einen Teil Ihrer Arbeitszeit der eigenen Forschung. Wenn Sie nach einer solchen Stelle suchen, fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Professur nach. Zudem finden Sie hier alle aktuellen Stellenausschreibungen der Viadrina.

  2. Über ein Promotionsstipendium. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Förderseite des VCGS oder machen Sie einen Termin zur individuellen Beratung mit uns aus. 

Dr. Björn Grötzner