Gast-, Zweithörer & Juniorstudierende

Informationen für Gasthörer*innen, Zweithörer*innen & Juniorstudierende

Gasthörer*innen

Interessenten, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen, können auf Antrag als Gasthörer*in im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden.

Gasthörer*innen sind nicht berechtigt Prüfungen abzulegen, sie können lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten. Gasthörer*innen erhalten keinen uniinternen Account, um Moodle und andere universitätsinterne Systeme zu nutzen. Wird ein uniinterner Account benötigt, so bitten wir, diesen über das Immatrikulationsamt anzufordern. Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) ist nicht erforderlich.

Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig.

Für Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Fremdsprachenausbildung stehen leider nur begrenzte Gasthörerplätze zur Verfügung. Näheres erfragen Sie bitte in unserem Sprachenzentrum.


Zweithörer*innen

Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als Zweithörer*in mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden. Bitte reichen Sie zusätzlich zum Anmeldeformular eine aktuelle Studienbescheinigung ein.


Juniorstudierende

Schüler*innen, die nach einer einvernehmlichen Beurteilung von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können außerhalb des Immatrikulationsverfahrens als Juniorstudierende eingeschrieben werden.