Studieren mit Beeinträchtigung

Studieren mit Beeinträchtigungen

 

Für Studieninteressierte und Studierende mit chronischen physischen und/oder psychischen Erkrankungen und Behinderungen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, individuelle Unterstützung im Studium zu erhalten. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um das Studium mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Beratungsstelle für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Bewerbung und Zulassung

Die Mehrzahl der grundständigen Studiengänge an der Viadrina ist zulassungsfrei, d.h. Studieninteressierte können sich  - entsprechend der Fristen für das Sommersemester bzw. das Wintersemester - direkt einschreiben, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen sich Studieninteressierte auf einen Studienplatz innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge bewerben. Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes der Viadrina.

Studienbeeinträchtigende chronische Erkrankungen oder Behinderungen können bei der Einschreibung mit angegeben werden, müssen es aber nicht. Sie sind nicht dazu verpflichtet, entsprechende Angaben zu machen.

Um eine chancengleiche Teilhabe zu sichern, sind an der Viadrina bis zu drei Prozent der zulassungsbeschränkten Studienplätze für Bewerber*innen vorbehalten, die aufgrund "außergewöhnlicher Härte" zugelassen werden. Mit einem Härtefallantrag können sie eine sofortige Zulassung zum Studium beantragen, wenn es nicht zumutbar ist, länger auf einen Studienplatz zu warten. Dabei wird die gesundheitliche Situation der Bewerber*innen berücksichtigt. Gründe hierfür können zum Beispiel eine fortschreitende Erkrankung oder Behinderung sein, aber auch der Umstand, dass der gewählte Studiengang eine erfolgreiche berufliche (Wieder-)Eingliederung verspricht. Im Fall der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studienplatz fügen Sie bitte den Härtefallantrag formlos zu Ihrer Bewerbung hinzu. Als Antragsbegründung sind geeignete Nachweise (fachärztliches Gutachten) anzuhängen. Allgemeine Informationen zum Härtefallantrag finden Sie beim Deutschen Studierendenwerk. Für eine diesbezügliche Beratung wenden Sie sich gern an die Barrierefrei-Beratungsstelle der Viadrina.

Für die Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden, wenn während des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ein Nachteil (z.B. aufgrund von Krankheit oder Behinderung) bestand, der notenrelevante Auswirkung hatte. Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie eine Verbesserung Ihrer Durchschnittsnote oder eine Verkürzung der Wartezeit erwirken. Möchten Sie einen solchen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, fügen Sie Ihrer Bewerbung ein entsprechendes formloses Schreiben hinzu. Genau wie beim Härtefallantrag sind auch dem Antrag auf Nachteilsausgleich weitere Dokumente zur Antragsbegründung beizulegen (z. B. Schulgutachten). Wenden Sie sich für eine Beratung rechtzeitig an die Barrierefrei-Beratungsstelle oder an das Zulassungsamt.

Nachteilsausgleich im Studium

Gemäß dem Brandenburgischen Hochschulgesetz haben Studierende mit nachgewiesener Behinderung einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Dies gilt sowohl für das Studium im Allgemeinen als auch für Prüfungen. Die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO), die für alle Bachelor- und Master-Studiengänge der Viadrina gilt, wie auch die Studien- und Prüfungsordnung für den Staatsexamens-Studiengang Rechtswissenschaften enthalten daher Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit langfristigen oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. chronischen körperlichen und/oder seelischen Erkrankungen.

Mithilfe von Nachteilsausgleichen können die Studien- und Prüfungsbedingungen an die persönlichen Belange gesundheitlich beeinträchtigter Studierender angepasst werden, um ein chancengleiches Studium zu gewährleisten. Der Ausgleich eines Nachteils bedeutet dabei auch keine Bevorteilung. Da der Leistungsanspruch nicht gemindert wird, dürfen sich Nachteilsausgleiche nicht auf die Bewertung der Prüfungsleistungen auswirken. Sie dürfen weder in Zeugnissen noch in Leistungsgutachten vermerkt werden.

Mit der Barrierefrei-Beratungsstelle können Art, Form und unter besonderen Voraussetzungen auch der Inhalt der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistung besprochen werden. Weil Nachteilsausgleiche immer individuell sind, stellen die folgenden Maßnahmen in erster Linie Beispiele und keine vollständige Auflistung dar:

  • Zeitverlängerung bei Klausuren und schriftlichen Seminararbeiten,
  • separater Raum für Klausuren,
  • zusätzliche Pausen in Klausuren,
  • Verlängerung der Studienzeit,
  • Alternativleistungen für Auslandsaufenthalte,
  • Nutzung von Notebooks in Klausuren statt handschriftlicher Prüfungen,
  • Zulassung von technischen und personellen Hilfen bei Klausuren etc. 

Alle Studierenden, deren Status sich in folgender Definition wiederfindet, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Nachteilsausgleiche:

„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ (§ 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX; § 3 Behindertengleichstellungsgesetz)


Diese Bestimmung trifft keine Unterscheidung zwischen sichtbarer und nicht sichtbarer Behinderung und schließt sowohl chronisch physische als auch psychische Erkrankungen ein. Neben körperlichen Beeinträchtigungen (u. a. motorische oder Sinnesbeeinträchtigungen) umfasst die Definition daher auch chronische körperliche Krankheiten (u. a. Allergienen, Magen-Darm-Erkrankungen), Teilleistungsstörungen (u. a. Legasthenie, Dyskalkulie), Autismus-Spektrum-Störungen und psychische Erkrankungen (u. a. Depression, Angststörungen, Schizophrenie).

Anträge auf Nachteilsausgleich für Prüfungs- und Studienleistungen werden schriftlich an den zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet. Die für Ihren Studiengang geltenden Regularien können Sie Ihrer Studien- und Prüfungsordnung entnehmen. Vor der Antragstellung empfiehlt sich eine Beratung in der Barrierefrei-Beratungsstelle. Diese unterstützt betroffene Studierende bei der Antragstellung und kann darüber hinaus von den Prüfungssauschüssen beratend hinzugezogen werden.

Die juristische Fakultät stellt Formulare für die Beantratung von Nachteilsausgleichen für ihre jeweiligen Studiengänge online zur Verfügung. Auf der Website der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät findet sich ebenso ein Formulare für die Beantragung eines Nachteilsausgleich. Studierende der kulturwissenschaftlichen Fakultät wenden sich für einen Antrag auf Nachteilsausgleich bitte an die Barrierefrei-Beratungsstelle. Gleiches gilt für Studierende, die einen Antrag auf Nachteilsausgleich für Prüfungen am Sprachenzentrum stellen möchten.

Im Antrag auf Nachteilsausgleich legen die Studierenden u.a. die für sie geeigneten Maßnahmen dar und weshalb diese aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich ist durch ein (psycho-)therapeutisches bzw. fachärztliches Attest/Gutachten nachzuweisen. Die Barrierefrei-Beratungsstelle kann nach eingehender Konsultation und Prüfung des Attests/Gutachtens dem zuständigen Prüfungsausschuss auf Wunsch eine Empfehlung geben. Der vom Prüfungsausschuss genehmigte Nachteilsausgleich ist schriftlich festgehalten und kann je nach Bedarf den Lehrpersonen, dem Immatrikulationsamt, dem Prüfungsamt und/oder anderen relevanten Stellen (z.B. BAföG-Amt) vorgelegt werden.

Grundsätzlich sind Studierende nicht dazu verpflichtet, sich über ihr Krankheitsbild zu äußern. Personenbezogene Daten, z. B. zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, stehen unter besonderem Schutz. Der Datenschutz bzw. die informationelle Selbstbestimmung stellt laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht dar. Danach können Studierende individuell darüber entscheiden, wem sie welche persönlichen Informationen bekannt geben. Bei einem Antrag auf Nachteilsausgleich muss daher in Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen die Diagnose im Antrag nicht angegeben werden. Wesentlich für das Verständnis des Prüfungsausschuss, weshalb ein bestimmter Nachteilsausgleich und damit die Abweichung von der Studien- und Prüfungsordnung notwendig ist, sind die sich aus der Krankheit/Behinderung ergebenden Beeinträchtigung und deren Auswirkungen auf zu erbringende Studien- und Prüfungsleistungen.

Unser Informationsblatt bietet Hinweise zur Erstellung des fachärztlichen bzw. (psycho-)therapeutischen Attests/Gutachtens. Beachten Sie, dass die Hinweise nicht verbindlich sind, sondern eine Hilfestellung für Ärzt*innen und (Psycho-)Therapeut*innen hinsichtlich der Formulierung einer Bescheinigung zur Vorlage beim Prüfungsausschuss darstellen.

Informationsblatt (PDF)

Studienfinanzierung

Die finanziellen Aufwendungen im Studium sind für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen häufig höher; beispielsweise müssen Studienassistenzen, Fahrdienste für mobilitätseingeschränkte Personen oder spezifische Hilfsmittel finanziert werden. Zusätzliche Kosten können auch durch eine krankheitsbedingt verlängerte Studiendauer entstehen. Um einen verzögerten Studienbeginn, die Verlängerung des Studiums o. ä. zu vermeiden, ist die rechtzeitige Sicherung der Finanzierung des Studienmehrbedarfs von besonderer Bedeutung. Im folgenden geben wir einige Hinweise zur Studienfinanzierung. Gern können Sie für nähere Informationen auch einen Beratungstermin mit der Barrierefrei-Beratungsstelle vereinbaren.

Im Falle einer Beurlaubung (z. B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Auslandsstudium) können Studierende von der Beitragspflicht befreit werden. Dem Antrag auf Befreiung muss eine ärztliche Bescheinigung beigelegt werden. Weitere Informationen sowie den Antrag auf die Befreiung von der Beitragspflicht finden Sie auf der Website des Studentenwerks.

Zum Studentenwerk

Das Semesterticket ist als Pflichtbestandteil im Semesterbeitrag enthalten. Studierende, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können, können auf Antrag vom Semesterticket befreit werden. Informieren Sie sich dafür beim Immatrikulationsamt der Viadrina:

Auditorium Maximum (AM)
Logenstraße 4, 15230 Frankfurt (Oder)
Raum 08
Telefon +49 335 5534 4793
semesterbeitrag@europa-uni.de

Die Sprechzeiten für die telefonischen und persönlichen Sprechstunden entnehmen Sie bitte der Webseite des Immatrikulationsamtes.

Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine finanzielle Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten. Auf Antrag ist eine Verlängerung des Förderzeitraumes über die Regelstudienzeit hinaus (zum Beispiel aufgrund behinderungsbedingter längerer Studiendauer) möglich. Mehrausgaben aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen während des Studiums finden bei der BAföG-Berechnung dagegen nur begrenzt Berücksichtigung. Diesbezüglich empfiehlt es sich, sich mit den Finanzierungsmöglichkeiten über die sogenannte Eingliederungshilfe vertraut zu machen.

Informationen des Deutschen Studierendenwerks zum BAföG für Studierende mit Beeinträchtigung

Anträge und Kontakt zum zuständigen Studentenwerk Frankfurt (Oder)

 

Studierende mit Behinderung, die für die Durchführung ihres Studium individuelle personelle und technische Unterstützung benötigen, können für ausbildungsbezogene Mehrbedarfe Leistungen der Eingliederungshilfe zur "Teilhabe an Bildung" nach § 112 SGB IX beantragen. Hierüber können beispielsweise Kommunikations- oder Studienassistenzen, Vorlese- oder Mitschreibkräfte sowie elektronische und technische Hilfsmittel oder Lern- und Arbeitsmittel finanziert werden. Weitere studienbezogene Unterstützung durch die Eingliederungshilfe umfassen den Bereich Mobilität und Wohnen. 

Hinweise zur Eingliederungshilfe

In bestimmten Fällen übernehmen die Kranken- und Pflegeversicherungen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen. So können beispielsweise studienrelevante medizinische Hilfsmittel auf Antrag von den Krankenkassen übernommen werden, sofern diese nicht über die Eingliederungshilfe finanziert werden. Bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit haben Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten zudem Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Informationen zur Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Auf Antrag haben alle Studierenden, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden, die Möglichkeit, vom Studentenwerk ein Härtefalldarlehen in Anspruch zu nehmen. Als Grundlage der Entscheidungsfindung dient die durch den Verwaltungsrat beschlossene Richtlinie zur Gewährung von Härtefalldarlehen.

Die Maximalhöhe dieses zinslosen Darlehens beläuft sich auf 500 €. Über die Gewährung des Härtefalldarlehens entscheidet die Geschäftsführung des Studentenwerkes. Die Rückzahlungsmodalitäten werden auf der Grundlage der Richtlinie zur Vergabe von Härtefalldarlehen individuell vereinbart und betragen mindestens 50 € monatlich.

Studienförderungen speziell für beeinträchtigte Studierende gibt es wenige. Hierzu zählt beispielsweise die Förderung von Auslandsmobilität für Studierenden mit Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Erasmus+-Programm:

Informationen zur Förderung von Auslandsaufenthalten für Studierende mit Beeinträchtigung

Auch die Begabtenförderungswerke der Parteien, Kirchen und Gewerkschaften berücksichtigen die Belange beeinträchtigerter Bewerber*innen bei der Stipendienvergabe (siehe auch Punkt "Begabtenförderungswerke und Stiftungen"):

Tipps des Deutschen Studierendenwerks für Studierende mit Beeinträchtigung zur Stipendiensuche 

Prinzipiell haben Studierende der Viadrina die Möglichkeit, ein Stipendium aus den verschiedenen Förderprogrammen zu beantragen. Bei der Suche unterstützt die Stipendienstelle der Viadrina:

Stipendien und Graduiertenförderung an der Viadrina
Auditorium Maximum
Logenstraße 4, 15230 Frankfurt (Oder)
Raum 210 und 213
stip@europa-uni.de | Telefon +49 (0) 335 5534 - 4797 / -4855

Die bundesweit tätigen Begabtenförderungswerke und Stiftungen sind auch in Fragen der Förderung von Menschen mit Handicap von besonderer Bedeutung. Im Zuge der Bewerbungsverfahren sind Studierende und Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen berechtigt, Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen, etwa bei krankheitsbedingter Überschreitung der Altershöchstgrenze.

  • Rosa Luxemburg Stiftung
  • Cusanuswerk
  • Evangelisches Studienwerk
  • Friedrich-Ebert-Stiftung
  • Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
  • Hanns-Seidel-Stiftung
  • Hans-Böckler-Stiftung
  • Heinrich-Böll-Stiftung
  • Konrad-Adenauer-Stiftung
  • Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)
  • Studienstiftung des Deutschen Volkes
  • DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft)


Weitere Förderungsmöglichkeiten:

  • Portal für Stiftungen und das Stiftungswesen
  • Online-Stipendium & Karrierenetzwerk e-fellows.net
  • Stipendium Plus - Begabtenförderung im Hochschulbereich
  • MyStipendium

Eine weitere Option, das Studium zu finanzieren oder einzelne Semester finanziell zu überbrücken, bieten Studienkredite. Da die Angebote und Konditionen solcher Instrumente sehr unterschiedlich sind, sollten Sie sich rechtzeitig und ausführlich darüber informieren. Der CHE-Studienkredittest stellt eine Übersicht über Studienkredite, Studiendarlehen und Bildungsfonds bereit.

zum CHE-Studienkredittest

Auch das Studentenwerk Frankfurt (Oder) berät zu Fragen der Studienfinanzierung, einschließlich Bildungs- und Studienkredite.

zum Studientenwerk Frankfurt (Oder)

Auslandssemester

Auslandserfahrungen sind für Studierende ein zentraler Bestandteil ihrer Studien- und Karriereplanung. In einigen Studiengängen sind Auslandssemester oder -praktika ein obligatorischer Teil des Studiums an der Viadrina. Diese Erfahrungen erleichtern Ihnen nicht nur den Berufseinstieg, sondern Sie erhalten dadurch auch die Möglichkeit, Ihre Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen, verschiedene Kulturen kennenzulernen und sich mit anderen Hochschulsystemen auseinanderzusetzen. Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollten je nach persönlichem Bedarf das Auslandssemester sorgfältig planen, da die (infrastrukturelle, technische und institutionelle) Barrierefreiheit an den jeweiligen Hochschulen unterschiedlich umgesetzt sein kann. Sie sollten daher ein bis zwei Jahre Planungszeit einkalkulieren, vor allem wenn zusätzlich ein Stipendium angestrebt wird.

Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Praktikumsplanung bietet das Career Center der Viadrina. Individuelle Beratung und Unterstützung bei der passenden Wahl des Studienortes und der Planung des Auslandsaufenthaltes an einer der Partnerhochschulen der Viadrina erhalten Studierende mit Beeinträchtigungen in Zusammenarbeit mit der Barrierefrei-Beratungsstelle in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten.

Wohnen, Essen und Sport

Studierenden der Viadrina stehen in den Wohnanlagen ‚Große Oderstraße‘ (bezugsfrei voraussichtlich ab Oktober 2024), ‚Logenstraße‘ und ‚Berliner Straße‘ barrierefreie Wohnungen zur Verfügung. Ausgehend von den Bedürfnissen der Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können die Appartements außerdem individuell an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden. Für die Vermittlung der Wohnungen ist das Studentenwerk Frankfurt (Oder) zuständig.

Zum Studentenwerk

Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) bietet in der Mensa im Gräfin-Dönhoff-Gebäude (GD) ein umfangreiches Mittagsangebot mit frei wählbaren Komponenten. Diese individuelle Komponentenwahl erweist sich gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen, Allergien oder anderen besonderen Ernährungsformen als besonders praktikabel. Darüber hinaus sorgen das Bistro im Hauptgebäude (HG) wie auch eine Mensa im Collegium Polonicum für das leibliche Wohl der Studierenden.

In der Mensa der Europa-Universität Viadrina haben die Gäste die Wahl zwischen drei verschiedenen Gerichten sowie zwischen Beilagen, Salaten und Desserts. Dabei wird mindestens eine vegetarische oder vegane Alternative angeboten. In den Universitäts-Cafeterien sind neben konventioneller Kuhmilch auch laktosefreie Milch oder pflanzliche Alternativen erhältlich. Der Speiseplan enthält zudem Informationen über Inhaltsstoffe, Konservierungsstoffe und Säuerungsmittel. Auch die enthaltenen Fleischsorten sind in allen Speisen genau gekennzeichnet.

Die Mittagessen werden für Studierende vom Land Brandenburg subventioniert und bei Vorlage des Studierendenausweises an den Kassen können entsprechende Vergünstigungen genutzt werden.

Die Mensa im GD und das Bistro im HG sind für Personen im Rollstuhl mit einem Aufzug zugänglich. In allen Gebäuden befinden sich in unmittelbarer Nähe barrierefreie Sanitäreinrichtungen. Die Gänge in den Gebäuden sind breit ausgebaut.

Speiseplan der Mensa im GD

Der Universitätssportclub Viadrina e.V. (USC) mit Fitness-Center befindet sich aktuell durch die Umbauarbeiten in der Beckmannstraße 25a, 15230 Frankfurt (Oder) (derzeit ohne barrierefreien Zugang).

Der USC ist außerdem Mitglied im Behinderten-Sportverband Brandenburg e.V. Daher haben Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit, Gesundheitssport zu betreiben (bei Vorlage eines ärztlichen Attests und einer Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse). Lizenzierte Übungsleiter*innen führen die Reha-Sportmaßnahmen durch, die in erster Linie der Prävention dienen und gezielte sportliche Bewegungs- und Entspannungsübungen beinhalten.

Zum USC Viadrina

Weitere Beratungsangebote

 

Zentrale Studienberatung und Beratungsstelle für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (kurz: Barrierefrei-Beratungsstelle
Die Beratungsstelle für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist an die Zentrale Studienberatung angegliedert. Hier können Sie sich sowohl zu allgemeinen Fragen des Studiums als auch zum Studium mit gesundheitlicher Beeinträchtigung vertraulich und kostenfrei beraten lassen.

Psychologische Beratung
Die Psychologische Beratungsstelle der Viadrina ist ein offenes Angebot für Studierende, die sich in einer schwierigen oder belastenden Situation im Verlauf ihres Studiums befinden. Es ist ein vertrauliches, kostenfreies und lösungsorientiertes Beratungs- und Gesprächsangebot.

Immatrikulationsamt
Das Zulassungsamt als Teil des Immatrikulationsamtes unterstützt Studierende im Bewerbungsverfahren zum Studium, unter anderem bei der Antragstellung zum Härtefall und zum Nachteilsausgleich. Sollte aus gesundheitlichen Gründen einmal eine Beurlaubung vom Studium notwendig sein, beispielsweise aufgrund eines längeren Klinikaufenthaltes oder einer Reha-Maßnahme, unterstützt Sie das Immatrikulationsamt in Zusammenarbeit mit der Barrierefrei-Beratungsstelle bei entsprechenden Anträgen.

Abteilung für Chancengleichheit und Familienbüro
Die verschiedenen Angebote und Maßnahmen der Abteilung für Chancengleichheit richten sich insbesondere an Studierende und Mitarbeitende, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft/Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität oder Orientierung, der sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung und/oder rassistisch diskriminiert und strukturell benachteiligt werden. Die Abteilung setzt sich unter anderem auch für Familienfreundlichkeit an der Viadrina ein. Das Familienbüro berät Studierende mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen zu allen Fragen rund um die Vereinbarkeit von Studium und Familie. 

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) hält verschiedene Unterstützungsangebote für Sie bereit. Hier erhalten Sie Auskunft und  Hilfestellungen bei sozialen oder finanziellen Fragen.

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)

Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (Brandenburg) 

Beauftragte für Gleichstellung und Behinderung der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Frankfurt (Oder)

Lebenshilfe Frankfurt (Oder) e.V.

 

Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote in Frankfurt (Oder) und Brandenburg finden Sie auf der Webseite der Stadt Frankfurt (Oder) sowie auf www.rehadat-adressen.de/.