Deutsch-Polnisches Jurastudium
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Das Studium
Ergreifen Sie die europaweit einzigartige Möglichkeit, parallel zwei europäische Rechtssysteme in zwei Ländern sowie in zwei Sprachen zu studieren!
Mit dem Deutsch-Polnischen Jurastudium eröffnen sich für Sie weitreichende Berufsperspektiven, insbesondere
- zur Aplikacja für die klassischen juristischen Berufen (Anwalt, Notar, Richter usw.) in Polen,
- zur ersten Juristischen Prüfung („1. Staatsexamen“) und danach für das Referendariat für die klassischen juristischen Berufen (Anwalt, Notar, Richter usw.) in Deutschland,
- in europäischen, internationalen und nationalen Organisationen und Behörden sowie
- in deutschen und polnischen bzw. international agierenden Unternehmen.
Als zukünftiger Absolvent/zukünftige Absolventin gewinnen Sie einen enormen Wettbewerbsvorteil, denn:
- herausragende Kenntnisse zweier Rechtssysteme,
- rechtsvergleichende Fähigkeiten,
- vertiefte (Fach-)Sprachkenntnisse sowie
- mehrjährige internationale Erfahrungen
unterscheiden Sie auf dem konkurrenzreichen juristischen Arbeitsmarkt von anderen Bewerber/-innen.
EUV Firma Giraffe
Struktur
3 Abschlüsse in 5 Jahren
Das Deutsch-Polnische Jurastudium beinhaltet drei Studiengänge:
EUV - Firma Giraffe
Die Grundlage des Deutsch-Polnischen Jurastudiums bildet der gemeinsam mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität zu Poznań geführte einheitliche 5-jährige Studiengang "Magister des Rechts". Dieser Studiengang wird mit dem polnischen akademischen Grad "magister - mgr" abgeschlossen, der insbesondere eine weiterführende Praxisausbildung in Polen (aplikacja) ermöglicht.
Mit den bei den Studiengängen "Bachelor | Master of German and Polish Law" vorgesehenen Abschlüssen "Bachelor of Laws - LL.B." und "Master of Laws - LL.M." wird insbesondere der Anteil der Ausbildung im deutschen Recht im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums eigens zertifiziert. Bereits der Abschluss eines "Bachelor of Laws - LL.B." ermöglicht u.a. den Einstieg in den gehobenen (Beamten-)Dienst.
Der Studiengang Magister des Rechts lässt sich hervorragend mit den Studiengängen Bachelor | Master of German and Polish Law kombinieren. Die Studiengänge haben im Wesentlichen den gleichen Studienplan. Sie können deshalb parallel absolviert werden - und das Ganze ohne Doppelbelastung!
Auf der Website der Viadrina finden Sie zur besseren Orientierung die Studienverlaufs- und Modulpläne sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums.
Zugangsvoraussetzungen
Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife einer deutschen Schule, einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss oder eine sonstige Hochschulzugangsberechtigung.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen eine allgemeine Hochschulreife. Bei Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen an der UAM wenden Sie sich bitte an Frau Ewa Szleszyńska, Tel. +0048 61 829 6815, E-Mail: szleszynska@europa-uni.de.
Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Das Sprachenzentrum der Viadrina hält auf seiner Homepage für Sie alle nötigen Informationen zur DSH-Prüfung bereit.
hinreichende Kenntnisse der polnischen Sprache, entsprechend den Richtlinien der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań
Sprachliche Vorbereitung
Das Deutsch-Polnische Jurastudium umfasst bilinguale Studiengänge. Das heißt: die Lehrveranstaltungen werden von Anfang an sowohl in polnischer als auch in deutscher Sprache angeboten. Studienbewerber/-innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen [GER]) nachweisen. Das kann erfolgen:
- durch die DSH-Prüfung*, die Sie direkt an der Viadrina absolvieren können, oder
- wenn Sie bereits über ein DSH-Äquivalent verfügen.
Möchten Sie in unserem Studiengang studieren, aber Sie haben weder das entsprechende Sprachniveau noch ein Zertifikat? Dieses Angebot ist genau für Sie! Das Viadrina College bietet Ihnen eine umfassende sprachliche und methodische Vorbereitung auf das Studium.
Unsere Programme richten sich an Studieninteressierte, die:
- bereits über ein Abiturzeugnis verfügen oder spätestens während der Bewerbungsfrist ihr Abitur** absolvieren werden,
- ein allgemeinbildendes Lyzeum (Liceum Ogólnokształcące)** absolviert haben und
- im Rahmen des Einstufungsverfahrens das Sprachniveau B1 (Viadrina College Sprachkurs) oder B2/C1 (Viadrina Law Track) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erreicht haben.
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* DSH = Deutsche Sprachprüfung für Hochschulstudierende, die vor Aufnahme des Studiums erfolgreich absolviert sein muss.
** Wenn Sie das Internationale Abitur (IB, International Baccalaureate) absolviert oder eine andere Schule als Liceum Ogólnokształcące besucht haben, kontaktieren Sie bitte unbedingt noch vor Ihrer Bewerbung Frau Karolina Ochniowska - ochniowska@europa-uni.de.
Bewerbung
Für die beiden Programme vom Viadrina College können Sie sich vom 1. April bis zum 1. Juni bewerben.
Programmziel
Bei unseren Informationsveranstaltungen haben wir mehrmals engagierte Personen getroffen, die am Deutsch-Polnischen Jurastudium interessiert waren, jedoch keine erforderlichen Sprachkenntnisse hatten, um an der Viadrina studieren zu können. Um auf diesen Bedarf einzugehen, haben wir in den vergangenen Jahren ein einjähriges Sprach- und Methodikprogramm Viadrina Intensive Track angeboten. 2023 tritt an dessen Stelle ein einjähriger Sprachvorbereitungskurs: Viadrina College Sprachkurs.
Ähnlich wie die sog. "Null-Klassen" in zweisprachigen Schulen, ermöglicht der Kurs den Teilnehmer/-innen in einem relativ kurzen Zeitraum, ihr Sprachniveau von B1 auf C1 zu verbessern, ihre Deutschkenntnisse und Kommunikationsfähigkeiten zu erweitern sowie sich für die DSH-Prüfung vorzubereiten und somit im darauffolgenden akademischen Jahr das Studium aufzunehmen.
Struktur
Der Viadrina College Sprachkurs findet von Oktober bis September in Präsenz vor Ort an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) statt. Der Kurs besteht aus zwei Semestern. Nach dem ersten Semester wird eine Prüfung darüber stattfinden, ob die Teilnehmer/-innen die erforderlichen Fortschritte gemacht haben, um den Kurs fortzusetzen. Beide Semester des Kurses umfassen:
Intensiver Deutschkurs
Inklusive: Leseverstehen, Hörverstehen, mündliche und schriftliche Kommunikation
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, in jedem der beiden Semester an einer polnischen Vorlesung aus dem ersten Studienjahr teilzunehmen und eine Prüfung zu absolvieren. Somit wären die ersten Semester nach der Studienaufnahme des Deutsch-Polnischen Jurastudiums lockerer und Sie könnten sich mehr auf die sonstigen Lehrveranstaltungen konzentrieren.
Während der beiden Semester werden Sie die Möglichkeit erhalten, sich mit den Studierenden des Deutsch-Polnischen Jurastudiums persönlich auszutauschen und dadurch in das studentische Leben einzusteigen. Die Studienfachberatung der Juristischen Fakultät wird Ihnen zur Verfügung stehen und Sie auf einen Studienbeginn vorbereiten.
Programmziel
Der Viadrina Law Track ermöglicht es Ihnen, in Vorbereitung auf das Studium Ihre bestehenden Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern. |
Der Viadrina Law Track richtet sich an Abiturient/-innen sowie Schüler/-innen, die
- im Rahmen des Einstufungsverfahrens das Sprachniveau B2/C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erreicht haben und
- das Deutsch-Polnische Jurastudium ab dem kommenden Wintersemester an der Europa-Universität Viadrina aufnehmen werden. In begründeten Fällen werden auch Schüler/-innen zu, die erst im darauffolgenden Jahr ihr Studium aufnehmen werden, aber schon jetzt das erforderliche Sprachniveau erreicht haben.
Struktur
Im Juli/August wird der Viadrina Law Track an der Europa-Universität Viadrina vor Ort stattfinden und folgende Bestandteile umfassen:
- Intensiver Deutschkurs
- drei Workshops jeweils im Zivilrecht, Strafrecht und im Öffentlichen Recht
- attraktives Begleitprogramm
➤ | Schauen Sie sich das Programm für den Viadrina Law Track 2022 gern als Beispiel schon einmal an. |
Lust auf mehr Deutsch in Vorbereitung auf die DSH-Prüfung und das Studium ab dem Wintersemester?
Ob Sie das für das Studium erforderliche Sprachniveau tatsächlich erreicht haben, wird voraussichtlich im September im Rahmen der schriftlichen DSH-Prüfung verifiziert. Das gilt nur dann, wenn Sie über kein DSH-Äquivalent verfügen.
Im September bietet Ihnen unser Sprachenzentrum ein Vorbereitungsprogramm an. Aktuelle Informationen dazu finden Sie direkt auf der Website des Studienvorkurses.
Sie haben noch Fragen?
Fragen zur Bewerbung und Organisation der sprachlichen Vorbereitung richten Sie bitte per E-Mail an college@europa-uni.de. Ihre Fragen zum Deutsch-Polnischen Jurastudium können Sie gern an gplaw@europa-uni.de senden.
Information Einschreibung
Das Deutsch-Polnische Jurastudium umfasst die Studiengänge
- Magister des Rechts (mgr - polnischer Magisterabschluss)
- German and Polish Law (Bachelor)
Die langjährige grenzüberschreitende Kooperation zwischen der Viadrina (EUV) und der Adam-Mickiewicz-Universität zu Poznań (UAM) bildet die Grundlage unseres Studienangebots. Dies beeinflusst auch das Bewerbungsverfahren, durch das Sie Studierende/r beider Juristischer Fakultäten sein werden. Das Bewerbungsverfahren setzt sich aus zwei Hauptschritten zusammen, die nacheinander vorgenommen werden müssen. Bei etwaigen Fragen können Sie sich gern an unsere Kontaktpersonen wenden.
Bewerben & Einschreiben
Bewerbungen für das 1. Fachsemester sind nur zum Wintersemester möglich.
Dieses Studienangebot ist nicht zulassunsgbeschränkt.
Aufgrund der Besonderheit des Studiums ist jedoch eine Bewerbung in der Zeit vom 1. Mai bis 5. September online über viaCampus erforderlich.
Deutsche und Bildungsinländer/innen schicken bitte bis zum 5. September den Antrag auf Zulassung - vollständig ausgefüllt und unterschrieben (nach Abschluss Ihrer Online-Bewerbung auf viaCampus verfügbar), an das Zulassungsamt. Reichen Sie das Abiturzeugnis erst nach erfolgter Zulassung zusammen mit den Einschreibunterlagen ein!
Ausländer/innen mit ausländischem Schulabschluss reichen bitte bis zum 5. September folgende Unterlagen ein:
- den Antrag auf Zulassung - vollständig ausgefüllt und unterschrieben (nach Abschluss Ihrer Online-Bewerbung auf viaCampus verfügbar),
- eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Sekundarschulabschluss, z.B. Abitur oder Äquivalent),
- ein Zertifikat Ihrer aktuellen Deutschkenntnisse,
- eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.
Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch, Polnisch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch, Polnisch oder Englisch eingereicht werden.
Hochschul- bzw. Studiengangwechsler/innen schreiben sich ebenfalls in der Zeit vom 1. Mai bis 15. August (zum Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. Februar (zum Sommersemester) online unter https://viacampus.europa-uni.de/.
Anschließend senden Sie bis zum 15. August (zum Wintersemester) bzw. bis zum 15. Februar (zum Sommersemester) folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:
- den Antrag auf Zulassung - vollständig ausgefüllt und unterschrieben (nach Abschluss Ihrer Online-Bewerbung auf viaCampus verfügbar),
- eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Sekundarschulabschluss, z.B. Abitur oder Äquivalent),
- ein Transcript of Records/Notenübersicht (amtlich beglaubigte Kopie),
- ein Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen vom Prüfungsausschuss des Studienganges, mittels des bereitgestellten Formulars.
Ausländer/innen mit ausländischem Schulabschluss reichen bitte bis zum 15. August bzw. bis zum 15. Februar zusätzlich folgende Unterlagen ein:
- ein Zertifikat Ihrer aktuellen Deutschkenntnisse und
- eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.
Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch, Polnisch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch, Polnisch oder Englisch eingereicht werden.
Bescheide
Bitte beachten Sie die Statusänderungen sowie Anmerkungen des Zulassungsamtes in viaCampus. Diese betreffen unter anderem auch Zusagen oder Ablehnungen innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Über die Statusänderung werden Sie per E-Mail informiert.
Frist: 16. August – 14. Oktober
>>> Weiterleitung zur Registrierung
Kontaktperson
Ewa Szleszyńska
+48 61 829 6815
szleszynska@europa-uni.de
Kontakt
Ewa Szkarłat
- Europa-Universität Viadrina, Große Scharrnstr. 59, 15230 Frankfurt (Oder)
- +49 (0) 335 5534 - 2224
- gplaw@europa-uni.de
Telefonische Sprechstunde, donnerstags: 14 -15 Uhr