Promotion an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Das Promotionsstudium

Mit einer Promotion an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät können Sie den akademischen Grad „Doktor*in der Philosophie“ (Dr. phil.) erlangen. Dieser kann als studiengangsfreie Promotion oder als strukturierte Promotion im Internationalen Promotionsstudiengang Kulturwissenschaften erworben werden.

Unterstützung und Förderung bei ihrem Dissertationsvorhaben erhalten Promovierende vom Ressort Forschung der Kulturwissenschaftlichen Fakultät und vom fakultätsübergreifenden Viadrina Center for Graduate Studies.

Studiengangsfreie Promotion

Wenn Sie studiengangsfrei promovieren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Promotionsvorhaben an eine fachlich einschlägige Professur der Kulturwissenschaftlichen Fakultät und eruieren die Möglichkeiten der Betreuung Ihres Projekts.

Folgende Voraussetzung müssen Sie unter anderem für die Zulassung zur studiengangsfreien Promotion erfüllen:

  • Ein mit mindestens „gut“ (2,5) bestandener Hochschulabschluss (Master, Diplom, Magister, Erste Wissenschaftliche oder Künstlerisch-Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Amt des Studienrats oder ein äquivalentes Examen) in einem dem Fächerkanon der Kulturwissenschaftlichen Fakultät entstammenden Fach, der an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder an einer Fachhochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erworben worden ist. Das Fachgebiet, in dem der Hochschulabschluss erworben wurde, muss schwerpunktmäßig mit dem Fachgebiet übereinstimmen, in dem die Promotion erfolgt. In diesem Fall erfolgt der Nachweis anhand von beglaubigten Kopien (sofern das Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorliegt).

oder

  • Ein außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbener gleichwertiger Hochschulabschluss. In diesem Fall ist für die Nachweisführung zusätzlich zu den beglaubigten Kopien des Zeugnisses und der Urkunde eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache einzureichen. Einfache Kopien oder per Mail gesandte Scans werden nicht akzeptiert.

Inhaber*innen eines Bachelorgrades können nach Durchlaufen eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden. In diesem Rahmen verpflichtet der Promotionsausschuss die Kandidat*innen, innerhalb einer festzulegenden Frist bestimmte Leistungsnachweise zu erbringen. Durch die Erbringung der Leistungsnachweise wird unter Beweis gestellt, dass die fachliche Eignung für eine Promotion besteht.

 

Wichtiger Hinweis zur Veröffentlichung der Dissertation: Mit Inkrafttreten der Promotionsordnung von 2019 wird die Möglichkeit einer Verlängerung der Veröffentlichungsfrist in Bezug auf die Dissertation eingeschränkt. Wird die Dissertation nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von zwei Jahren veröffentlicht, kann die Frist auf Antrag einmalig um maximal ein Jahr verlängert werden. Sollte innerhalb dieser Frist keine Veröffentlichung erfolgt sein, bleibt der bzw. dem Promovierenden noch die Möglichkeit, innerhalb von weiteren drei Monaten die Dissertation entweder als E-Publikation auf einem Server der Universitätsbibilothek, als Eigenveröffentlichung in Druckform oder als Eigenveröffentlichung in Form von Microfiches zu veröffentlichen.

Internationaler Promotionsstudiengang Kulturwissenschaften (strukturierte Promotion)

Der Internationale Promotionsstudiengang Kulturwissenschaften eröffnet weitere Perspektiven:

Sie haben zusätzlich zur studiengangsfreien Promotion die Möglichkeit zu einer klar strukturierten, kompakten und durch Betreuerteams wissenschaftlich eng begleiteten Promotion mit vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten sowohl finanzieller als auch ideeller Art. Neben der klassischen Forschungsarbeit liegt der Fokus u. a. auf der Weiterqualifizierung und der Karriereentwicklung (Modul „Wissenschaftsmanagement und Forschungsorganisation“). Die Promovierenden können außerdem ein eigenes Lehrprofil entwickeln (Modul „Lehre“) und sich vernetzen (Modul „Forschung und Vernetzung“).

Des Weiteren stellt die Fakultät den Programmteilnehmern*innen Anschub- und Abschluss-Stipendien, Reisebeihilfen sowie Konferenz- und Publikationsmittel bereit.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Für die Zulassung zum Promotionsstudiengang nutzen Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (Deutsch, Englisch), dem die von der/dem Doktorand*in sowie den zwei Betreuern*innen unterschriebene Promotionsvereinbarung (Deutsch, Englisch) beigefügt sein muss.

Bei der Auswahl der Betreuer*innen sind die §§ 8, 28 und 30 der Promotionsordnung von 2019 zu beachten: Mindestens eine*r der beiden Betreuer*innen muss der Kulturwissenschaftlichen Fakultät angehören und beide Betreuer*innen müssen habilitiert sein oder eine Habilitationsäquivalenz nachweisen.

Wenn Sie eine Aufnahme in den Promotionsstudiengang wünschen, dann müssen Sie spätestens bis zum 15. März (Zulasssung zum Sommersemester) bzw. bis zum 15. September (Wintersemester) eines jeden Jahres entweder

  • einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren einreichen (im Fall der Erstaufnahme einer Promotion) und die entsprechende Option im Formular Promotionsvereinbarung anklicken/ankreuzen, siehe dazu § 8 (insb. Absatz 3) und § 28 der Promotionsordnung von 2019

oder

  • einen Antrag auf Änderung der bestehenden Promotionsvereinbarung einreichen (wenn Sie bereits promovieren) und die entsprechende Option in der neu auszufüllenden Promotionsvereinbarung anklicken/ankreuzen. Der Antrag selbst ist formlos (normaler Brief) und ihm sollte bereits die neue Promotionsvereinbarung inkl. der Unterschrift beider Betreuer*innen beigefügt werden.

Über die Zulassung entscheidet der Promotionsausschuss jeweils in seiner Sitzung in der zweiten März- bzw. Septemberhälfte.

Bitte senden Sie Ihren Antrag auf Zulassung (handschriftlich unterzeichnet und in Papierform) bis Anfang März bzw. Anfang September an die Anschrift:

Europa-Universität Viadrina
Kulturwissenschaftliche Fakultät
Promotionsausschuss
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
DEUTSCHLAND

oder reichen Sie Ihn persönlich bei Kathrin Göritz, Sachbearbeiterin für Promotionsverfahren, ein. Gern können Sie dazu einen Termin vereinbaren.

Beim Internationalen Promotionsstudiengang Kulturwissenschaften handelt  es sich um ein strukturiertes Promotionsprogramm mit den folgenden Merkmalen:

  • Der Promotionsstudiengang umfasst ein Studienprogramm inkl. Leistungen für die Dissertation in einem Umfang von 180 ECTS-Credits.
  • Jede*r Promovierende wird von einem Team von mindestens zwei Betreuern*innen betreut.
  • Jede*r Promovierende durchläuft jährliche Evaluationsverfahren, in denen der Stand der Dissertation sowie der erreichten ECTS-Credits geprüft werden.
  • Die Regelstudienzeit beträgt drei Jahre. Die maximale Promotionsdauer beträgt vier Jahre.
  • Die Fakultät bietet umfangreiche finanzielle Unterstützung an, u. a. in Form von Anschub-Stipendien sowie Stellen in einem Forschungskolleg. Einen grundsätzlichen Anspruch für Studierende des Promotionsstudiengangs auf eine finanzielle Unterstützung gibt es allerdings nicht.
  • In allen Disziplinen, die an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät vertreten sind, kann im Rahmen des Promotionsstudiengangs promoviert werden.

Die Module des Studiengangs im Überblick

  • Modul „Forschungsreflexionen“ (18 ECTS-Credits)
  • Modul „Forschung und Vernetzung“ (15 ECTS-Credits)
  • Modul „Lehre“ (15 ECTS-Credits)
  • Modul „Wissenschaftsmanagement und Forschungsorganisation“ (12 ECTS-Credits)
  • Modul „Dissertation: Fortschritt und Abschluss“ (120 ECTS-Credits)

Weitere Informationen finden Sie in der ausführlichen Modulübersicht und dem Muster-Studienverlaufsplan.

 

 

 

 

Promotionsausschuss der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Kontakt

Prof. Dr. Timm Beichelt

Dekan, Forschungsdekan und Vorsitzender des Promotionsausschusses

Anfragen zum Promotionsstudium richten Sie bitte an prom-habil-kuwi@europa-uni.de.

Dr. Philipp Zessin-Jurek

Strukturierung und Internationalisierung der Qualifikationsphase

Zurzeit beurlaubt und vertreten durch Dr. Henrik Bispinck

Dr. Henrik Bispinck

Verwaltungsangestellter für Forschung und Qualifikation

Kathrin Göritz

Sachbearbeiterin Promotions- und Habilitationsverfahren