Erasmus+ Praktikum

Erasmus+: Dein Ticket ins Auslandspraktikum!

Erasmus+ ermöglicht dir ein finanziell gefördertes Auslandspraktikum, bei dem du nicht nur die Kultur anderer Länder intensiv kennen lernst, sondern auch wertvolle Arbeitserfahrung im internationalen Umfeld sammelst. An der Viadrina betreut das Career Center die Erasmus+ Praktika und vergibt die Förderung dafür. Egal ob du noch studierst, gerade garduiert bist oder mitten in der Doktorarbeit steckst –  du kannst dich für eine Förderung bewerben, sobald du eine Praktikumsstelle gefunden hast.

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Erasmus+ Förderung beantragen und erhalten

Mit Erasmus+ unterstützt die EU junge Leute dabei, neue Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Das Programm soll nicht nur das Bildungssystem in Europa modernisieren und internationaler machen, sondern auch deine Skills, deine persönliche Entwicklung und deine Jobchancen verbessern. Ob Studium oder Praktikum im Ausland – Erasmus+ macht’s möglich! Du kannst sogar nach deinem Abschluss noch ein Erasmus+ Praktikum machen.


 Welche Vorteile bietet ein Erasmus+ Praktikum?

  • Finanzielle Förderung, unabhängig vom Praktikumsgehalt
  • Eine sicherer Praktikumsplatz dank eines Vertrags zwischen Hochschule, Unternehmen und dir.
  • Unterstützung bei der Suche und Vorbereitung deines Praktikums.
  • Offizieller Nachweis deines Praktikums (Diploma Supplement) bzw. Anerkennung für dein Studium.
  • Extra-Zuschüsse für Studierende mit Behinderung.
  • Extra-Zuschüsse für Studierende mit Kindern.

Nutze diese Chance und starte dein Abenteuer im Ausland!

Die Fördermittel werden in den Programmländern von Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr. Er erteilt weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen:

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

Offizielle Website der EU zu Erasmus+

Wer kann gefördert werden?

Grundständige Studierende, Absolvent*innen (bis zu einem Jahr nach Studienende) und immatrikulierte Doktorand*innen der Viadrina,

... die Ihr Erasmus-Budget von 12 Monaten im aktuellen Studienzyklus noch nicht „verbraucht“ haben
... die einen Praktikumsplatz gefunden haben, der die unten genannten Anforderungen erfüllt
... die über gute Sprachkenntnisse in der geplanten Arbeitssprache verfügen
... die für ihr Praktikum ins Ausland ziehen

Das Praktikum darf nicht im Land deines Hauptwohnsitzes asbolviert werden. Internationale Studierende, die ein Praktikum in ihrem Heimatland absolvieren möchten, können nur gefördert werden, wenn sie nachweisbar zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Grant Agreements in Deutschland gemeldet sind. 

Welche Praktika können gefördert werden?

Ort des Praktikums

Das Praktikum wird in einem der folgenden Erasmus-Länder absolviert:
die 27 EU-Mitgliedsstaaten (außer Deutschland) und ihre überseeischen Gebiete, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei.

Die Schweiz beteiligt sich nicht an Erasmus+. Eine Fördermöglichkeit besteht über das Swiss-European Mobility Programme.
Praktika im Vereinigten Königreich können aktuell nur vereinzelt gefördert werden.

Die Dauer des Praktikums

Long-term Mobility: Das Praktikum dauert grundsätzlich mindestens 60 Tage (wobei der 31. eines Monats nicht zählt). Wir förden im aktuellen Projekt maximal 180 Tage.
Das Praktikum kann optional mit einer virtuellen Phase kombiniert werden (Blended Mobility). Beispiel: Du arbeitest zunächst einen Monat im Home Office in Deutschland und gehst dann für zwei Monate ins Gastland und führst dort das bereits begonnen Praktikum fort. Die Förderung erhältst du nur für die Tage im Ausland.

Short-Term Mobility: Wenn du aus persönlichen, familiären, gesundheitlichen oder studienbedingten Gründen nicht in der Lage bist, für mindestens 60 Tage ins Ausland zu gehen, kannst du einen kürzeren Aufenthalt im Gastland (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente kombinieren (Blended short-term Mobility). Diese ist in diesem Fall obligatorisch. Die Förderung erhältst du nur für die Tage im Ausland. Sie beträgt 79 EUR/Tag bis zum 14. Tag und 56 EUR/ Tag vom 15. bis 30. Tag (Stand 12/2024). Doktorand*innen können auch ohne virtuelle Phase ein verkürztes Praktikum im Ausland absolvieren (5-30 Tage).

Zeitlicher Umfang

Das Praktikum wird in Vollzeit (mindestens 30 Stunden/ Woche) absolviert und ist der Hauptzweck des Auslandsaufenthalts.

Studienbezug

Das Praktikum ist studienbezogen und kann in das Studium integriert werden (gilt nicht für Graduierte und Doktorand*innen). Idealerweise ist es in der Studienordnung vorgesehen (verpflichtend oder optional). Freiwillige studienbezogene Praktika können aber auch gefördert werden. Beachte bei der Dauer des Praktikums also die Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung.

Ein Praktikum kann nicht gefördert werden, wenn (Ausschlusskriterien): 

  • du während des Praktikums nicht im Gastland wohnst
  • du den Förderantrag erst wenige Tage vor oder nach Beginn des Praktikums stellst (keine rückwirkende Förderung)
  • die Praktikumsstelle eine EU-Institution, eine andere EU-Einrichtung einschließlich spezialisierter Agenturen (siehe Liste), oder eine Einrichtung, die EU-Programme verwaltet (z.B. EU-Freiwilligendienste, DAAD) ist.
  • du weitere EU-Förderung erhältst, d.h. es darf keine Doppelförderung der EU geben.

 

Du kannst den Antrag auf Förderung deines Praktikums durch Erasmus+ jederzeit, aber möglichst nicht später als 4 Wochen vor Praktikumsbeginn per E-Mail oder persönlich im Career Center einreichen. Kurzfristigere Anträge können nicht immer berücksichtigt werden.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Der ausgefüllte und unterschriebene Antragsbogen (siehe Downloadbereich).
    Bei Graduiertenpraktika kannst du die Angaben zur Pratikumsstelle zunächst weglassen.
  • Motivationsschreiben (1/2 bis max. 1 DIN A4 Seite auf Deutsch oder Englisch)
  • Dein Lebenslauf (deutsch oder englisch)
  • Eine Bestätigung der Praktikumsstelle (Zusage, E-Mail, Vertrag)
  • Deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Bei Praktikumsende vor 20.07.2025: Ggf. die Ehrenwörtliche Erklärung zur emissionsarmen "grünen" An- und Abreise (siehe Downloadbereich). Bei Nicht-Einreichen gehen wir davon aus, dass du mit dem Flugzeug reist.
  • Bei Praktikumsende nach 31.07.2025: Erklärung zu den Reisetagen (siehe Downloadbereich)
  • Sofern zutreffend, die Ehrenwörtliche Erklärung Social Top-Ups (siehe Downloadbereich).
    Bei Nicht-Einreichen gehen wir davon aus, dass du nicht berechtigt bist. 
  • Notenübersicht/ Ausdruck aus ViaCampus 
  • Sofern vorhanden, Nachweis über die Kenntnisse der Arbeitssprache (Auszug aus deinem Studienbuch für Sprachkurse von den Seiten des Sprachenzentrums; ggf. weitere Zertifikate)-
  • Internationale Studierende, die das Praktikum im Heimatland absolvieren: Nachweis, dass sie während des Studiums ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Bei Fragen zu den Antragsunterlagen kannst du dich gerne an uns wenden. Auch unvollständige Anträge werden bearbeitet.

 

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Wenn deine Bewerbung den Förderkriterien entspricht erhältst du von uns die Förderzusage zusammen mit den Erasmus+ Dokumenten/ Agreements sowie weiteren Informationen per E-Mail.

Fördersätze Erasmus+ Praktika (Projekt 2023, bis 31.7.25)

Wir bedienen zur Zeit das Erasmus+ Projekt 2023 (Ende 31.07.2025). Es gelten die für dieses Projekt festgelegten Fördersätze und Regeln. Für die Berechnung der Fördersumme ist der erste und der letzte Tag bei der Praktikumsstelle relevant, wobei der 31. eines Monats nicht mitzählt. Praktikumsgehälter finden bei der Berechnung der Fördersumme keine Berücksichtigung.

Die Fördersumme orientiert sich an den Lebenshaltungskosten im Zielland. Bitte informiere dich vor deinem Auslandspraktikum über die Lebenshaltungskosten im Gastland. Informationen hierzu erhältst du beispielsweise von deiner Praktikumsstelle, bei den jeweiligen Botschaften oder in den Länderinformationen des DAAD.

Im aktuellen Projekt fördern wir maximal 180 Tage.


 Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
750,00 EUR pro 30 Tage


 Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
690,00 EUR pro 30 Tage


 Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
640 EUR pro 30 Tage


 Short Term Mobility: Für die (blendet) Short-Term Mobility (5-30 Tage) gelten folgende Fördersätze:
Tag 1-14: 79 EUR/ Tag, Tag 15-30: 56 EUR/ Tag


 Top-Ups Projekt 2023

Grünes Reisen

Bei emissionsarmer Anreise mit Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad usw. kannst du eine Pauschale von 50 EUR erhalten, sowie bis zu 4 zusätzliche Reisetage geltend machen (siehe Erklärung grünes Reisen unter Antragsunterlagen).

Teilnehmende mit geringeren Chancen/ Social To-Ups

Folgende Studierende können ein Social Top-Up in Höhe von 250,00 EUR pro Monat erhalten:

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, sofern dadurch ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
  • Studierende mit Kind(ern), sofern mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen wird.
  • Studierende, deren beide Elternteile oder deren alleinerziehendes Elternteil keinen Abschuss einer (Fach-)Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss (beispielsweise von einer Berufsakademie) haben/hat.
  • Erwerbstätige Studierende, wenn sie für die Durchführung des Auslandsaufenthalts eine Arbeit aufgeben/ pausieren müssen, in der sie mindestens durchgängige 6 Monate vor der Mobilität tätig waren und monatlich zwischen 450€ und 850 € netto durchschnittlich verdient haben.

Fördersätze Erasmus+ Praktika (Projekt 2024)

Die Fördersumme orientiert sich an den Lebenshaltungskosten im Zielland. Bitte informiere dich vor deinem Auslandspraktikum über die Lebenshaltungskosten im Gastland. Informationen hierzu erhältst du beispielsweise von deiner Praktikumsstelle, bei den jeweiligen Botschaften oder in den Länderinformationen des DAAD.

Wir fördern maximal 180 Tage.


 

Gruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien,  Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreiche, Schweden
750,00 EUR pro 30 Tage


 

Gruppe 2 und 3: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen,  Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern
690,00 EUR pro 30 Tage


 

Short Term Mobility: Für die (blendet) Short-Term Mobility (5-30 Tage) gelten folgende Fördersätze:
Tag 1-14: 79 EUR/ Tag, Tag 15-30: 56 EUR/ Tag
 

Top-Ups Projekt 2024

Reisetage

Bei An- und Rückreise mit Flugzeug und privatem PKW können max. 2 zusätzliche Reisetage ODER bei "grünem" Reisen (Bahn, Bus) max. 6 zusätzliche Reisetage in Höhe des jeweiligen Tagessatzes der Ländergruppe gefördert werden.

Teilnehmende mit geringeren Chancen/ Social To-Ups

Folgende Studierende können ein Social Top-Up in Höhe von 250,00 EUR pro Monat erhalten:

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, sofern dadurch ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
Studierende mit Kind(ern), sofern mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen wird.
Studierende, deren beide Elternteile oder deren alleinerziehendes Elternteil keinen Abschuss einer (Fach-)Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss (beispielsweise von einer Berufsakademie) haben/hat.
Erwerbstätige Studierende, wenn sie für die Durchführung des Auslandsaufenthalts eine Arbeit aufgeben/ pausieren müssen, in der sie mindestens durchgängige 6 Monate vor der Mobilität tätig waren und monatlich zwischen 450€ und 850 € netto durchschnittlich verdient haben.

Social Top-Ups bei Short Term Mobility

Studierende und Graduierte erhalten einen zusätzlichen Beitrag von einmalig 100 EUR für eine physische Mobilität von 5 bis 14 Tagen oder einmalig 150 EUR für eine physische Mobilität zwischen 15 und 30 Tagen.

 

Mehr zu den Erasmus+ Top-Ups

Für ein gefördertes Erasmus+ Praktikum, müssen von der EU Kommission vorbereitete Verträge ausgefüllt und unterschrieben werden. Beide Agreements müssen vor Praktikumsbeginn von allen Parteien unterschrieben im Career Center vorliegen.

Learning Agreement

Bei dem Learning Agreement for Traineeships handelt es sich um einen Vertrag, der von dir, dem Praktikumsgeber und dem für die Praktikumsanerkennung verantwortlichen Mitarbeitenden der Hochschule unterzeichnet wird. Die organisatorischen und inhaltlichen Aspekte des Praktikums, aber auch das Lernziel und die spätere Anerkennung durch die Hochschule werden darin festgelegt. Das Learning Agreement muss vor Beginn des Praktikums unterschrieben als Scan vorliegen.

Grant Agreement

Das Grant Agreement regelt die finanzielle Förderung des Praktikums, sowie deine Rechte und Pflichten. Die Vereinbarung wird von dir und der Hochschule unterschrieben und muss dem Career Center vor Praktikumsbeginn im Original vorliegen. Die Erasmus+ Förderung wird in 2 Raten ausgezahlt: 80% vor Praktikumsbeginn bei Vorlage aller unterschriebener Dokumente und 20% nach Einreichen aller Nachweise und Berichte nach Beendigung des Praktikums.

 

Unerlässlich ist, dass du dich vor Beginn des Praktikums um ausreichenden Versicherungsschutz kümmerst.

Auslandskrankenversicherung

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen. Zwar bist du aufgrund deiner nationalen Krankenversicherung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land geschützt, jedoch nur im Umfang eines gesetzlich Versicherten im jeweiligen Gastland. In vielen Fällen liegen die Versorgung und die Kostenübernahme im Zielland aber unter dem deutschen Standart. Vielfach musst du die Kosten einer Behandlung zudem zunächst selber abdecken und kannst dir diese bis zu einem bestimmten Umfang von deiner nationalen Krankenversicherung erstatten lassen.Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Krankenversicherung ist demnach möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Bitte lass dich von deiner Krankenkasse beraten und schließe eine ergänzende Auslandskrankenversicherung ab, die auch den Pandemiefall sowie notwendige Rücktransporte mit abdeckt.

Studierende, die ein freiwilliges bezahltes Praktikum im Ausland absolvieren, müssen sich in der Regel im Gastland gesetzlich krankenversichern. Hier tritt die europäische Regel der Beitragspflicht im Gastland in Kraft.

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Verpflichtend für alle Erasmus+ Praktikanten*innen ist der Nachweis, dass sie in der Freizeit und am Arbeitsplatz gegen Unfälle und ihrerseits verursachte Schäden versichert sind (Unfall- und Haftpflichtversicherung). Da in vielen Ländern Praktikant*innen nicht über die Praktikumsstelle versichert sind, musst du dich ggf. selber um die beiden Versicherungen kümmern. Sollte deine Praktikumsstelle im Learning Agreement angeben, dass du über sie versichert bist, brauchst du keine Versicherung nachzuweisen.

Du hast die Möglichkeit, dich privat zu versichern oder die Gruppenversicherung des DAAD zu nutzen. Diese bietet eine kombinierte Kranken- Unfall- und Haftpflichtversierung für Praktikant*innen (Tarif 720) und Graduierte im Auslandspraktikum (Tarif 726A) an.  Die Versicherungsstelle des DAAD berät dich zu deinen Fragen. Im Grant Agreement ist der Versicherungsschutz nachzuweisen.

Auch während des Auslandspraktikums wirst du durch das Career Center betreut. So kannst du dich jederzeit bei uns melden, wenn du Fragen oder Schwierigkeiten hast oder mit dem Praktikum unzufrieden bist.

Verlängerung deines Erasmus+ Auslandspraktikums

Du kannst dein Erasmus+ Praktikum bis zu einem Monat vor dessen Ende per E-Mail an careercenter@europa-uni.de verlängern. Wenn die Verlängerung möglich ist, werden die neuen Daten in den Anhang zum Learning Agreement eingetragen und per Unterschrift bestätigt. Die Fördersumme wird dann an den neuen Zeitraum angepasst, aber du kannst maximal bis zu 180 Tage gefördert werden.


 

Verkürzung/ Abbruch des Praktikums

Bitte kontaktiere uns unbedingt, bevor du das Praktikum abbrichst oder verkürzt.

Wenn du dein Praktikum vorzeitig beenden möchtest, reichst du bitte die von dir und deinem Praktikumsgeber unterschriebenen Ergänzung zum Learning Agreement mit der verkürzten Dauer ein. Wir berechnen dann die neue Fördersumme und fordern dich ggf. auf, die zu viel gezahlte Förderung zurückzuzahlen.

Solltest du bei einem Abbruch aus persönlichen oder familiären Gründen die Mindestdauer von 60 Tagen nicht eingehalten haben, musst du das gesamte bis dahin erhaltene Stipedium zurückzahlen. Nichts zurückzahlen brauchst du hingegen, wenn du aufgrund einer ärztlich bestätigten Krankheit, höherer Gewalt oder einer dringenden Empfehlung des Auswärtigen Amtes das Land verlassen musst. 

Nach deinem Erasmus+ Praktikum sind folgende Nachweise und Berichte bei uns einzureichen:

  • ein qualifiziertes Praktikumszeugnis oder das Traineeship Certificate der EU-Kommission, das dein Praktikum, dessen Dauer und die Tätigkeiten bestätigt
  • ein kurzer Praktikumsbericht oder für die Anerkennung als Pflichtpraktikum das ausgefüllte Online-Formular des Career Centers, sofern die Anerkennung über das Career Center erfolgt.
  • der ausgefüllte Participant Report der EU-Kommission (Online Fragebogen)

 Kurz vor dem Ende deines Erasmus+ Praktikums bekommst du eine E-Mail von uns mit ausführliche Informationen und den notwendigen Vorlagen. Du solltest die geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung deines Praktikums bei uns einreichen. Wenn alles vorliegt, zahlen wir die zweite Stipendienrate aus.

Studierende können durch zusätzliche Mittel in Form eines Realkostenantrags unterstützt werden, wenn sie:
• ...eine nachgewiesene Behinderung haben, aufgrund derer sich ein deutlicher finanzieller Mehrbedarf im Ausland ergibt
• ...eine chronische Erkrankung haben, aufgrund derer sie einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland nachweisen können
• ...ihre Mobilität mit Kind/ern antreten

Da es sich je nach individueller Situation um ein recht umfangreiches Verfahren zwischen der Viadrina und der NA DAAD handeln kann, ist es wichtig, die Voraussetzungen und die notwendigen Nachweise zum Erhalt der Mittel frühzeitig mindestens 3 Monate vor dem geplanten Aufenthalt einzureichen.

Sprich uns an, wenn Du glaubst, dass du zu den genannten Gruppen gehörst und nur mit umfassender finanzieller Unterstützung ein Auslandspraktkum absolvieren kannst.

Auch nach dem Studium kannst du mit Erasmus+ ein Auslandspraktikum absolvieren. Dabei gelten zunächst die gleichen Förder- und Auswahlkriterien wie für studentische Erasmus+-Praktika.

Zusätzlich gilt aber:

  • Du musst zum Zeitpunkt deiner Bewerbung für das Erasmus+ Graduierten-Praktikum noch immatrikuliert sein. Da es neben der Abschlussarbeit schwierig sein kann, noch ein Auslandspraktikum zu finden, kannst du den Antrag auf Erasmus+ Förderung ohne Angaben zur Praktikumsstelle sowie Zeitraum und Land des Praktikums einreichen. Diese Felder kannst du im Antragsformular einfach frei lassen.
  • Das Praktikum muss spätestens ein Jahr nach deinem Studienabschluss abgeschlossen sein.
  • Vor Beginn des Praktikums musst du dem Career Center entweder eine Exmatrikulationsbescheinigung oder einen Nachweis vom Prüfungsamt, dass alle Studienleistungen erbracht wurden, vorlegen.

Nachdem du einen Antrag ohne konkrete Angaben zur Praktikumsstelle bei uns eingereicht hast, erhälst du eine vorläufige informelle Zusage per E-Mail. Die Erasmus+ Agreements erstellen wir, nachdem du eine Praktikumsstelle gefunden und uns diese mitgeteilt hast.

 

Im Programme Guide für Erasmus+ hat die EU-Kommission festgelegt, dass jede*r Studierende im aktuellen Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) über ein Erasmus-Budget von 12 Monaten (360 Tage) verfügt, d.h. 12 Monate Erasmus-Förderung nutzen darf. Dabei zählen auch sog. Zero-Grant-Tage, die nicht mit Stipendien gefördert wurden z.B. zählen alle 6 Monate bei einem  6-monatigen Erasmus-Auslandsstudium, auch wenn nur 4 Monate finanziell gefördert wurden. 

Dieses Erasmus+-Budget kann jede*r Studierende für ein oder mehrere Erasmus-Studienaufenthalte (SMS), -Praktika (SMP) bis zu einem Jahr nach dem Studium einsetzen. Beispielsweise ist es möglich im Rahmen des Bachelor-Studiums ein 5-monatiges Erasmus-Studium, ein 4-monatiges Praktikum und noch ein 3-monatiges Praktikum nach Studienende durchzuführen. Für das Masterstudium stehen dann anschließend wieder 12 Monate zur Verfügung.

Bei der Berechnung der 12 Monate werden auch die Zeiten aus dem bisherigen Erasmus-Programm für Lebenslanges Lernen berücksichtigt. Wichtig ist zudem, dass es sich bei der Angabe um den Studienzyklus handelt, nicht um einen Studiengang, d.h. auch Erasmus-Aufenthalte aus vorhergegangenen Studiengängen (z.B. nach einem Studiengangswechsel) sind anzugeben, sofern sie innerhalb des aktuellen Studienzyklus erfolgten.

Bildergalerie

zitat und bild beispiel

Viadrina-Alumna Ebru Duman

Das Foto ist zu einer sehr arbeitsintensiven Zeit meines Praktikums entstanden. Während des Exekutivrates der UNESCO musste zu einer Vielzahl von Themen ein Konsens zwischen den Mitgliedstaaten verhandelt werden. So wurde die reguläre Sitzungszeit regelmäßig um mehrere Stunden überschritten. Em Ende eines solchen Tages, diente der Blick von der Terrasse der UNESCO immer als Moment des Innehaltens.

Thekla Lange

Praktikum In- und Ausland, Erasmus+, Bescheinigungen

Sprechzeiten

Telefonisch: Montag-Donnerstag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr
Persönlich: Nach Vereinbarung