Pflichtpraktikumsbestätigung

Wie und wann kann ich diese erhalten?

Eine Pflichtpraktikumsbestätigung wird von vielen Praktikumsstellen schon im Bewerbungsprozess oder zu Beginn des Praktikums verlangt. Wir können sie nur dann ausstellen, wenn in deiner Studienordnung ein Praktikum vorgeschrieben ist und noch nicht alle ECTS-Credits im Praxismodul vorliegen. Für den Erhalt einer Pflichtpraktikumsbescheinigung musst du zudem für den betreffenden Zeitraum an der Viadrina immatrikuliert und  zurückgemeldet sein. 

Wir erstellen Pflichtpraktikumsbescheinigungen auf Anfrage und für die Studiengänge, bei denen wir die Anerkennung der Praktika vornehmen. Bitte sende uns dazu eine E-Mail mit folgenden Angaben:

Vorname, Name
Matrikelnummer, Studiengang
Name des Unternehmens und Zeitraum des geplanten Praktikums, sofern bekannt


Studierende der Wirtschafts- und Kulturwissenschaften sowie BA Recht und Politik  senden die E-Mail an:
careercenter@europa-uni.de.

Studierende der Rechtswissenschaften und im BA Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht wenden sich bitte an:
praktikum-rewi@europa-uni.de

Studierende des MES, IHL und der ENS wenden sich bitte an ihre Studiengangskoordination.

Die Erstellung der Bescheinigung dauert  bis zu  einer Woche.

Gerne kannst du dich auch an uns wenden, wenn das Praktikumsunternehmen eine Vorlage für eine Pflichtpraktikumsbestätigung stellt oder das Fomblatt 6 für das Auslands-BAföG ausgefüllt werden muss.  

Career Center

Sprechzeiten

Telefonisch: in der Regel 9.00 bis 15.00 Uhr
Persönlich: Nach Vereinbarung