Richtlinien: Akkreditierung und Qualitätssicherung
Richtlinien: Akkreditierung und Qualitätssicherung
Die angebotenen Studiengänge, das Akkreditierungsverfahren und das hochschulinterne Qualitätssicherungssystem als Bestandteil des universitären Qualitätsmanagements im Bereich Studium und Lehre an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) unterliegen verschiedenen einschlägigen Richtlinien. Im Folgenden werden einige zentrale Richtlinien dargestellt.
Akkreditierungsrat
Der Akkreditierungsrat stellt entlang des Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssytems zur Qualitätsssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen ein zentrales Beschlussgremium dar, welches auf Grundlage von Gutachten über Programmakkreditierungen und Systemakkreditierungen befindet. Des Weiteren unterstützt der Akkreditierungsrat die verschiedenen Bundesländer im Bereich des Qualitätsmanagements sowie der Qualitätssicherung und fördert die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.
European Association for Quality Assurance in Higher Education
Die European Association for Quality Assurance in Higher Education verabschiedete die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area – kurz ESG (Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im europäischen Hochschulraum):
Link zu den ESG
Kultusministerkonferenz
Verschiedene Beschlüsse der Kultusministerkonferenz fließen in die Gestaltung von Studiengängen und in das hochschulinterne Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre ein, zentrale sind unter anderem:
Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1 – 4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.11.2024). Link zum PDF
Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) vom 08.12.2016. Link zum PDF
Brandenburgisches Hochschulgesetz
Im Brandenburgischen Hochschulgesetz sind die Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen sowie die Qualitätssicherung im hochschulinternen Qualitätssicherungssystem verankert:
Link zum Gesetz
Verordnung zur Regelung der Studienakkreditierung (Studienakkreditierungsverordnung - StudAkkV) des Landes Brandenburg
Diese Verordnung regelt das Nähere zu den formalen Kriterien nach Artikel 2 Absatz 2, zu den fachlich-inhaltlichen Kriterien nach Artikel 2 Absatz 3 sowie zum Verfahren nach Artikel 3 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages (siehe oben):
Link zur Verordnung