Professor*innen
Informationen für Professoren und Professorinnen
Wir begrüßen Sie nach Ihrer Ernennung an unserer Universität.
Ihre Tätigkeit an einer kleinen Universität wird geprägt sein vom persönlichen Umgang mit jungen Menschen aus über 90 Ländern, von kurzen Wegen innerhalb des Universitätscampus und intensiven Kontakten zu Ihren Kolleginnen und Kollegen beiderseits des Flusses.
Zu Ihrer Unterstützung sowie für Auskünfte stehen Ihnen gern die Kolleginnen und Kollegen der Fakultät sowie das Dezernat für Personalangelegenheiten zur Verfügung.
Die Viadrina möchte aktiv dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familienaufgaben stetig zu verbessern und Hochschulmitglieder mit Familienaufgaben zu unterstützen. Hierzu berät Sie die Familienbeauftragte gern.
Professorinnen und Professoren können Leistungsbezüge für die Erbringung besonderer Leistungen sowie Funktionsleistungsbezüge für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung erwerben.
Zusagen über die Ausstattung (Personal- und Sachmittel) werden in der Berufungsvereinbarung für maximal fünf Jahre erteilt und stehen unter dem Vorbehalt der im Haushalt zur Verfügung stehenden Stellen und Mittel sowie hochschulinterner Maßnahmen zur Verteilung von Stellen und Mitteln.
Danach erfolgt eine erneute Abstimmung, um eine Planungssicherheit auf beiden Seiten zu schaffen.
Erhält eine Professorin/ ein Professor einen Ruf an eine andere Universität, führt die Hochschulleitung in der Regel Bleibeverhandlungen durch (Informationen zu Bleibeverhandlungen).
Grundlage für die Durchführung von Bleibeverhandlungen sind:
- Schriftliche Vorlage des Rufs sowie der Ausstattungs- und Besoldungszusagen der Hochschule, von der der Ruf ausgeht
- Vorlage der Berufungszusage an der Europa-Universität Viadrina
- Vorstellungen zu den zukünftigen Lehr- und Forschungstätigkeiten und der dafür benötigten Ausstattung (Personal- und Sachmittel)