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Druckfrisch standen die ersten Exemplare der zweiten Auflage vom Frankfurter Kommentar im Logensaal. Vier dicke, dunkelblau eingebundene Bücher bilden das, was Viadrina Präsident Prof. Dr. Eduard Mühle in seinen Begrüßungsworten „ein unverzichtbares Nachschlagewerk für alle, die sich mit dem Recht der Europäischen Union beschäftigen“ nannte. Das europäische Recht und sein Verständnis seien unerlässlich für die Funktionsweise und die Stabilität der Europäischen Union. Eduard Mühle lobte die Herausgeber des Frankfurter Kommentars, Prof. Dr. Matthias Pechstein, Prof. Dr. Ulrich Häde und Prof. Dr. Carsten Nowak, für ihren „sichtbaren und prominenten Beitrag zur Profilierung der Viadrina als Ort, an dem gesellschaftlicher Wandel und europäische Zukunftsfragen auch aus rechtlicher Perspektive diskutiert werden“.
Auch Prof. Dr. Matthias Pechstein ordnete den Frankfurter Kommentar in das Profil und in die Geschichte der Juristischen Fakultät der Viadrina ein. Es sei in den ersten Jahren der Universität nicht leicht gewesen, den europarechtlichen Schwerpunkt, der schon im Namen der Europa-Universität stecke, mit Inhalten und Personal auszufüllen, schaute er zurück. Heute habe die Viadrina zwei Lehrstühle ausschließlich für Europarecht und etliche, die sich in ihren jeweiligen Disziplinen mit europarechtlichen Fragen beschäftigen. Der Frankfurter Kommentar sei „eine Bündelung unserer Fähigkeiten und Energien in einem Werk“, mit dem die Viadrina „auf die Landkarte gestellt“ werde.
Der zur Feier der Neuerscheinung sowie des zehnjährigen Bestehens des fireu eingeladene Gastredner François Biltgen verlieh dem Abend zusätzliche Bedeutung. Der luxemburgische Jurist und frühere Politiker berichtete von seiner Arbeit als Kammerpräsident am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Aufgabe des EuGHs sei eine einheitliche Auslegung und Anwendung von EU-Recht, was angesichts von 27 Ländern mit jeweils eigenem Rechtssystem und 24 Amtssprachen eine große Herausforderung sei. Wie nah an der Lebenswirklichkeit der Europäerinnen und Europäer seine Arbeit in Luxemburg ist, illustrierte François Biltgen mit zahlreichen Beispielen. Muss eine Krankenkasse die Zahnbehandlung im europäischen Nachbarland übernehmen? Darf ein Teehersteller eine Vanilleschote auf die Packung drucken, auch wenn der Tee keine Vanille enthält? Und lässt sich der Filmtitel „Fack ju Göhte“ als Marke sichern? All diese Fragen wurden vor dem EuGH ebenso verhandelt, wie jüngst die Verstöße der polnischen Justizreform gegen europäische Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Auf rund 800 Fälle kommen die 27 Richterinnen und Richter im Jahr; sie wägen das europäische Recht mit dem nationalen ab und veröffentlichen ihre Entscheidungen in allen Amtssprachen. Immer mit dem Ziel, einheitliches Recht für alle Bürgerinnen und Bürger in allen EU-Staaten zu ermöglichen.
70 Jahre Europäischer Gerichtshof – das sei ähnlich umfassend wie der vierbändige Kommentar der Frankfurter Juristen, sagte François Biltgen. Und so konnte er bis zum Ende der Veranstaltung nur einen Bruchteil der Fragen im Logensaal beantworten, lud aber die zahlreich anwesenden Lehrenden und Studierenden herzlich in den großen Verhandlungssaal des EuGHs ein.
Fotos: Martina Seidlitz, Frauke Adesiyan
Text: Frauke Adesiyan
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