Faire Arbeitsstandards für die Nachkriegszeit – Viadrina startet Forschungsprojekt mit Kyjiw-Mohyla Akademie

Frankfurt (Oder) / Kyjiw, 

Wie verändert das Kriegsrecht in der Ukraine die Rechte von Arbeitnehmer*innen? Und wie können Veteranen, Geflüchtete und Vertriebene nach einem Ende des Krieges wieder für den ukrainischen Arbeitsmarkt gewonnen und integriert werden? Um diese Fragen kreist ein gemeinsames Forschungsprojekt von Viadrina-Arbeitsrechtlerin Prof. Dr. Eva Kocher und ihrem Kollegen Prof. Dr. Ivan Yatskevych von der Kyjiw-Mohyla Akademie. Vom 11. bis 13. Dezember 2024 kamen sie zu einem Auftakttreffen an der Viadrina zusammen.

Um für Rückkehrerinnen und Rückkehrer attraktiv zu sein und EU-Standards zu entsprechen, muss das ukrainische Arbeitsrecht reformiert werden. Konkrete Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsrechtes in der Ukraine am Übergang von der Kriegs- in die Nachkriegszeit sind das Ziel des Kooperationsprojektes mit dem Titel „Just Transition. Arbeit nach dem Krieg. Faire Arbeitsstandards für die ukrainische (Nach-)Kriegswirtschaft“. Zudem hat sich das Team um Eva Kocher und Ivan Yatskevych vorgenommen, zur internationalen Vernetzung der ukrainischen Arbeitsrechtswissenschaft beizutragen und das Bewusstsein für die Bedeutung des Arbeitsrechtes in der Nachkriegs-Ukraine zu stärken. Auch ukrainische und deutsche Studierende werden von dem Projekt profitieren: Gemeinsam planen Eva Kocher und Ivan Yatskevych eine englischsprachige Lehrveranstaltung über das europäische Arbeitsrecht.

Kick-Off_workshop_photos_900

Auftakttreffen an der Viadrina: Projektleiterin Prof. Dr. Eva Kocher (2.v.l.) mit ihren ukrainischen Kolleg*innen Prof. Dr. Ivan Yatskevych, Prof. Dr. Tetiana Fedosieieva und Prof. Dr. Roksolana Khanyk-Pospolitak sowie der Studentin Vlada Antypenko und Jasmin Beck, die das Projekt koordiniert (v.l.n.r.)


„Die Ukraine bereitet sich bereits in Kriegszeiten auf einen künftigen EU-Beitritt vor. In der Sozialpolitik kann dies durchaus problematisch sein, wenn die Schärfe kontroverser Debatten durch das Kriegsrecht beschränkt ist. Die arbeitsrechtliche Expertise, die in diesem Projekt erarbeitet wird, ist auch vor diesem Hintergrund wichtig“, betont Eva Kocher die Herausforderung des Projektes. Diese Entwicklungen zu analysieren und sie mit Blick auf europäisches Recht zu bewerten, gehört zu den ersten Arbeitsschritten des Projektes.

Bei der anschließenden Entwicklung von rechtspolitischen Vorschlägen für eine Arbeitsrechtsreform konzentrieren sich die Forschenden auf zwei Themenkomplexe: Zum einen geht es um individualrechtliche Fragen einer Wiedereingliederung vorübergehend vertriebener Personen, von Geflüchteten, Beschäftigten unter Besatzung und Veteranen. Darüber hinaus nehmen sie die Rolle der Gewerkschaften bei der Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in der Ukraine in den Blick.

Das Team betont in seiner Projektbeschreibung, dass die reformierte Sozialpolitik auch für potenzielle Rückkehrerinnen und Rückkehrer entscheidend sein wird: „Gegenwärtig sind etwa 8,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine in ganz Europa registriert. Wenn wirtschaftlich aktive ukrainische Bürgerinnen und Bürger in die Ukraine zurückkehren und gemeinsam mit denjenigen, die den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg in ihrem Land überlebt haben, zum Wiederaufbau des Landes beitragen, werden menschenwürdige und attraktive Arbeitsbedingungen wichtige Faktoren der Produktivität darstellen.“

Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit knapp 90.000 Euro gefördert.

Frauke Adesiyan

Beitrag teilen:


Zurück zum Newsportal

Abteilung für Hochschul­kommunikation