Prof. Dr. Philipp Hacker teilt Expertenwissen zu KI-Haftung im Europäischen Parlament

Straßburg (Frankreich), 

Im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wurde am 30. Januar 2025 eine Studie von Prof. Dr. Philipp Hacker zu Haftungsfragen bei Künstlicher Intelligenz (KI) besprochen. An der Sitzung nahm der Rechtswissenschaftler der European New School of Digital Studies (ENS) auf Einladung selbst teil, um seine Expertise zu teilen.

Die von Prof. Dr. Philipp Hacker verfasste Studie „EPRS | European Parliamentary Research Service Proposal for a directive on adapting non-contractual civil liability rules to artificial intelligence“ war Ende Januar Gegenstand einer Sitzung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes. Die Studie untersucht die von der Europäischen Union bisher verabschiedeten Maßnahmen zur Haftungsreglung bezüglich KI, wie den AI-Act oder die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie (PLD), evaluiert rechtliche Herausforderungen und gibt eine Empfehlung zur Haftungsregulierung für Künstliche Intelligenz.

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Die bisher bestehenden Rechtsinstrumente reichten noch nicht aus, um die Haftungsfragen generativer KI adäquat zu regeln, erklärt Philipp Hacker nach seiner Teilnahme am Rechtsausschuss. „Das Problem bei den derzeitigen KI-Haftungsregelungen der EU besteht darin, dass weder der AI-Act, noch die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie (PLD) eine umfassende Lösung für KI-spezifische Haftungsfragen bieten.“ Bei der Sitzung des Rechtsausschusses führte er aus, welche Risiken das birgt, die beispielsweise zu der Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Diskriminierungen führen können. Von der Haftungsstruktur der überarbeiteten PLD seien diese Fälle nicht abgedeckt.

„Die jüngsten Entwicklungen, insbesondere der verstärkte Einsatz von generativen KI-Modellen, erfordern eine überarbeitete Haftungsstruktur, die sowohl die Interessen der Geschädigten als auch der Unternehmen angemessen berücksichtigen“, gibt Philipp Hacker zu bedenken. Dabei ginge es auch darum, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht für Fehler haftbar gemacht werden sollten, die eigentlich bei den ursprünglichen Anbietern liegen. Der Kern seines Lösungsansatzes, den er auch im Rechtsausschuss vorstellte, liege darin, die von der EU anvisierte Artificial Intelligence Liability Directive (AILD) in ein umfassenderes Software Liability Instrument (SLI) umzuwandeln und es von einer Richtlinie in eine Verordnung zu überführen, erklärt der Wissenschaftler. „Langfristig könnte ein effektives Haftungssystem sogar einige der strengsten Vorschriften des AI-Acts ersetzen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit in der EU fördern“, so Philipp Hacker.

Aufzeichnung der kompletten Sitzung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlamentes mit Prof. Dr. Philipp Hacker (ab 10:48:25) vom 30. Januar 2025.

Lea Schüler

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