Recht und Politik│Politik und Recht (LL.B.│B.A.)
Das Studium
Der Bachelorstudiengang „Recht und Politik│Politik und Recht“ führt in die Grundlagen der rechtlichen und politischen Ordnung moderner Staaten und Gesellschaften sowie internationaler Organisationen wie der Europäischen Union und des internationalen Rechts ein. Er kombiniert Rechts- und Politikwissenschaften und verbindet sie mit Lehrangeboten aus den Kulturwissenschaften.
Der Studiengang macht Sie mit den Grundzügen des deutschen, des europäischen und des internationalen Rechts vertraut. Sie werden mit uns die Politiken der Europäischen Union analysieren, die Entstehung und Funktionsweise der Demokratie verstehen und wichtige Konflikte der internationalen Politik untersuchen.
Primäres Ziel der Ausbildung ist die Aneignung geeigneter Methoden, die zum Erkennen, Formulieren und wissenschaftlichen Bearbeiten relevanter juristischer, politik- und kulturwissenschaftlicher Fragen und Problemstellungen befähigen.
Der Studiengang kann in zwei Studienvarianten studiert werden. Die Variante Recht und Politik legt den Schwerpunkt auf juristische, die Variante Politik und Recht auf kulturwissenschaftliche, insbesondere politologische und sozialwissenschaftliche Inhalte. Je nach gewählter Studienvariante erwerben Sie den akademischen Grad „Bachelor of Laws“ (LL.B.) oder „Bachelor of Arts“ (B.A.).
Fremdsprachen, Praxis und freiwilliger Auslandsaufenthalt
Im international ausgerichteten Studiengang Recht und Politik│Politik und Recht ist die Fremdsprachenausbildung ein integraler Bestandteil des Studienprogramms. Alle Studierenden erwerben im Rahmen des Studiums Englischkenntnisse auf dem Niveau von UNIcert II (B2). Darüber hinaus haben Sie die Wahl, ihre Englischkenntnisse fachlich zu vertiefen (UNIcert III bzw. C1) oder eine weitere Fremdsprache zu erlernen (Niveau UNIcert I bzw. B1).
Wenn Sie ihr Studium noch internationaler gestalten und Ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern möchten, ermöglichen wir Ihnen im Studiengang einen freiwilligen Auslandsaufenthalt. Diesen können Sie als Auslandspraktikum oder Auslandssemester an einer von über 200 Partneruniversitäten der Viadrina verbringen. Die Abteilung für Internationale Angelegenheiten unterstützt Sie gern bei der Planung eines Auslandsstudiums.
Zur Vorbereitung auf die berufliche Praxis ist im Studiengang ein mindestens 4-wöchiges Pflichtpraktikum vorgesehen. Kompetente Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz, egal ob im In- oder Ausland, erhalten Sie durch das Career Center der Viadrina. Darüber hinaus haben Sie in vielen anderen praxisbezogenen Lehrveranstaltungen die Möglichkeit, ihre praxisbezogene Kompetenzen zu stärken und weitere Schlüsselqualifikationen zu erwerben.
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Qualifikationen und Berufsperspektiven
Der Abschluss im Studiengang Recht und Politik│Politik und Recht bereitet Sie insbesondere auf Tätigkeiten in der politischen Bildungsarbeit, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie im Journalismus vor.
In Verbindung mit einem anschließenden Masterabschluss, z. B. European Studies an der Europa-Universität Viadrina, eröffnen sich Ihnen zudem Perspektiven im Auswärtigen Amt, in politischen Stiftungen und Verbänden oder als Referent*innen in Parteien und Parlamenten.
Studieninhalte
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Fachsemester und der Studienumfang 180 ECTS-Credits.
Der Bachelorstudiengang Recht und Politik│Politik und Recht gliedert sich inhaltlich in:
- die juristische Grundlagenausbildung (15 ECTS-Credits)
- die sozialwissenschaftliche Grundlagenausbildung (15 ECTS-Credits)
- die Schwerpunktbildung (96 ECTS-Credits)
- die außerfachlichen und überfachlichen Qualifikationen einschließlich der Fremdsprachenausbildung (42 ECTS-Credits) und
- die Bachelorprüfung (Bachelorarbeit und mündliche Prüfung) (12 ECTS-Credits).
Abgeleitet aus dem Profil der Viadrina wurde der Studiengang konsequent interdisziplinär ausgestaltet, d.h. fast alle Module beinhalten sowohl juristische als auch kulturwissenschaftliche und hier insbesondere politik- und sozialwissenschaftliche Lehrveranstaltungen.
Je nach gewählter Studienvariane wird Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2021/2022 aufnehmen, nach erfolgreichem Abschluss der Titel „Bachelor of Laws“ (LL.B.) oder „Bachelor of Arts” (B.A.) verliehen. Für Studierende, die ihr Studium davor aufgenommen haben, gelten die Übergangsbestimmungen (gemäß § 16 der Studien- und Prüfungsordnung vom 13.01.2021).
In den ersten beiden Semestern sind die juristische und die sozialwissenschaftliche Grundlagenausbildung zu absolvieren.
Sie werden die in den Studiengang einführende Vorlesung "Recht und Politik im historischen Kontext" besuchen sowie in einer juristischen Vorlesung Kenntnisse im Staatsorganisationsrecht erwerben. Zudem erhalten Sie eine Einführung in die sozialwissenschaftliche Methodenlehre, erwerben einen Leistungsnachweis in einem Grundlagenfach (z.B.Europäische Rechtsgeschichte) sowie praxisrelevante Fertigkeiten und vervollkommnen Ihre Englischkenntnisse.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Studiums liegt darin, das Verhältnis von Recht und Politik in vier Bezugsrahmen zu untersuchen: national, europäisch, international und transnational (2. bis 4. Fachsemester).
Im Modul "Recht und Politik im nationalen Kontext" beschäftigen Sie sich in einer juristischen Vorlesung eingehend mit den im Grundgesetz verankerten Grundrechten. Darüber hinaus lernen Sie, Regierungssysteme und Regierungspraxis wissenschaftlich zu beschreiben und zu vergleichen.
Das Modul "Recht und Politik im europäischen Kontext" beinhaltet eine juristische Vorlesung zum Europarecht. Darin beschäftigen Sie sich mit dem Recht der Europäischen Union. Darüber hinaus besuchen Sie eine weitere Lehrveranstaltung zum Regieren im EU-System.
Im Modul "Recht und Politik im internationalen Kontext" steht die Beschäftigung mit dem Völkerrecht und den internationalen Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten sowie Staaten und der EU als supranationalem Mehrebenensystem im Vordergrund.
Zum Modul "Recht und Politik im transnationalen Kontext" gehört der internationale Menschenrechtsschutz sowie eine frei wählbare Lehrveranstaltung zu den Themenfeldern Migration, Öffentlichkeit und Medien.
Mindestens zwei der vier Schwerpunkte sind im letzten Drittel des Studiums (5. bis 6. Fachsemester) zu vertiefen. Sie können hier aus dem veröffentlichten Lehrangebot für die einzelnen Schwerpunkte insgesamt Lehrveranstaltungen im Umfang von 36 ECTS-Credits wählen.
In der Studienvariante Recht und Politik müssen 21 ECTS-Credits an der Juristischen und 15 ECTS-Credits an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät erworben werden. In der Studienvariante Politik und Recht sind 24 ECTS-Credits an der Kulturwissenschaftlichen und 12 ECTS-Credits an der Juristischen Fakultät zu erbringen.
Das Studium schließt mit einer Bachelorarbeit und einem Abschlusskolloquium ab.
Studienfachberatung
Die Studienfachberatung im Studiengang Recht und Politik / Politik und Recht (LL.B. / B.A.) unterstützt Sie jederzeit gern bei allen Fragen rund um Ihr Studium. Egal ob es um die Planung Ihres nächsten Semesters, eines Auslandsaufenthalts, die Vereinbarkeit von Studium und Nebenjob oder die Vorbereitung auf den Studienabschluss geht – wir sind für Sie da!
Für die Beratung in der offenen Sprechstunde vor Ort ist keine vorherige Anmeldung notwendig, schauen Sie gern einfach mit Ihren Fragen vorbei. Wenn Ihnen der Termin der offenen Sprechstunde zeitlich nicht passt oder Sie ein kurzfristiges Anliegen haben, vereinbaren Sie einfach einen individuellen Beratungstermin per Mail. Die Beratung erfolgt dann in Absprache vor Ort, per Telefon oder über Zoom.
Außerdem bieten wir für kleinere Anliegen auch eine Beratung über WhatsApp an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfragen auch auf diesem Weg nur zu den üblichen Bürozeiten bearbeitet werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass für die Beratung über Whatsapp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp gelten, die wir nicht beeinflussen können. Wenn Sie uns über Whatsapp kontaktieren, bitten wir Sie darum, uns auf diesem Weg keine personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) mitzuteilen. Anfragen über Whatsapp werden nur von der Studienfachberatung bearbeitet und es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Die Telefonnummer und der Chatverlauf werden nach der Beratung gelöscht.
Michaela Ignatius
Studienfachberatung (Juristische Fakultät)
- Raum: HG 125
- +49 (0) 335 5534 2359
- +49 151 72 87 84 86 (nur WhatsApp)
- jura-studienberatung@europa-uni.de
Sprechzeiten
Persönlich vor Ort:
Mo., 13 - 14 Uhr
Do., 13 - 14 Uhr
Telefonisch:
Do., 14 - 15 Uhr
Anträge, Bescheide o.ä. können Sie auch außerhalb der Sprechzeiten nach vorherige Anmeldung bei der Dekanatssekretärin, Ricarda Kotlow (HG 124) abgeben bzw. abholen.
Sönke Matthiessen
Studienfachberatung (Kulturwissenschaftliche Fakultät)
Sprechzeiten
Studiendokumente
Zu den Dokumenten
Prüfungsausschuss
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen gern die Fachstudienberatung, bevor Sie einen Antrag einreichen.
Um in die Studien- und Prüfungsordnung vom 13.01.2021 zu wechseln, reichen Sie bitte die Erklärung zur Fortführung des Studiums nach der Studien- und Prüfungsordnung in der Neufassung vom 13.01.2021 beim Prüfungsamt ein.
Auswärtige Studienleistungen (Inland)
Um sich vorherige Studienleistungen im Bachelor Recht und Politik│Politik und Recht anerkennen zu lassen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und reichen dieses beim Dekanat der Juristischen Fakultät ein.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Weitergabe der anerkannten Leistungen ans Prüfungsamt zur Eintragung in viaCampus direkt durch den Prüfungsausschuss.
Auswärtiger Studienleistungen aus dem Auslandssemester
Die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen erfolgt über die Abteilung für Internationale Angelegenheiten (Katja Herzel).
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn Sie in Ihrem vorherigen Studium, z. B. an einer anderen Universität oder in einem anderen Studiengang an der Viadrina, mindestens 30 ECTS (dann 2. Fachsemester) erworben haben, die im Bachelor Recht und Politik│Politik und Recht anerkannt werden können.
Bitte reichen Sie parallel zur Einschreibung den Antrag auf Einstufung und Anerkennung externer Studienleistungen im Dekanat der Juristischen Fakultät ein und fügen dem Antrag ein Transcript of Records o. ä. bei.
Das Formular für den Antrag auf Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen gem. § 19 Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) reichen Sie bitte im Dekanat der Juristischen Fakultät ein.
Das Formular für den Antrag auf Anerkennung des Rücktritts von der Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit reichen Sie bitte im Dekanat der Juristischen Fakultät ein.
Das für Sie zutreffende Antragsformular reichen Sie bitte beim Prüfungsamt ein:
- Antrag auf Anmeldung der Abschlussprüfung gemäß SPO 2017
- Antrag auf Anmeldung der Abschlussprüfung gemäß SPO 2021
Das Formular für den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit im Fall von Prüfungsunfähigkeit reichen Sie bitte im Dekanat der Juristischen Fakultät ein.
Das Formular für den Antrag auf digitale Durchführung des Abschlusskolloquiums reichen Sie bitte im Dekanat der Juristischen Fakultät ein.
Den Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses und der Urkunde richten Sie bitte ans Prüfungsamt. Nutzen Sie dabei das Antragformular gemäß der für Sie einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung SPO):
Bitte beachten Sie, dass Praktika grundsätzlich vom Career Center anerkannt werden. Dort finden Sie auch die Praktikumsrichtlinie für Ihren Studiengang.
Für Anliegen, die hier nicht aufgeführt sind und die eine Genehmigung des Prüfungsausschusses erfordern, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss (einzureichen im Dekanat der Juristischen Fakultät). Geben Sie im Antrag neben Ihrem Anliegen und einer Begründung bitte unbedingt Name, Matrikelnummer, Fachsemester an.
Hier finden Sie eine Übersicht der Beschlüsse und Auslegungsbeschlüsse des Prüfungsausschusses zur Studien- und Prüfungsordnung.
Bewerben & Einschreiben
Studienbewerber*innen benötigen eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife o.ä. einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schulabschluss.
Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen zusätzlich einen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse durch die erfolgreich bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder einen äquivalenten Test erbringen.
Einschreibungen für das 1. Fachsemester sind nur zum Wintersemester möglich.
Deutsche und Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer*innen) schreiben sich in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September über das Online-Portal viaCampus ein.
Anschließend senden Sie bis zum 20. September folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
- eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
- einen Krankenversicherungsnachweis*,
- einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
- ggf. Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
- ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
- einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
- eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.
Als beruflich Qualifizierte/r ohne Abitur reichen Sie bitte als Hochschulzugangsberechtigung folgende Unterlagen ein:
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusses der Sekundarstufe und
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und
- Arbeitszeugnisse zum Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre)
Bitte bewerben Sie sich vom 1. Juni bis 15. Juli (für das Wintersemester) und vom 1. Dezember bis 15. Januar (für das Sommersemester) bei uni-assist e.V. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html
Alle einzureichenden Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
Deutsche und Bildungsinländer*innen schreiben sich für alle höheren Fachsemester in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) online unter viaCampus ein.
Anschließend senden Sie bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. bis zum 20. März (für das Sommersemester) folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
- eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
- einen Krankenversicherungsnachweis*,
- einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
- Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
- eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule (nicht erforderlich bei vorherigem Studium in Berlin oder Brandenburg bzw. sofern Sie zuvor nicht im Bereich des Grundgesetzes studiert haben),
- einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
- eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.
- die Bestätigung der Einstufung in ein höheres Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss.
*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung
Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.
Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.
Studierende,
- ab 30 Jahren
- in Weiterbildungsstudiengängen
- die sich für eine Promotion einschreiben
- am College eingeschrieben werden
erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.
Alle einzureichenden Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
Informationen für Studierende
Kurz im Überblick
Kontakt
Michaela Ignatius
Studienfachberatung (Juristische Fakultät)
- Raum: HG 125
- +49 (0) 335 5534 2359
- +49 151 72 87 84 86 (nur WhatsApp)
- jura-studienberatung@europa-uni.de
Sprechzeiten
Persönlich vor Ort:
Mo., 13 - 14 Uhr
Do., 13 - 14 Uhr
Telefonisch:
Do., 14 - 15 Uhr
Anträge, Bescheide o.ä. können Sie auch außerhalb der Sprechzeiten nach vorherige Anmeldung bei der Dekanatssekretärin, Ricarda Kotlow (HG 124) abgeben bzw. abholen.