Sprache – Medien – Gesellschaft (M.A.)

Das Studium

Logo_SMG_01_600Das Studium umfasst ein breites Spektrum an Kommunikationskontexten, angefangen bei Facetten von Alltagsgesprächen bis hin zu den elaborierten Strukturen politischer Diskurse. Wir analysieren Dynamiken der Sprachverwendung auf digitalen Plattformen wie zum Beispiel X oder Instagram im Vergleich zu traditionellen Medien wie Zeitungen und Fernsehen, und untersuchen die Implikationen dieser Entwicklungen für die öffentliche Meinungsbildung, für politische Prozesse oder für die Entstehung von sozialer Zugehörigkeit. Wir legen dabei großen Wert darauf, dass unsere Studierenden eigenen Forschungsinteressen nachgehen. Sie tauchen in die reiche Vielfalt europäischer Sprachen ein und lernen, diese in verschiedenen medialen Kontexten eigenständig zu erforschen. Dadurch lernen sie auch die wichtigen Verbindungen zwischen Sprache und kultureller Identität kennen.

Zusätzlich bieten wir spezialisierte Tracks an, die es unseren Studierenden ermöglichen, sich intensiv mit bestimmten Bereichen auseinanderzusetzen. Das Double Degree-Programm „Multimodalität – Diskurs – Medien“ (MuDiM) bietet beispielsweise eine vertiefte Analyse von verschiedenen Kommunikationsmodalitäten (Laute – Gesten – Bilder – Film) und findet zum Teil an unserer Partneruniversität in Paris statt. Der Track „Intercultural Communication“ (MICS) im Double Degree mit der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznań stellt Prozesse interkultureller Interaktion in den Fokus.

Insgesamt verspricht unser Programm eine intellektuell herausfordernde und akademisch bereichernde Erfahrung für all jene, die sich für die komplexen Verflechtungen von Sprache und Medien in der Gesellschaft interessieren und sich tiefgründig damit auseinandersetzen möchten.

 

Qualifikationen und Berufsperspektiven

Mit ihrem spezialisierten Wissen, methodischen Fähigkeiten und den fundierten Sprachkenntnissen in mindestens zwei Fremdsprachen haben die Absolvent*innen des Masters Zugang zu einem weiten Feld an beruflichen Tätigkeiten. Der Masterstudiengang „Sprache - Medien - Gesellschaft“ bereitet die Studierenden auf kommunikationsintensive Berufsfelder mit einer europäischen oder internationalen Orientierung vor, unter anderem:

  • Medienarbeit im europäischen und internationalen Raum
  • Internationaler Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit in internationalen Institutionen
  • NGOs, kulturelle Einrichtungen, Hochschul- und Wissenschaftsmanagement
  • Interkulturelle Didaktik
  • Akademische Berufe, Forschung oder Promotion

Stimmen von Studierenden und Absolvent*innen

nina-pfuderer-293x243 ©Nina Pfuderer

 

Ich arbeite in der Redaktion des Zukunftsinstituts, einer internationalen Trend- und Zukunftsforschungsagentur mit Sitz in Frankfurt am Main. Im SMG habe ich gelernt, wissenschaftliche Texte zu verstehen und selbst zu verfassen. Das hilft mir bei der Recherche und dem Schreiben von Trendstudien zu komplexen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen.

Nina Pfuderer, Abschluss 2020

Didem Leblebici_HP ©Leblebici

Am meisten schätze ich an diesem Studiengang die Interdisziplinarität und die Möglichkeit, engagierte Diskussionen über komplexe Ansätze mit einer kleinen Gruppe von Kommiliton*innen führen zu können. Außerdem unterstützen uns die Dozierenden dabei, mit verschiedenen Forschungsmethoden zu experimentieren und neue Perspektiven zu entwickeln.

Didem Leblebici, Abschluss 2021

Tracks und internationale Doppelmaster

Im allgemeinen Studienverlauf des Masters „Sprache - Medien – Gesellschaft“ können Sie aus besonders vielen Möglichkeiten in den einzelnen Modulen wählen.

So stehen Ihnen im Optionsmodul alle vier linguistischen Schwerpunkte (Mehrsprachigkeit und Interaktion; Multimodaltität, Diskurs und Medien; Sprache und Gesellschaft in Transformation; Intercultural Communication) offen. Im Optionsmodul können Sie unter anderem Veranstaltungen aus anderen konsekutiven Masterstudiengängen der Kulturwissenschaftlichen Fakultät wählen. Im Modul Fremdsprache und Praxis haben Sie die Wahl zwischen dem Ausbau Ihrer sprachlichen Kompetenzen und/oder praxisorientierten Lehrveranstaltungen bzw. berufsvorbereitende Praktika.

Die allgemeine Studiengangsoption „Sprache - Medien – Gesellschaft“ ist für alle, die besonders divers studieren möchten und eine Bandbreite an linguistischen und transdisziplinär kulturwissenschaftlichen Themen kennen lernen wollen.

Das spezifische Profil des Tracks Linguistic Research ist durch eine Spezialisierung auf zwei linguistische Schwerpunktgebiete gekennzeichnet. Zur Wahl stehen die drei linguistischen Wahlpflichtmodule „Mehrsprachigkeit und Interaktion“, „Multimodalität, Diskurs und Medien“ und „Sprache und Medien in Transformation“. 

Die Spezialisierung ergibt sich aus der Vertiefung der beiden im Wahlpflichtbereich gewählten sprachwissenschaftlichen Module im Optionsbereich. 

Durch die Vertiefung, der beiden gewählten Wahlpflichtmodule, entwickeln die Studierenden ein individuelles Fachprofil. Der Track Linguistic Research bereitet die Studierenden besonders auf eine wissenschaftliche Laufbahn und ggf. auf einen Promotionsstudiengang im Bereich der Sprachgebrauchs-linguistik oder Medien- und Kommunikationswissenschaft mit einer sprachwissenschaftlichen Orientierung vor.

Der binationale Doppelmaster „Intercultural Communication“ (MICS) hat eine spezielle Orientierung auf Fragen der interkulturellen Kommunikation, insbesondere mit Bezug auf den mittel- und osteuropäischen Raum. Dieser Schwerpunkt ergibt sich durch die Vertiefung des obligatorischen Wahlpflichtmoduls „Intercultural Communication“, das auch direkt an der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznań studiert werden kann.

Neben „Intercultural Communication“ wird ein weiteres Modul aus dem Wahlpflichtbereich gewählt. Besonderes Kennzeichen dieses Tracks ist der Erwerb eines Doppelabschlusses mit der Adam-Mickiewicz-Universität Poznan und das Erlernen der polnischen Sprache auf dem Niveau Unicert Basis. Das Modul „Intercultural Communication“ wird in Kooperation mit der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań (zu großen Teilen in englischer Sprache) durchgeführt.

Die Masterarbeit im Track "Intercultural Communication" wird von einer*m Lehrenden der AMU co-betreut. Sie wird in englischer Sprache verfasst und umfasst ca. 80 Seiten. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Die Masterprüfung (Abschlusskolloquium) wird ebenfalls in englischer Sprache abgelegt.

Nach erfolgreicher Masterprüfung erhalten Sie ein Abschlusszeugnis der Europa-Universität Viadrina für den Master "Sprache - Medien - Gesellschaft" mit dem Track "Intercultural Communication" und ein Masterzeugnis der Adam-Mickiewicz-Universität in "Cultural Studies" mit dem Schwerpunkt "Intercultural Communication" (der Doppelmaster ist momentan ausgesetzt und wird überarbeitet).

Der binationale Masterstudiengang „Multimodalität – Diskurs – Medien“ (MuDiM) bietet ein Studienprogramm mit internationaler Ausrichtung an zwei europäischen Universitäten: der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), Deutschland und der Universität Sorbonne Nouvelle – Paris 3, Frankreich. Er ist eine Studienoption des Masters „Sprache - Medien - Gesellschaft“ der Viadrina und ein parcours type de "Master Recherche Mention Langues, Littératures et Civilisations Étrangères et Régionales" (LLCER) der Universität Paris 3.

Das Programm thematisiert medial vermittelte Diskurse aus der Perspektive linguistischer Multimodalitätsforschung. Es vermittelt Theorien, Methoden, analytische und praktische Kompetenzen im Bereich multimodaler und multimedialer Kommunikation von Angesicht zu Angesicht und in einer multikulturellen Perspektive. Dies umfasst audiovisuelle Medien ebenso wie sprachlich-gestische Kommunikation (Viadrina), multimediale Aspekte schriftlichen und mündlichen Sprachgebrauchs in verschiedenen Diskursumgebungen (Werbung, Illustration, Bildtitel) ebenso wie die Analyse multimodaler Interaktion im alltäglichen Sprachgebrauch (Paris 3).

Der zweijährige Studiengang ermöglicht den Studierenden das Eintauchen in beide Kulturen, einen intensiven (Fach-) Spracherwerb und das Kennenlernen zweier unterschiedlicher akademischer Umfelder. Die Kooperationspartner teilen eine grundlegende wissenschaftliche und pädagogische Ausrichtung und verfügen gleichzeitig über komplementäre fachliche Schwerpunkte. Mit dem Doppelmasterprogramm setzen sie eine bereits seit 2014 bestehende Kooperation in Forschung und Lehre fort und ergänzen diese um eine neue Komponente.

Absolvent*innen des Doppelmasters MuDiM werden einen Masterabschluss aus jedem der beiden teilnehmenden Länder erhalten. Der Studiengang ist auf vier Semester angelegt (30 ECTS pro Semester). Er sieht ein Praktikum vor und wird mit einer Masterarbeit (Umfang: 80 Seiten) und einer Disputation abgeschlossen.

Der Master ist dreisprachig angelegt, sodass in den Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch studiert wird. Die Studierenden müssen eine aktive Sprachkompetenz in mindestens zwei sowie eine passive Sprachkenntnis in der dritten Sprache vorweisen. Während des ersten Semesters haben Studierende die Möglichkeit, bei Bedarf einen Intensivsprachkurs in mindestens einer der drei Sprachen zu belegen. Fakultative Sprachkurse sind darüber hinaus in jedem Semester möglich.

Studierende werden jeweils zum Wintersemester aufgenommen. Bewerber*innen dieses Masterprogramms müssen einen Bachelorabschluss in einem der folgenden Fächer vorweisen: Kommunikationswissenschaften, Linguistik, Medien- oder Filmwissenschaft, Germanistik, Romanistik, Anglistik oder in thematisch ähnlichen Studiengängen mit entsprechender Qualifikation.

Der binationale Masterstudiengang „Multimodalität – Diskurs – Medien“ (MuDiM) wird seit 2019 gefördert von der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH).

Prüfungsausschuss

Um sich auswärtige Studienleistungen im Master "Sprache - Medien - Gesellschaft" anerkennen zu lassen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und schicken es zusammen mit einer Kopie der Leistungsnachweise per E-Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Weitergabe der anerkannten Leistungen ans Prüfungsamt zur Eintragung in viaCampus direkt durch den Prüfungsausschuss.

 

Antrag auf Anmeldung zur Abschlussprüfung (einzureichen beim Prüfungsamt)

 

Für Anliegen, die hier nicht aufgeführt sind und die eine Genehmigung des Prüfungsausschusses erfordern (z. B. Titeländerung der Masterarbeit, Änderung der Zuordnung zu einem Modul), stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Geben Sie im Antrag neben Ihrem Anliegen und einer Begründung bitte unbedingt Name, Matrikelnummer, Fachsemester an.

Bitte beachten Sie, dass Praktika grundsätzlich vom Career Center anerkannt werden.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die im Laufe des Studiums auftreten. Sollten Sie die Antwort auf eine Ihrer Fragen hier nicht finden, wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.

1.1 Was macht das Prüfungsamt, das Immatrikulationsamt, das Zulassungsamt und die Studienberatung?

Das Prüfungsamt steht in allen Fragen zu Prüfungen, Prüfungsordnung und -anmeldung zur Verfügung.

Das Immatrikulationsamt und das Zulassungsamt sind für alle administrativen Vorgänge, wie beispielsweise Studiengangswechsel, Immatrikulation, Beantragen eines Urlaubssemesters und Exmatrikulation zuständig.

Die Allgemeine Studienberatung (durch Fachvertreter und im Dekanat) hilft bei Entscheidungen bezüglich der Studien- und Berufswahl, der Wahl des Studienganges, Studiengang- und Studienortwechsel, Studienabbruch und Beurlaubung vom Studium, sowie persönlichen und studienbedingten Schwierigkeiten. Außerdem informiert sie über Studienmöglichkeiten und -abschlüsse, Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungsverfahren, Anforderungen eines Studiums, studiengangspezifische Berufsfelder, etc..

Studiengangsspezifische Fragen können Sie an die Adresse smgATeuropa-uni.de richten.


1.2 Kann ich Zulassungskriterien auch später erbringen?

Ja, Sie können sich auch ohne vorliegenden formalen Abschluss des Erststudiums für den Masterstudiengang bewerben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte mindestens folgender Leistungspunktestand mit einem aktuellen Transcript of Records oder einer von der Hochschule ausgestellten Bestätigung über die aktuelle Gesamtleistungspunktezahl nachgewiesen werden:        

mindestens 140 ECTS bei Bachelorstudiengängen mit einem Umfang von 180 ECTS
mindestens 170 ECTS bei Bachelorstudiengängen mit einem Umfang von 210 ECTS
mindestens 200 ECTS bei Bachelorstudiengängen mit einem Umfang von 240 ECTS.

Die Sprachnachweise sollten i.d.R. bis zur Immatrikulation vorliegen.

 
1.3 Was sind die Inhalte des Studiums?

Der forschungsorientierte Studiengang Sprache - Medien - Gesellschaft verbindet eine kulturwissenschaftliche und kulturvergleichende Perspektive auf Sprache, Medialität und Kommunikation mit einem Schwerpunkt auf Europa. 

Der Studiengang thematisiert verschiedene Kommunikationskontexte (Alltag, Institutionen, audio-visuelle Medien), kommunikative und ästhetische Praktiken (mündlich und schriftlich, monomodal und multimodal, analog und digital), Diskursformen (Alltagsgespräch, Text, Audio-Visualität, politischer und öffentlicher Diskurs) und gesellschaftliche Strukturen (Machtverhältnisse, Zugehörigkeiten und Diversität).

Neben dem universalen Track im MA-Studiengang Sprache - Medien - Gesellschaft können drei spezialisierte Tracks bzw. binationale Doppelmaster studiert werden.

  • Der Track Linguistic Research ist auf sprachgebrauchslinguistische Aspekte und vertiefende Forschungsarbeiten der Studierenden ausgerichtet.
  • Der binationale Doppelmaster MICS mit der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznań ist derzeit ausgesetzt.
  • Der binationale Doppelmaster "Multimodalität – Diskurs – Medien" (MuDiM) wird in Kooperation mit der Université Sorbonne Nouvelle – Paris 3 angeboten! Gegenstand des Doppelmaster MuDiM sind multimodale und mediale Diskursformen. Studierende erwerben einen Master-Abschluss in Deutschland und Frankreich.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung und den weiteren Studiendokumenten.

Welche Möglichkeiten gibt es, das Modul Fremdsprachen/Praxisrelevante Fertigkeiten zu gestalten?

Im Modul „Fremdsprachen/Praxisrelevante Fertigkeiten“ können 18 ECTS-Punkte aus folgenden Optionen erbracht werden:

  • Erwerb und Kenntnisse in einer zu wählenden modernen Fremdsprache (je nach Track); zu Fragen der Anerkennungen von Nicht-UNIcert-Zertifikaten wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination;
  • Leistungsnachweise aus Lehrveranstaltungen zu praxisrelevanten Fertigkeiten in Problembereichen der interkulturellen Kommunikation;
  • Praktikum in einem Tätigkeitsfeld mit klar erkennbaren Bezugspunkten zu Studieninhalten und i.d.R. bei Vollzeitbeschäftigung (40h pro Woche). Das Praktikum darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen und zudem nicht im Rahmen eines anderen Studiums angerechnet worden sein.

Im Track Linguistic Research muss eine Fremdsprache auf dem Niveau UNIcert III eingebracht werden.

Im Track Intercultural Communication Studies MICS werden in diesem Modul 9 ECTS aus dem Polnischerwerb sowie 9 ECTS i.d.R. aus einem Praktikum oder Kursen im Modul eingebracht.

Im Master "Sprache - Medien - Gesellschaft" gibt es die Möglichkeit, das Studium in Kooperation mit einer unserer Partneruniversitäten zu absolvieren. Hier finden Sie weitere Infos zu den beiden möglichen Doppelabschlüssen:

4.1 Wie erbringe ich einen Leistungsnachweis?

Leistungsnachweise in Masterseminaren werden nach ECTS-Punkten nach folgenden Kriterien vergeben:

3 ECTS-Punkte:

  • Referat
  • Essay (i.d.R. 4 Seiten)

 6 ECTS-Punkte:

  • eine Seminararbeit (i.d.R. 12 Seiten)
  • mehrere Essays mit einem Gesamtumfang von i.d.R. 12 Seiten
  • Klausur (Klausur mit einer Dauer von 90-120 Minuten)
  • mündliche Prüfung (Prüfung mit einer Dauer von i.d.R. 20 Minuten.)

9 ECTS-Punkte:

  • eine Hausarbeit (Umfang von i.d.R. 25 Seiten.)
  • In einer einzelnen Lehrveranstaltung können maximal 9 ECTS-Punkte erworben werden. Leistungsnachweise sind nicht kumulierbar.

 
4.2 Werden auch auswärtige Leistungen anerkannt?

Leistungen, die an anderen Universitäten im In- oder Ausland erbracht wurden und noch nicht für einen Abschluss eingebracht wurden, können, wenn sie thematisch in eines der Module passen, anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich dafür (am besten schon bei der Planung) an die Studiengangskoordination. Zur Anerkennung reichen Sie bitte das Formular zur Anerkennung externer Studienleistungen ein.

5.1 Ist ein Auslandssemester/-praktikum möglich?

Ja. Die Universität verfügt über zahlreiche Kontakte zu Partneruniversitäten im europäischen und außereuropäischen Ausland. Praktika werden in der Regel von den Studierenden selbst organisiert. Für Praktika und Auslandsaufenthalte können im Rahmen des Masterstudiums zwei Urlaubssemester beantragt werden. Im Ausland erworbene Leistungsnachweise können nach Vorlage des Transcripts of Rccords beim Prüfungsausschuss für das Studium angerechnet werden. Im Learning Agreement werden vor dem Auslandsaufenthalt die Modulzuordnung und die angestrebten ECTS vereinbart.

 

5.2 An wen wende ich mich bei Fragen zum Auslandsaufenthalt?

Für spezifische Fragen zu Partneruniversitäten, Stipendien und Bewerbungsverfahren steht die Abteilung für internationale Angelegenheiten zur Verfügung. Für Praktika, freie Stellen und Tipps zur Bewerbung im Ausland ist das Career Center verantwortlich.

 

5.3 Was wird als Praktikum angerechnet?

Ein Praktikum in der Länge von mindestens 6 Wochen (bei Vollzeitbeschäftigung/40h pro Woche) wird für 9 ECTS Punkte angerechnet, wenn es einen Tätigkeitsbereich mit grundlegenden Bezugspunkten zum Studieninhalt umfasst.

 

5.4 Wie lange darf das Praktikum her sein, um es anrechnen zu lassen?

Das Praktikum darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen und darf zudem nicht im Rahmen eines anderen Studiums schon mal angerechnet worden sein.

 

5.5 Ist ein Praktikum Pflicht?

Nein, im Modul Praxisrelevante Fertigkeiten ist es auch möglich, die ECTS-Punkte über praxisrelevante Seminare, Projekte oder weitere Fremdsprachenzertifikate zu erhalten.

 

Hinweis: Die Anrechnung des Praktikums läuft ausschließlich über das Career Center. Dort können Sie zudem eine Bestätigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle über die Notwendigkeit des Praktikums beantragen.

Studienvoraussetzungen in zwei modernen Fremdsprachen auf dem Niveau UNIcert II (B2 GER) – Gibt es Alternativen?

Fremdsprachennachweise als Zulassungskriterien müssen bis zur Immatrikulation erbracht werden. Der Sprachnachweis einer Fremdsprache auf dem Niveau von B2 kann durch den Nachweis eines Latinums und den Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 bzw. UNIcert I ersetzt werden. Ein Äquivalent für zwei Sprachen auf dem Niveau B2 ist ein Zertifikat auf dem Niveau C1/UNIcert III in einer modernen Fremdsprache plus ein Zertifikat auf dem Niveau B1/UNIcert I. Die Zulassungskommission entscheidet über die Anerkennungen.

7.1 Wie finde ich das richtige Thema und den richtigen Betreuer/die richtige Betreuerin - wer ist prüfungsberechtigt?

Die Themenwahl sollte einerseits vom persönlichen wissenschaftlichen Interesse ausgehen und sich möglichst an den im Verlauf des Studiums besuchten Seminaren orientieren. Der Betreuer/die Betreuerin sollte in erster Linie nach inhaltlichen Punkten ausgesucht werden. Diese Fragen sollten Sie sich zunächst stellen: Welcher Lehrstuhl/welche Professur beschäftigt sich mit meinem Thema? Bei wem habe ich diesbezüglich schon mal ein Seminar belegt? Kann er/sie die Masterprüfung abnehmen?

Einer/eine der zwei Gutachter/innen muss eine Professur an der Viadrina innehaben, der/die zweite sollte mindestens promoviert sein, wobei beide die Funktion des Erst- bzw. des Zweitgutachters übernehmen können. Gleiches gilt für die Prüfer/innen des mündlichen Teils. 

Das Abschlusskolloquium (= mündliche Prüfung) dauert ca. 60 Minuten und hat zwei Themen zum Inhalt, die das Zentralmodul, ein Wahlpflichtmodul oder die Masterarbeit betreffen können. Die Abstimmung erfolgt mit den Prüfern/innen. Mindestens ein/e Prüfer/in ist auch Gutachter/in der Arbeit.

 

7.2 Wann kann ich die Masterarbeit anmelden?

Es gibt für die Masterarbeit keine speziellen Anmeldezeiträume, sie kann zu jeder Zeit angemeldet werden. Voraussetzung für die Anmeldung ist das Vorliegen von 72 ECTS. Die Anmeldung erfolgt im Prüfungsamt durch der Vorlage des Beiblatts zur Masteranmeldung, dort bekommen Sie auch den Laufzettel, auf dem der Titel der Masterarbeit festgelegt wird und der sowohl von den Bertreuer/innen der Arbeit sowie vom Prüfungsausschuss zu unterschreiben ist. Nach Abgabe des Laufzettels beträgt die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit 4 Monate.

 

7.3 Welche Prüfungsleistungen muss ich erbringen?

Die Prüfungsleistung setzt sich zusammen aus der Masterarbeit (40% der Gesamtleistung) und der mündlichen Abschlussprüfung (10% der Gesamtleistung). Die verbleibenden 50% ergeben sich aus den im Studium erbrachten Leistungsnachweisen. Die Masterarbeit umfasst in der Regel 80 Seiten.

Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Beratungs- und Unterstützungsangebote der Kulturwissenschaftlichen Fakultät sowie weiterer zentraler Einrichtungen der Universität.

Bewerben & Einschreiben

Fachliche Voraussetzungen

Das Masterstudium setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraus, in dem Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von 30 ECTS-Credits in Fächern mit einschlägigem sprachwissenschaftlichem Schwerpunkt (z.B. Sprachvergleich, Linguistik, Spracherwerb) oder kommunikations- oder medienwissenschaftlichen Fächern (die einen geistes- oder kulturwissenschaftlichen Bezug aufweisen) nachgewiesen wurden. Der Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss ist durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie desselben zu erbringen.

Bitte beachten Sie: Zur Einschätzung der Einschlägigkeit der 30 ECTS-Credits reichen Sie bitte ein Transcript of Records (von Ihrer Hochschule bestätigt) ein.

Sie können sich auch ohne vorliegenden formalen Abschluss des Erststudiums für den Masterstudiengang bewerben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte mindestens folgender Leistungspunktestand mit einem aktuellen Transcript of Records oder einer von der Hochschule ausgestellten Bestätigung über die aktuelle Gesamtleistungspunktezahl nachgewiesen werden:        

mindestens 140 ECTS bei Bachelorstudiengängen mit einem Umfang von 180 ECTS
mindestens 170 ECTS bei Bachelorstudiengängen mit einem Umfang von 210 ECTS
mindestens 200 ECTS bei Bachelorstudiengängen mit einem Umfang von 240 ECTS.

Bei Rückfragen zu den Unterlagen wenden Sie sich gerne an die Studiengangskoordination unter smg@europa-uni.de.

Sprachliche Voraussetzungen

1. Deutschkenntnisse

Studienbewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die nicht in Deutschland die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß DSH-Prüfungsordnung des Sprachenzentrums der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vorlegen.

Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können für die Studienaufnahme des SMG (Linguistic Research bzw. MICS) Deutsch als eine der geforderten Fremdsprachen geltend machen. Dies erfolgt über den Nachweis der DSH bzw. eines vergleichbaren Abschlusses (gemäß § 1 Abs. 3 und 4 der DSH-Prüfungsordnung des Sprachenzentrums der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)).

 

2. Fremdsprachenkenntnisse

Bei Studierenden des SMG (inkl. des Tracks Linguistic Research und des Double Degree MICS) werden Kenntnisse in zwei europäischen Fremdsprachen auf dem Niveau von UNIcert II bzw. von B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt, von denen eine i.d.R. Englisch ist.

Als Äquivalente zum UNIcert II werden offizielle Sprachzertifikate (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge, TOEIC, DALF, DELF, DELE) oder Zertifikate universitärer Sprachzentren sowie die explizite Ausweisung von B2 auf dem Bachelorzeugnis anerkannt.

Über die Anerkennung von Sprachnachweisen anderer Art entscheidet die Zulassungskommission.

Nicht anerkannt werden:

  • Abiturzeugnisse
  • DAAD-Sprachzeugnisse
  • Volkshochschulkurse sowie -zertifikate.


Bitte beachten Sie, dass alle Sprachnachweise spätestens zur Einschreibung vorgelegt werden müssen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen ist für den den internationalen Doppelmasters „Multimodalität – Diskurs – Medien“ (MuDiM) in Kooperation mit der Université Sorbonne Nouvelle – Paris 3 ein Motivationsschreiben und ein Lebenslauf mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.

Abweichend vonn den allgemeinen Fremdsprachenvoraussetzungen werden bei Studierenden der Studienoption „Multimodalität – Diskurs – Medien“ (MuDiM) Kenntnisse in Englisch und Französisch auf dem Niveau von UNIcert I bzw. B1 in einer der beiden Sprachen sowie auf dem Niveau von UNIcert II bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) in der anderen Sprache vorausgesetzt. Bitte reichen Sie ergänzend auch ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf (CV) mit Ihren Bewerbungsunterlagen für die Studienoption MuDiM ein.

 

Bewerbungsverfahren

Eine Bewerbung für den internationalen Doppelmasters „Multimodalität – Diskurs – Medien“ (MuDiM) nur zum Wintersemester möglich. Jedes Jahr stehen etwa 20 Studienplätze zur Verfügung, 10-15 davon an der Viadrina.

Die Bewerber*innen werden aufgrund ihrer Abschlussnote des Erststudiums (in der Regel Bachelor), ihrer Sprachkenntnisse (Deutsch, Französisch und Englisch) und ihres Motivationsschreibens ausgewählt.

 

Der Studiengang ist zulassungsfrei.

Deutsche und Bewerber/innen mit deutschem Hochschulabschluss nehmen die Einschreibung zunächst online vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) vor:

https://viacampus.europa-uni.de

Reichen Sie danach folgende Unterlagen bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. 20. März (für das Sommersemester) beim Zulassungsamt der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • einen Nachweis über Kenntnisse in zwei europäischen Fremdsprachen auf dem Niveau von B2 (UNIcert II oder Äquivalent), von denen eine i.d.R. Englisch ist,
  • ein Transcript of Records zur Einschätzung der Einschlägigkeit des (bevorstehenden) Hochschulabschlusses,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses bzw. eine Bescheinigung Ihres bisherigen Prüfungsamtes, dass alle Studienleistungen vorgelegt wurden (Eine Bewertung aller Leistungen ist zur Einschreibung nicht notwendig. Reichen Sie in diesem Fall folgendes Formular ein: Bestätigung der erbrachten Bachelorleistungen zur Einschreibung. Das Bachelorzeugnis muss bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Immatrikulationsamt vorgelegt werden).
  • eine Krankenversicherungsbescheinigung*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

 

*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.

 

Alle einzureichenden Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

 

Bitte bewerben Sie sich online in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. Januar (für das Sommersemester) unter:

https://viacampus.europa-uni.de/

und senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. 15. Januar (für das Sommersemester) an die Europa-Universität Viadrina. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Master/index.html


Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Kontakt

Dr. Rita Vallentin

Studiengangskoordination

Sprechzeiten

Donnerstag, 13-14 Uhr online in https://whereby.com/ritavallentin oder vor Ort in HG 078.

Bitte melden Sie sich vorab per Mail an.

Anna Barkhausen

Administration MuDiM (Abteilung Internationales)

Prof. Dr. Nicole Richter

Vorsitzende des Prüfungsausschusses

Sprechzeiten

nach Vereinbarung

Prof. Dr. Britta Schneider

Akademische Leitung

Sprechzeiten

nach Vereinbarung

Prof. Dr. Cornelia Müller

Akademische Leitung MuDiM