Praktikumsanerkennung für Studierende fakultätsübergreifender Studiengänge
Studiengänge
Das Career Center führt die Anerkennung für folgende fakultätsübergreifende Studiengänge gemeinsam mit den jeweiligen Prüfungsausschüssen durch:
Recht und Politik (Bachelor)
Studierende des Studiengangs Recht und Politik BA müssen ein mindestens 4-wöchiges Vollzeitpraktikum im In- oder Ausland absolvieren. Bis zu 12 Wochen (Vollzeit) können optional als Studienleistung eingebracht werden. Ausführliche Informationen enthält die Praktikumsrichtlinie des Studiengangs.
Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht (Bachelor)
Im Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht BA müssen 18 ECTS-Punkte bzw. 15 ECTS-Punkte durch Praktika oder die Teilnahme an Veranstaltungen zur Vermittlung von Softskills erworben werden. Weiteres regeln die Praktikumsrichtlinien des Studiengangs entsprechend der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung.
Die Anerkennung von Praktika im MES sowie im ViaPACS erfolgt nicht durch das Career Center.
Links
Praktikumsrichtlinien
So geht´s
- Praktikumszeugnis/ Arbeitszeugnis anfordern
- in das Online-Formular zur Praktikumsanerkennung mit den Viadrina-Zugangsdaten einloggen
- das Formular ausfüllen und absenden. Achtung: Zwischenspeichern ist nicht möglich.
- die aus dem Online-Formular generierte PDF ausdrucken, unterschreiben und einscannen
- Praktikumszeugnis und eingescanntes Online-Formular je nach Zuständigkeit bei Frau Geisler-Franke bzw. Frau Haake einreichen oder direkt im Online-Formular hochladen
- abwarten bis du Nachricht von uns erhältst. Eingangsbestätigungen werden nicht versandt.
Das Praktikum und die ECTS-Punkte werden in viaCampus eingetragen.
Heide Fest/ Viadrina
FAQ der Praktikumsanerkennung
Die Anerkennung eines Praktikums/ einer Werkstudierendenstelle o.ä. als Studienleistung wird durch das Einreichen eines Berichtes (Online-Formular und unterschriebener Scan) und einer Bestätigung/ Zeugnis der Arbeitsstelle beantragt. Arbeits-/Praktikumsverträge werden als Nachweis der Arbeitsstelle nicht anerkannt. Bitte lies dazu die Informationen zum Anerkennungsverfahren (PDF unter Links und Downloads) und die Praktikumsrichtlinie deines Studiengangs. Die Anerkennung kann bis zu 8 Wochen dauern.
Die Praktikumsrichtlinie deines Studiengangs regelt, was als Praktikum entsprechend der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung anerkannt werden kann und wieviele ECTS du jeweils enthältst.
Besonders wichtig ist, dass der Großteil der Tätigkeiten, die du ausübst einen fachlichen Bezug zu deinem Studium haben und eine akademische Ausbildung erfordern. Zudem musst du insbesondere die Mindestdauer von 4 Wochen bzw. im Wiwi-Studium 180 Stunden im Blick behalten.
Unwichtig ist für uns, welche Art von Vertrag du hattest, ob du beispielsweise als Werkstudent*in, Praktikant*in oder studentische Hilfskraft angestellt warst, da wir das im Online-Formular nicht abfragen und du deinen Vertrag nicht bei uns einzureichen brauchst.
Nicht anerkannt werden können in der Regel Tätigkeiten an der Europa-Universität Viadrina als studentische Mitarbeitende, Peer-Tutor*in oder auch auf ehrenamtlicher Basis. Wir möchten, dass du außerhalb der Uni Praxiserfahrung sammelst und dein Netzwerk erweiterst.
Nein, du brauchst dein Praktikum vor Beginn nicht bei uns anzumelden. Du beantragst die Anerkennung nach Beendigung des Praktikums über das Online-Formular und reichst dein Praktikumszeugnis bei uns ein.
Dasselbe gilt für Werkstudierendenstellen. Hier kannst du die Anerkennung beantragen, sobald die erforderlichen Arbeitsstunden für die gewünschte Anzahl an ECTS-Punkten erarbeitet und in einem (Zwischen)Zeugnis deiner Arbeitsstelle bestätigt wurden.
Die Login-Daten für das Online-Formular zur Praktikumsanerkennung sind dieselben wie für dein Studierendenkonto (Zugang zu E-Mail, viaCampus, Moodle), also z.B. euv999999 und dein dazugehöriges Passwort.
Wir möchten, dass du ein Arbeits-/ Praktikumszeugnis erhältst, mit dem du auch bei zukünftigen Bewerbungen punkten kannst. Zudem überprüfen wir anhand des Zeugnisses die Glaubwürdigkeit deines Berichtes.
Anforderungen an das Praktikumszeugnis:
- Das Zeugnis wurde auf offiziellem Briefkopf der Praktikumsstelle erstellt oder mit einem Stempel der Praktikumsstelle versehen Anschrift und Telefonnummer bzw. E-Mail Adresse der Praktikumsstelle müssen angegeben sein.
- Der Zeitraum des Praktikums/ der Tätigkeit wird angegeben und idealerweise die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden.
- Die wichtigsten Tätigkeiten der/des Praktikant*in werden aufgeführt.
- Unterschrift der zuständigen Ansprechperson in der Praktikumsstelle.
- Bei einem Zeugnis ohne Enddatum gilt das Datum der Ausstellung des Zeugnisses als letzter Tag am Arbeitsplatz.
Ressourcenbedingt versenden wir keine Eingangsbestätigungen per E-Mail. Du kannst aber davon ausgehen, dass wir auf unserem Dashboard sehen, wer das Online-Formular ausgefüllt hat, auch wenn es bei dem Vorgang technische Schwierigkeiten gab.
Sollten Unterlagen fehlen oder sich Rückfragen ergeben, kontaktieren wir dich per E-Mail. Wir bitten darum, nur in wirklich dringenden Fällen zum Bearbeitungsstand des Berichtes nachzufragen.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nicht immer in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen. Bei Vorliegen berechtigter Gründe werden Anträge auch bevorzugt bearbeitet.
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt durch den Eintrag des Praktikums in viaCampus und kann bis zu 8 Wochen dauern. Wir informieren dich per E-Mail, sobald der Eintrag erfolgt ist.