Organisation und Suche eines Praktikums im In- oder Ausland
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Warum ist ein Praktikum sinnvoll
Praktika ermöglichen dir, verschiedene Berufsfelder kennenzulernen und wichtige Praxiserfahrungen sowie wertvolle Kontakte für deinen Karrierestart zu sammeln. Im Gegensatz zu einer Werkstudierendenstelle liegt der Fokus eines Praktikums nicht nur auf der Arbeitsleistung, sondern vor allem darauf, neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
Als Career Center begleiten wir dich bei der Planung, Suche und Organisation deines Praktikums im Inland oder Ausland. Melde dich gern, wenn du Unterstützung brauchst!
Heide Fest/ Viadrina
FAQ Praktikum
Egal ob in Deutschland oder im Ausland: Viele Arbeitgeber*innen bevorzugen Bewerber*innen, die bereits Fachkenntnisse aus dem Studium mitbringen, also mindestens 2-3 Semester studiert haben. Die meisten Studierenden der Viadria absolvieren ihr Pflichtpraktikum im 5. oder 6. Semester.
Neben Fachkenntnissen wird erste Praxiserfahrung bei der Bewerbug gern gesehen. Diese kann auch durch ehrenamtliches Engagement, einen Nebenjob oder eine Werkstudierendentätigkeit erworben werden. Bei einem Auslandspraktikum ist es zudem wichtig, dass du die Arbeitssprache sicher beherrschst.
Plane für dein Praktikum ein Zeitfenster von 3 Monaten ein, da kürzere Praktika seltener angeboten werden. Außerdem kannst du bei einem längeren Praktikum komplexere Aufgaben übernehmen und mehr lernen. Wenn du dein Praktikum im Ausland absolvierst, dauert es zudem, bis du dich in die fremde Arbeitskultur eingefunden hast und sprachlich richtig einsteigen kannst.
Mit der Praktikumssuche solltest du 3-6 Monate vor dem vorgesehenen Zeitraum beginnen, je nach Branche und Betrieb/ Einrichtung. Es kann auch sein, dass es etwas dauert, bis du eine Zusage für ein Praktikum erhältst. Bei Auslandspraktika empfehlen wir einen Vorlauf von 6-8 Monaten, vor allem dann, wenn du für das Zielland ein Visum brauchst.
Im ersten Schritt musst du dir aber über den Bereich klar werden, den du gerne kennenlernen möchtest. Bei einem Auslandspraktikum spielen natürlich auch die Sprachkenntnisse eine wichtige Rolle.
Wir unterstützen dich mit Praktikumsangboten
- Praktikumsangebote von Unternehmen, Stiftungen und NGOs findest du auf dem Stellenportal des Career Centers.
- ausgewählte Praktikumsangebote im In- und Ausland kanns du zudem bequem per E-Mail über unseren Newsletter erhalten
- auf Anfrage per E-Mail erhälst du von uns Linklisten mit studiengangsrelevanten Suchmaschinen gefiltert nach Arbeitsbereichen
- für die Suche nach Auslandspraktika haben wir nach Ländern geordnete Listen mit Praktikumsgeber*innen, die bereits Studierende der Viadrina als Praktikanten*innen eingestellt hatten.
Wir helfen dir bei der Bewerbung
Wir bieten jedes Semester Workshops rund um das Thema Bewerbung und Selbstmarketing an, die du unbedingt besuche solltest, wenn du noch nicht so viel Erfahrung mit dem Bewerbungsprozess hast.
Wenn du Feedback auf deine Bewerbungsunterlagen bekommen möchtest, kannst du uns diese gerne zusenden. Wir besprechen die Unterlagen mit dir entweder in einem Beratungsgespräch oder geben dir schriftlich Tipps zu Verbesserungsmöglichkeiten.
Wir unterstützen mit Bescheinigungen
Du benötigst eine Bestätigung für die Praktikumsstelle, das Konsulat, das Bafög Amt usw. über den Studienbezug deines Praktikums, dann schreiben uns eine e-mail an careercenter@europa-uni.de.
Du kannst kein Praktikum finden?
Dann vereinbare unbedingt per E-Mail einen Termin für eine persönliche Beratung!
Inlandspraktikum
Studierende der Europa-Universität Viadrina, die ein Praktikum in Deutschland absolvieren möchten, sind seitens der Hochschule nicht verpflichtet einen Vertrag mit der Praktikumsstelle abzuschließen. Du brauchst ein Praktikum, das anerkannt werden soll, auch nicht im Vorfeld bei uns anzumelden und ein Vertrag ist keine Voraussetzung für die Anerkennung.
Wir empfehlen dir aber für dein Praktikum auf jeden Fall, einen Praktikumsvertrag abzuschließen. Damit hast du alles Wichtige schwarz auf weiß! Darüber hinaus solltest du genau absprechen, wie das Praktikum gestaltet sein wird, welche Aufgaben du übernehmen wirst und wie deine Betreuung aussieht. Eine Vorlage für den Praktikumsvertrag findest du in unserer Linkliste und kannst sie falls notwendig anpassen. Übrigens: Für Praktika in Deutschland unterschreibt die Hochschule normalerweise keine Verträge, sondern stellt dir eine Bescheinigung für das Pflichtpraktikum aus. Sollte die Praktikumsstelle auf eine Unterschrift bestehen, dann melde dich bei uns.
Sonderregelung Auslandspraktikum
In einigen Ländern wie Frankreich, Spanien und z.T. auch Belgien, Luxemburg und Italien schreibt das Landesrecht einen Praktikumsvertrag vor, der von der Hochschule unterzeichnet werden muss. In Frankreich wird beispielsweise oft eine Convention de Stage der Hochschule verlangt. Wir verfügen über Vertragsvorlagen für diese Länder. Bitte melde dich am besten per E-Mail, wenn deine Praktikumsstelle einen Vertrag verlangt.
Die Unterscheidung zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum spielt eine entscheidende Rolle für deine Rechtslage und deinen Status im Praktikum. Die Gesetzgebung hat besondere Richtlinien für freiwillige Praktika im § 26 des Berufsbildungsgesetzes festgehalten.
Pflichtpraktikum
Pflichtpraktika sind in den Studien- und Prüfungsordnungen als Teil des Studiums vorgeschrieben und müssen in der Regel während des Studiums absolviert werden. Das Pflichtpraktikum gilt nicht als normales Arbeitsverhältnis, sondern als Bestandteil der Auslbildung. Dadurch behälst du deinen Studierendenstatus. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung, Erholungsurlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Rechtsgrundlage für das Pflichtpraktikum ist die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs in Verbindung mit dem Praktikumsvertrag. Inhaltliche Vorgaben, Mindestdauer und Anerkennung des Pflichtpraktikums werden in den Praktikumsrichtlinien der Studiengänge geregelt.
Wenn während deines Pflichtpraktikums eine Vergütung - gleich welcher Höhe - gezahlt wird, müssen daraus keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung fällt allerdings weg, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird. Bitte informiere dich hierüber nochmal genau bei deiner Krankenkasse.
Freiwilliges Praktikum
Das freiwillige Praktikum ist das Gegenstück zum Pflichtpraktikum. Damit ist jedes Praktikum, das kein Pflichtpraktikum ist, ein freiwilliges Praktikum. Freiwillige Praktika sind nicht Bestandteil des Studiums, sondern werden von den Studierenden ergänzend absolviert. Rechtsgrundlage ist hier einzig und allein der Praktikumsvertrag.
Während eines freiwilligen Praktikums giltst du als Arbeitnehmer*in mit allen Rechten und Pflichten. Dauert ein Praktikum länger als 3 Monate besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die zumindest dem Mindestlohn entsprechen muss. Du hast Anspruch auf Erholungsurlaub und bei einem bezahlten Praktikum Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Während eines freiwilligen Praktikums kann es vor allem bei den Sozialversicherungen (dazu gehören die Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung) und bei der Unfallversicherung zu Veränderungen kommen. Aber nicht bei allen freiwilligen Praktika müssen Beiträge zu den Sozialversicherungen bezahlt werden. Das hängt jeweils von der Dauer, dem Zeitpunkt und der Höhe der Vergütung ab. Auch dein Status bei der Krankenversicherung kann sich ändern. Erkundige dich am besten bei deiner Krankenkasse.
Auch beim BAföG können sich aufgrund eines freiwilligen Praktikums Änderungen ergeben. Bitte informiere dich hierzu beim BAföG-Amt.
Besonderheit für internationale Studierende
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen freiwilligem und Pflichtpraktikum für internationale Studierende, die nicht aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum stammt. Sie dürfen insgesamt nur 120 Tage im Jahr arbeiten. Da freiwillige Praktika normale Arbeitsverhältniss sind, gilt das auch für diese (nicht aber für Pflichtpratika). Wenn die 120 Tage überschritten werden, ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit nötig.
Grundsätzlich fallen Praktikant*innen unter das Mindestlohngesetz. Trotzdem sind die viele Praktika von Studierenden nicht mindestlohnpflichtig.
Pflichtpraktika sind als Bestandteil der Ausbildung per Gesetz vom Mindestlohn ausgenommen. Dennoch solltest du versuchen, eine Vergütung aushandeln. Die Höhe der Bezahlung hat keinen Einfluss auf die Anerkennung des Praktikus als Studienleistung.
Beim freiwilligen Praktikum hängt die Praktikumsvergütung von der Dauer des Praktikums ab. Bei einer Praktikumsdauer von mehr als drei Monaten müssen Unternehmen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen. Freiwillige Praktika unter drei Monate sind nicht mindestlohnpflichtig, trotzdem kannst dur natürlich eine Bezahlung oder sonstige Leistungen aushandeln.
Kontakt
Thekla Lange
Beratung Praktikum
- Audimax, Raum 138
- 0335 5534 2460
- careercenter@europa-uni.de
Sprechzeiten
Telefonisch: Montag-Donnerstag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr
Persönlich: Nach Vereinbarung
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