Geschäftsordnung für die Karl Dedecius Stiftung
Geschäftsordnung für die Karl Dedecius Stiftung
Präambel
Die Treuhandstiftung Karl Dedecius Stiftung an der Stiftung Europa-Universität wurde 2013 gegründet und verfolgt seitdem alle in der Stiftungssatzung genannten Ziele – darunter:
- Erforschung, Übersetzung und Vermittlung der polnischen Literatur in Deutschland und der deutschen Literatur in Polen auf Grundlage des literarischen Nachlasses und des geistigen Vermächtnisses von Karl Dedecius
- Erforschung der Rezeption polnischer Literatur im deutschen Sprachraum sowie der deutschen Literatur im polnischen Sprachraum
- Erforschung und Vermittlung wissenschaftlicher, kultureller und materieller Voraussetzungen von Übersetzungsarbeiten
- Erforschung neuer Strömungen in der Archivistik zur Optimierung der dauerhaften Erhaltung, Erschließung und Präsentation neuer noch urheberrechtlich geschützten Vor- und Nachlässe der Übersetzer
- Erforschung der Rolle der modernen Literatur- und Übersetzungsarchive mit dem Ziel, sie neu und zukunftsorientiert zu definieren
- Förderung von Austausch, Begegnung und Zusammenarbeit deutsch-polnischer und polnisch-deutscher Übersetzer
- Verbreitung des Werkes und der Verdienste von Karl Dedecius und anderen namhaften Übersetzern unter den Studierenden und Jugendlichen
- Verwaltung der Nutzungsrechte, Erteilung der Abdruckgenehmigung und Einsichtsgenehmigungen in die Unterlagen von Prof. Karl Dedecius und anderen Übersetzern, die ihren Nachlass der Karl Dedecius Stiftung anvertraut haben
- Entwicklung und Durchführung eigener Projekte (das Einwerben von Drittmitteln, Gespräche mit Geldgebern)
- Einwerben von neuen Vor- und Nachlässen
- Öffentlichkeitsarbeit (Konzeption und Umsetzung neuer Publikationswege (Open Access) von Projektergebnissen
§ 1. Die Entwicklung von Geschäftsgängen und Kompetenzbeschreibung
(1) Präsident/in
Die rechtlich unselbständige Karl Dedecius Stiftung wird von der Präsidentin / dem Präsidenten der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) nach außen vertreten.
(2) Beirat
Die für die Karl Dedecius Stiftung relevanten Entscheidungen werden in der Übereinstimmung mit dem Beirat getroffen, wie z.B. bei der Erteilung einer Abdruckgenehmigung in Publikationen, die kommerziellen Zwecken dienen (s. § 3)
(3) Geschäftsführer/in der Karl Dedecius Stiftung
Zur Geschäftsführung in der Karl Dedecius Stiftung wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) als Geschäftsführerin / als Geschäftsführer bestellt, der / die hinsichtlich der damit verbundenen Aufgaben dem an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) beschäftigten Beiratsmitglied unterstellt ist.
Befugnisse: Bevollmächtigung zum Zwecke der Klärung um die Übertragung der Urheberrechte von Herrn Prof. Dr. h. c. mult. Karl Dedecius, Repräsentanz der Stiftung nach außen, Gespräche mit Projektpartnern, Verlagen und Geldgebern
Aufgabenbereich:
- Vorbereitung der Beiratssitzungen, Protokollführung, Erstellung der Jahresberichte, regelmäßige Berichterstattung über vollzogene Maßnahmen gegenüber dem Stiftungsbeirat, Verwaltung der Nutzungsrechte des Nachlasses von Karl Dedecius in Abstimmung mit der Rechtsabteilung der EUV; auf Anfrage vom Dezernat für Finanzen der EUV das Einreichen der für die Bearbeitung der steuerlichen Vorgänge notwendigen Dokumente; Koordination der Erfüllung des Stiftungszwecks; Beantragung, Verwaltung und Überwachung von Kostenstellen der Stiftung und von Drittmittelprojekten
- Erledigung der Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit, d.h. Aufbau, Ausbau und Pflege eines Netzwerkes mit in- und ausländischen Partnern und Wissenschaftlern, die für die Unterstützung des Stiftungszwecks relevant sind; Entwicklung, Vorbereitung, Leitung, Moderation und Organisation von Sitzungen, wissenschaftlichen Seminaren, Konferenzen und Workshops, Präsentation- und Vortagstätigkeit und die Erstellung der damit zusammenhängenden Publikationen sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben – auch im PR-Bereich; Initiierung, Planung, Einwerbung von Drittmitteln, Durchführung, Koordinierung und Abrechnung von komplexen, schwerpunktmäßig grenzüberschreitenden und spartenübergreifenden Drittmittelprojekten, die das Leben, Wissen und Wirken von Karl Dedecius und anderen Übersetzern wissenschaftlich aufarbeiten, weiterentwickeln, präsentieren und vermitteln; Konzeption und Umsetzung neuer Publikationswege (Open Access) von Projektergebnissen.
§ 2 Adresse
Karl Dedecius Stiftung an der Stiftung Europa Universität Viadrina in Frankfurt (Oder)
Adresse:
Karl Dedecius Stiftung
Europa Universität Viadrina
Große Scharrnstr. 59,
15230 Frankfurt (Oder)
Um den Projekt- und Gesprächspartnern den Kontakt mit der Karl Dedecius Stiftung zu vereinfachen, werden für die Stiftung gleichzeitig zwei Korrespondenzadressen angegeben:
Europa-Universität Viadrina
Große Scharrnstr. 59
15230 Frankfurt (Oder)
und
Collegium Polonicum
ul. Kościuszki 1
96-100 Słubice
§ 3 Geschäftsgänge und Informationsaustausch zwischen den Stiftungsorganen
(1) Finanzangelegenheiten der Karl Dedecius Stiftung
Finanztechnische und steuerrechtliche Vorgänge werden mit dem Dezernat für Finanzen abgestimmt. Die Geschäftsführung der Karl Dedecius Stiftung ist berechtigt, Verträge bis zu einer Zahlungsverpflichtung von max. 500,00 Euro unter eigener Kostenstellenverantwortlichkeit zu schließen. Von der vorgenannten Zeichnungsbefugnis sind Drittmittelprojekte, für die eine ausschließliche Zeichnungsbefugnis der Hochschulleitung besteht, ausgenommen. Für die Erstellung der Rechnungen und die Vorbereitung der Steuererklärung liefert die Geschäftsführung dem Dezernat für Finanzen der EUV alle Informationen, um die sie in diesem Zusammenhang gebeten wird. Für die Geldgeber kann vom Dezernat für Finanzen eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Der Ansprechpartner für das Dezernat für Finanzen der EUV wird benannt.
(2) Verwaltung der Nutzungsrechte / Gespräche mit Verlagen
Von der Geschäftsführung werden über die Nutzungsrechte mit Verlagen direkte Verhandlungen geführt und Absprachen festgelegt. Die Abdruckgenehmigungen aus dem umfangreichen Werk von Prof. Dr. h.c. mult. Karl Dedecius für Verlage und andere Publikationsorgane werden von dem an der Europa-Universität beschäftigten Beiratsmitglied oder von der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer der Stiftung direkt erteilt. In Zweifelsfällen wendet sich die Karl Dedecius Stiftung an das Justiziariat der EUV, von dem sie regelmäßig und zeitnah beraten wird. Umfassende Verlagsverträge werden dagegen grundsätzlich von dem Justiziariat der EUV geprüft und der Präsidentin / dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die an die Karl Dedecius Stiftung gerichteten Anfragen werden direkt an das an der Europa-Universität beschäftigte Beiratsmitglied oder an die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer der Stiftung geleitet. Je nach Bedarf darf die Karl Dedecius Stiftung juristischen Rat auch von externen Fachjuristen aus dem Verlagswesen aus Deutschland und Polen gegen Bezahlung im Rahmen der Ihnen zur Verfügung stehenden Finanzen einholen. Das Justitiariat der EUV und der Beirat der Karl Dedecius Stiftung werden über solche Verhandlungen und die Ergebnisse durchgeführter Beratungsgespräche regelmäßig und zeitnah informiert.
(3) Neue Publikationen
Die Verträge mit den Autoren und Verlagen werden in der Zusammenarbeit mit dem Justitiariat der EUV erarbeitet. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten soll im Open Access publiziert werden.
(4) Erteilung der Einsichtsgenehmigungen in die Unterlagen von Prof. Dr. h.c. mult. Karl Dedecius
Die Geschäftsführung ist berechtigt, interessierten WissenschaftlerInnen die Einsichtsgenehmigung in die Unterlagen von Prof. Dedecius, die sich in anderen Institutionen befinden, zu erteilen und ihre Veröffentlichung zu genehmigen – die Einsichtsgenehmigung wird von dem an der Europa-Universität beschäftigten Beiratsmitglied oder der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer erteilt. Die an die Karl Dedecius Stiftung gerichteten Anfragen werden direkt an das an der Europa-Universität beschäftigte Beiratsmitglied geleitet.
(5) Entwicklung und Durchführung eigener Projekte, das Einwerben von Drittmitteln, Gespräche mit Geldgebern
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, eigene Drittmittelprojekte zu entwickeln. Als Projektverantwortliche fungieren entweder das an der EUV beschäftigte Beiratsmitglied oder die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer der Stiftung. Die Verträge, die in diesem Zusammenhang entstehen werden von dem Präsidenten / der Präsidentin der EUV unterzeichnet.
(6) PR-Arbeit
Die Karl Dedecius Stiftung ist dazu verpflichtet, Ihre Aktivitäten öffentlich zu präsentieren.