Handlungsgrundlagen

Diversity-Audit

Von 2018 bis 2021 hat die Viadrina das Diversity Audit „Vielfalt Gestalten“ des Stifterverbandes durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen. In diesem wurden neben einer diversitätssensiblen Organisationsentwicklung der Abbau von Diskriminierung und die Förderung gleicher Zugangs- und Erfolgschancen für alle Studierenden und Beschäftigten zu den Hauptzielen erklärt.

In Folge dieser Zielsetzung wurde u.a. eine Befragung aller Studierenden zu eigenen und wahrgenommenen Diskriminierungserfahrungen durchgeführt, die Satzung zum Schutz vor Benachteiligung und Belästigung erlassen und die Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung eingerichtet. 

Studierendenbefragung

Im Wintersemester 2020/21 hat die Viadrina ihre Studierenden zu ihren Diskriminierungserfahrungen befragt. Die Befragung war freiwillig, sodass wir davon ausgehen, dass vor allem diejenigen teilgenommen haben, die ein Interesse an dem Thema haben oder selbst betroffen sind. Daher sehen wir die Ergebnisse nicht als flächendeckend repräsentativ, nehmen sie aber als Anhaltspunkte für Diskriminierungserfahrungen und deren Kontexte, aus denen Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen entwickelt wurden.

Prämisse war dabei stets: Ein Klima von Toleranz und gegenseitiger Wertschätzung ist gemeinsames Ziel aller Universitätsangehörigen. In allen Bereichen des Lebens kann es zu diskriminierendem Verhalten kommen, Universitäten sind davor nicht gefeit.

 

Zentrale Ergebnisse auf einen Blick:

  • 649 Studierende haben teilgenommen (11,6%)
  • 164 der Teilgenommenen haben eigene Diskriminierungserfahrungen gemacht
  • 223 Mal wurde diskriminierendes Verhalten beobachtet
  • Hauptauslöser: rassistische Zuschreibungen, Geschlecht, soziale Herkunft
  • Formen: Bloßstellung von Personen, Beleidigungen, Benachteiligungen bei Gestaltung von Regeln/Verfahren/Leistungsbewertung
  • über 40 % im Kontext Lehre
  • zu 40 % ausgehend von Mitstudierenden, 33 % von Lehrenden

Satzung

2021 wurde die Satzung zum Schutz vor Benachteiligung und Belästigung verabschiedet.

In dieser Satzung formuliert die Viadrina das Ziel, ihre Mitglieder, Angehörigen und Gäste der Viadrina vor Benachteiligung aufgrund von Abstammung, Nationalität, Sprache, Geschlecht, sexueller Identität oder Orientierung, sozialer Herkunft oder Stellung, Behinderung, religiöser, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung, Alter oder familiärer Situation, sowie vor rassistischer Benachteiligung, sexueller Belästigung, Gewalt, Mobbing oder Stalking zu schützen.

Außerdem nimmt sich die Viadrina die Schaffung toleranter und wertschätzender Arbeits- und Studienbedingungen zum Ziel.

Anlaufstelle

Mit der Satzung hat sich die Universität verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten und ein Beschwerdeverfahren zu etablieren. Mit dem Aufbau der Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung (ASD) wurde dies 2021 umgesetzt. Die Anlaufstelle ermöglicht, sich in vertraulichem und ggf. anonymen Rahmen zum Vorfall beraten zu lassen und ggf. eine formale Beschwerde einzulegen bzw. eine professionelle Konfliktlösung in Anspruch zu nehmen.

Kontakt

Sophie Wolf

Referentin für Antidiskriminierung

Sprechzeiten

nach Vereinbarung

Postanschrift:

Europa-Universität Viadrina
Abteilung Chancengleichheit
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)