Schutz vor sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt

Was ist sexualisierte Belästigung?

Sexuelle Belästigungen sind sexualisierte Verhaltensweisen, die von der betroffenen Person nicht gewünscht sind und sie auf ihre 'Geschlechtlichkeit' reduzieren, sie einschüchtern, entwürdigen oder beleidigen sollen. Sie äußern sich u.a. in sexuellen Handlungen, Aufforderungen zu diesen, aufdringlichen Blicken oder Berührungen. Auch bestimmte, z.B. auf den Körper bezogene Bemerkungen über das Aussehen oder sexuelle Anspielungen, Gesten, Witze sowie das Zeigen pornographischer Darstellungen gehören dazu. Darunter können auch strafrechtlich relevante Tatbestände wie Stalking, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sein. Da es sich bei sexueller Belästigung immer um ein Verhalten handelt, das nicht im gegenseitigen Einverständnis geschieht und unerwünscht ist, unterscheidet es sich grundlegend von beidseitig erwünschtem Verhalten.

Hochschulen bilden dabei keine Ausnahme, insbesondere da bestehende Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt werden können, zum Beispiel, wenn betroffene Personen Grenzverletzungen direkt ansprechen oder sich sexuellen Annäherungsversuchen widersetzen. Es kommt vor, dass Belohnungen für sexuelle Handlungen angeboten werden oder negative Konsequenzen im Falle eines Widersetzens angedroht werden, etwa in Bezug auf Prüfungen, Notenvergaben, Stellenbesetzungen und Beförderungen. Sexuelle Belästigung bedeutet, die Sicherheit und Würde von Menschen herabzusetzen. Sie kann u.a. Leistungsversagen, Ängste und Depressionen zur Folge haben.

Was können betroffene Personen tun?

Oftmals finden es Betroffene von sexualisierten Grenzüberschreitungen schwierig einzuordnen, ob es sich bei dem Erlebten um sexualisierte Gewalt handelt oder ob diese Wahrnehmung übertrieben ist.

Sollten Sie betroffen sein, so trauen Sie Ihren Gefühlen: wenn Sie eine Situation als unangenehm empfinden, nehmen Sie Ihre Wahrnehmung ernst. Sie haben das Recht, deutlich zu signalisieren, dass dieses Verhalten unerwünscht ist. Auch wenn Sie sich in der Situation nicht wehren konnten oder das Erlebte nicht thematisieren können, für die Grenzverletzung verantwortlich ist allein die belästigende Person.

Eine betroffene Person ist niemals an einer sexuellen Belästigung schuld. Trotzdem können sich Gefühle von Scham und peinlichem Berührtsein einstellen, die aufgrund des Erlebten nachvollziehbar sind. Jedoch ist es wichtig, sich zu verdeutlichen, dass einzig die Person, die sexuell belästigt, Schuld- und Schamgefühle für dieses Handeln empfinden sollte.

Wir ermutigen alle betroffenen Personen, sich an vertraute Menschen zu wenden und unsere Beratungsangebote zu nutzen, auch wenn ein Vorfall schon etwas länger zurückliegt. Eine Beratung ist auch anonym möglich und wird stets vertraulich behandelt. Maßnahmen werden nur im Einverständnis mit der betroffenen Person getroffen.

Falls Sie betroffen sind: Dokumentieren Sie sexuelle Belästigung schriftlich in einem Gedächtnisprotokoll. Halten Sie sich vor Augen, dass Sie kein Einzelfall sind und dass Sie dieses Verhalten nicht tolerieren müssen. Die Universität ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, so dass in ihrem Geltungsbereich niemand sexuellen Belästigungen ausgesetzt ist.

Wenn Sie vergewaltigt worden sind, sollten Sie sich medizinisch untersuchen lassen, um die Tatspuren sichern zu lassen. Auch ohne eine polizeiliche Anzeige zu erstatten, erhalten Sie von einer Ärztin oder einem Arzt medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung in vier brandenburgischen Kliniken, auch im Klinikum Frankfurt (Oder). Wenn Sie sich später für eine Anzeige entscheiden, können Sie auf das Beweismaterial zurückgreifen.

"Nein" sagen!

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Eine Broschüre zum Umgang mit sexualisierter Belästigung und Gewalt an der Hochschule

Kontakt

Sophie Wolf (sie/ihr)

Referentin für Antidiskriminierung

Sprechzeiten

nach Vereinbarung

Postanschrift:

Europa-Universität Viadrina
Abteilung Chancengleichheit
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)