Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung
An wen richtet sich die Anlaufstelle?
An der Viadrina sollen alle fair und respektvoll behandelt und vor Diskriminierung geschützt werden. Daher hat der Senat mit der Satzung zum Schutz vor Benachteiligung und Belästigung ein Beschwerdeverfahren festgelegt und eine Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung etabliert. An die Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung können sich alle Studierende, Mitarbeitende und Gäste der Viadrina wenden, wenn sie an der Viadrina oder im Zusammenhang mit der Viadrina diskriminiert werden oder Konflikte erleben.
In einem vertraulichen und ggf. anonymen Rahmen gibt es die Möglichkeit, über den Vorfall zu sprechen und Handlungsalternativen abzuwägen. Eine Option ist, eine formale Beschwerde einzulegen und ein Beschwerdeverfahren durchzuführen. Daneben können sich die Beteiligten z.B. auch auf eine professionelle Konfliktlösung einigen.
Die Viadrina möchte alle ermutigen, über diskriminierendes Verhalten zu sprechen, sich beraten zu lassen und sich zu beschweren. Besonders diejenigen, die unsicher sind, ob ihr Fall relevant oder eindeutig zuzuordnen ist, möchte sie bestärken, das Gespräch zu suchen.
Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung
- Postanschrift:
- Große Scharrnstraße 59, 15230 Frankfurt (Oder)
- beschwerdestelle@europa-uni.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Briefkasten: AM K15
Ich habe Diskriminierung erfahren oder beobachtet - was nun?
Sprechen Sie an, wenn Sie diskriminierendes Verhalten selbst erleben oder beobachten. Wir möchten Sie ermutigen, das Gespräch mit uns zu suchen, gerade auch, wenn Sie unsicher sind.
Sie können uns per Telefon oder Mail kontaktieren für ein (wenn erwünscht auch anonymes) Erstgespräch oder bei Fragen. Gerne können Sie auch unser Formular ausfüllen und zuschicken. Wir kontaktieren Sie und besprechen dann weitere Schritte mit Ihnen. Ihr Anliegen behandeln wir vertraulich und beachten den Datenschutz. Wenn Sie überlegen, eine formale Beschwerde einzulegen, informieren wir Sie über die weiteren Schritte und das Verfahren.
MeldeformularWenn sich eine betroffene Person entscheidet, ein Beschwerdeverfahren zu beginnen, ist der erste Schritt das Einreichen der Beschwerde.
Dies passiert bei der Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung, die im Verfahren als Beschwerdestelle gemäß der Satzung zum Schutz vor Benachteiligung und Belästigung fungiert. Im Beschwerdeverfahren wird sie daher als Beschwerdestelle bezeichnet.
Das Einreichen der formalen Beschwerde kann mündlich oder schriftlich geschehen. Im Falle einer mündlichen Beschwerde wird dies von der Beschwerdestelle dokumentiert und mit der beschwerdeführenden Person abgestimmt. Falls dafür Hilfsmittel oder Dolmetscher*innen benötigt werden, besorgt bzw. beauftragt die Beschwerdestelle diese.
Die Beschwerdestelle informiert die beschwerdeführende Person darüber, welche Rechte sie hat und wie das Verfahren abläuft. Zudem zeigt sie Unterstützungsmöglichkeiten auf.
1. Information und Sofortmaßnahmen
Die Beschwerdestelle informiert die Hochschulleitung, dass ein Verfahren im Gange ist und macht, falls erforderlich, einen Vorschlag für Sofortmaßnahmen.
2. Aufnahme des Sachverhalts
Bei der Aufnahme und Aufklärung des Sachverhalts werden alle Beteiligten und ggf. Zeug*innen einbezogen und gehört. Direkt nach Eingang der Beschwerde fordert die Beschwerdestelle die Person, der Fehlverhalten vorgeworfen wird, zur Stellungnahme auf. Daraufhin wird ein persönliches Gespräch geführt. Zeug*innen werden ebenfalls befragt bzw. um Stellungnahme gebeten. Zudem kann die BS, sofern die Betroffenen damit einverstanden sind, weitere beratende Personen sowie das Viadrina Konfliktmanagement oder andere Mediator*innen, hinzuziehen.
Die Beschwerdestelle dokumentiert alle Anhörungen und festgestellten Sachverhalte.
3. Übergabe und Entscheidung
Nachdem der Sachverhalt zusammengetragen wurde, prüft die Beschwerdestelle den Sachverhalt und gibt eine Stellungnahme gegenüber der Hochschulleitung dazu ab. Danach übergibt sie das Verfahren zur Entscheidung an die Hochschulleitung.
Die Hochschulleitung informiert die Beteiligten über das Ergebnis des Verfahrens. Sie bittet die Beschwerdestelle in geeigneten Fällen um die Begleitung der Umsetzung beschlossener Maßnahmen.
Zum Schutz der beschwerdeführenden Person kann die Hochschulleitung schnell Maßnahmen ergreifen, sollte dies erforderlich sein. Dies können z. B. Haus- oder Zutrittsverbote sein, aber der Ausschluss von Lehrveranstaltungen oder das Verbot, Einrichtungen der Hochschule zu nutzen. In strafrechtlich relevanten Fällen kann die Europa-Universität Strafanzeige erstatten.
Das Team
Uns ist bewusst, dass wir als weiße Akademiker*innen nicht alles sehen und alle gleich gut beraten können. Daher kooperieren wir eng mit Expert*innen aus anderen Bereichen, um die fehlenden Sichtweisen und Einschätzungen einzubeziehen.
Unten finden Sie weitere Beratungsstellen aus unserem Netzwerk.
Abteilung Chancengleichheit / Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Telefonnummer: +49 335 5534 4795
Raum: AM K15
Ich bin seit 2021 Mitglied der Anlaufstelle und habe sie aufgebaut. Zuvor war ich als Trainerin für interkulturelles Lernen aktiv und bin jetzt in meinem Hauptjob zentrale Gleichstellungsbeauftragte an der Viadrina. Zudem bin ich ausgebildete Mediatorin.
In meiner Arbeit habe ich vor allem mit der Diskriminierung von Personen aufgrund ihres Geschlechts oder geschlechtlichen Identität zu tun. Dabei ist es mir wichtig, auch andere Diskriminierungserfahrungen und Lebensumstände in den Blick zu nehmen.
Sprachenzentrum / Lektorat Deutsch
Telefonnummer: +49 335 5534 3723
Raum: AB 023
Ich arbeite seit 2013 an der Viadrina und unterrichte Deutsch als Fremdsprache am Sprachenzentrum. Seit 2023 bin ich aktives Mitglied der Anlaufstelle. Ich bringe Erfahrung aus der politischen Bildungsarbeit und der Arbeit zur Prävention sexueller Gewalt an Schulen mit.
Diversity Management
Telefonnumer: +49 335 5534 4213
Raum: LH 209
Mit einer juristischen Ausbildung war ich bereits an mehreren Stellen der Universität tätig. Im Rahmen meiner aktuellen Aufgabe in der "Stabsstelle Diversity" arbeite ich mich mit großer Empathie gegen Diskriminierung und für einen wertschätzenden Umgang an der Viadrina. Mit dieser Motivation bin ich Mitglied der Anlaufstelle geworden und sehr zuversichtlich, Euch - auch mit der Expertise anderer Partner*innen - beratend und handelnd zur Seite stehen zu können.
Wo steht's?
Handlungsgrundlagen
Online-Sprechstunde der Opferperspektive
Bei rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, Bedrohung und Diskriminierung
Rechte Gewalt, Bedrohung und Diskriminierung sind an Brandenburger Universitäten und Hochschulen leider traurige Realität für viele Betroffene. In solchen Fällen gibt es für Studierende und Lehrende Unterstützung: Durch die kostenlose, bei Bedarf anonyme und mehrsprachige Online-Sprechstunde der Opferperspektive.
FAQs
Die Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung ist die zentrale Stelle, wenn Sie diskriminiert wurden. Sie können sich zudem an verschiedene Beratungsstellen und Beauftragte wenden, die am Ende der Seite aufgelistet sind.
Dann melden Sie sich bei der Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung und wir schauen gemeinsam, wer Ihnen helfen kann.
Als erstes stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Beratung offen, die wir Ihnen im Vorfeld jeglicher Lösungsmöglichkeiten in jedem Fall empfehlen. Die Beratungsstellen sowie Beauftragte und Vertrauenspersonen finden Sie am Ende der Seite.
Danach kann z.B. eine professionelle Konfliktlösung (Mediation) zwischen den Beteiligten eine Option sein. Sie können aber auch ein formales Beschwerdeverfahren beschreiten. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, die jedoch je nach individueller Problematik nicht einzeln aufgelistet werden können.
Eine formale Beschwerde einzulegen bedeutet, dass die betroffene Person ein festgelegtes Verfahren in Gang setzen möchte. Demnach schildert sie bei der Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung (= Beschwerdestelle) den Vorfall mit dem Ziel, dass ein Verfahren aufgenommen wird. Im Gegenteil dazu kann eine informelle Beschwerde mitgeteilt werden, daraus ergibt sich jedoch noch keine Verfahrensaufnahme.
Alle Mitglieder und Angehörige sowie Gäste der Viadrina. Wer als Mitglied/Angehöriger zählt, wird in der Grundordnung der Viadrina definiert.
GrundordnungEine formale Beschwerde kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Bitte kontaktieren Sie dazu die Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung oder senden Sie uns das Meldeformular.
Sie können auch anonym eine erlebte/beobachtete Diskriminierung schildern (Anruf, Formular per Post/Einwurf Briefkasten). Allerdings können anonyme Beschwerden nur auf Missstände hinweisen. Eine konkrete Bearbeitung ist schwierig.
Gerne möchten wir Sie ermutigen, ein vertrauliches Gespräch mit uns zu suchen.
MeldeformularDiskriminierende Vorfälle passieren nicht immer in den Räumlichkeiten der Universität, haben aber einen Zusammenhang mit der Viadrina – wenn Sie sich unsicher sind, suchen Sie bitte das Gespräch mit uns.
Ja. Die Vertraulichkeit des Verfahrens und aller am Verfahren Beteiligten wird gewahrt.
Bei der Kontaktaufnahme und vertraulichen Beratung bei der Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung (= Beschwerdestelle) können Sie anonym bleiben. Dann können wir Ihnen zuhören und Handlungsalternativen aufzeigen. Bei einem formalen Beschwerdeverfahren hat die beschwerdeführende Person keinen Anspruch auf Anonymität, da die Person, der Fehlverhalten vorgehalten wird, Gehör gewährt und Gelegenheit für eine Stellungnahme gegeben werden muss.
Ja, Sie können sich von einer Vertrauensperson begleiten und vertreten lassen.
Nein. Allerdings ist es einfacher, Lösungen zu finden, wenn ein Vorfall zeitlich nicht zu lange zurückliegt. Hinweis: Bei Straftaten kann gesetzlich eine Verjährung eintreten. Eine formale Beschwerde hat keinen Einfluss auf die Verjährung.
Die einzelnen Verfahrensschritte finden Sie unter "Ich habe Diskriminierung erfahren oder beobachtet - was nun?".
Das ist unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Wir bemühen uns zeitnah Gespräche zu führen und das Verfahren effizient zu gestalten.
Nein, wir werden i.d.R. nur auf Antrag tätig. Aber in Fällen von strafbewehrtem oder disziplinarrechtlich relevantem Verhalten geben wir das Verfahren an die Hochschulleitung ab, die ggf. weitere Schritte (z.B. Strafanzeige) einleitet.
Sanktionen und weitere Maßnahmen hängen immer vom Einzelfall und von der jeweiligen dienst-, arbeits- bzw. hochschulrechtlichen Bestimmungen für die Beschwerdegegner*in ab. In Betracht kommen u.a. folgende Maßnahmen und Sanktionen:
- eine mündliche oder schriftliche Belehrung
- eine schriftliche Ermahnung oder Abmahnung
- die Durchführung eines Dienstgespräches
- eine Versetzung innerhalb der EUV
- die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme
- eine Kündigung
- der Entzug eines Lehrauftrags
- der Ausschluss von der Nutzung von Einrichtungen der EUV
- der Ausschluss von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen
- die Exmatrikulation
- die Verhängung eines Hausverbots
- eine verpflichtende Teilnahme an Anti-Diskriminierungsmaßnahmen
Die Hochschulleitung bzw. auch der Ordnungsausschuss, wenn dieser zuständig ist.
Von der Hochschulleitung.