Wählen & Briefwahl
Wer darf wählen? (Wähler*innenlisten)
Aktiv wahlberechtigt sind alle Hochschulmitglieder und Hochschulangehörigen, also alle Personen, die an der Europa-Universität Viadrina haupt- oder nebenberuflich tätig sind, einen Lehrauftrag inne haben oder als Studierende eingeschrieben sind. Zur Zuordnung des Wahlrechts bei Personen, die gleichzeitig verschiedenen Statusgruppen oder verschiedenen Fakultäten oder Einrichtungen angehören, siehe unten verlinkte Übersicht Wahlberechtigung.
Eine Stimmabgabe ist nur möglich, wenn Sie in den Wähler*innenlisten geführt werden. Diese liegen während der Auslagefrist am Service Point im AM aus. Einwendungen gegen die Wähler*innenlisten können gegenüber der Wahlleitung erhoben werden.
Beachten Sie die Hinweise zur Wahlberechtigung!
Wahlmöglichkeiten
Urnenwahl
Die Urnenwahl findet in der Regel im Foyer des Gräfin-Dönhoff-Gebäudes während der Mittagszeit statt.
Bitte bringen Sie zur Wahl mit:
- Studierende: Studierendenausweis bzw. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder amtlichen Lichtbildausweis
- Beschäftigte: Dienstausweis oder amtlichen Lichtbildausweis
Briefwahl
- Eine Briefwahl für die universitären Gremien muss fristgerecht per E-Mail vom Uni-Konto an: service-point@europa-uni.de beantragt werden.
- Die aktuelle Frist zur Beantragung der Briefwahl finden Sie unter Aktuelles oder in der Wahlbekanntmachung.
- Bei der Briefwahl ist der Wahlbrief so zu übersenden, dass dieser spätestens bis zum Ende der Wahlzeit bei der Wahlleitung eingeht. (Vgl. § 20 Landeswahlgesetz)
- Die Briefwahl für die studentischen Gremien muss gesondert bei der studentischen Wahlleitung beantragt werden. Es gelten ggf. andere Fristen. (Infos dazu auf der Webseite des AStA)
Wer steht zur Wahl?
Die Kandidierenden werden vor der Wahl online vorgestellt.