Wen kann ich wählen?
Gremien der universitären Selbstverwaltung
Amtszeit:
- 2 Jahre
- studentische Mitglieder: 1 Jahr
Anzahl Mitglieder / Wahlkreise:
- 4 Studierende
- 2 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
- 4 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
- 2 Professor*innen der Kulturwissenschaftlichen Fakultät
- 2 Professor*innen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- 2 Professor*innen der Juristischen Fakultät
- 1 Professor*in universitätsweit
Informationen über den
Fakultätsrat der Kulturwissenschaftlichen Fakultät
Fakultätsrat der Juristischen Fakultät
Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Amtszeit:
- 2 Jahre
- studentische Mitglieder: 1 Jahr
Anzahl Mitglieder / Wahlkreise:
- 4 Studierende
- 2 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
- 4 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
- 7 Professor*innen der jeweiligen Fakultät
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte (hauptberuflich)
- Amtszeit: 4 Jahre
- bis zu zwei Stellvertreterinnen (nicht hauptberuflich)
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
- für die Kulturwissenschaftliche Fakultät
- für die Juristische Fakultät
- für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- für die Verwaltung und die zentralen Einrichtungen
- Amtszeit: 2 Jahre
- bis zu zwei Stellvertreterinnen
Informationen über die Gleichstellungsbeauftragte(n)
- 1 Person für die Gruppe der Hochschullehrer*innen (+ 1 Stellvertretung)
- 1 Person für die Gruppe der Promovierenden (+ 1 Stellvertretung)
- Amtszeit: 2 Jahre
- Gesamtpersonalrat
- Personalrat für das wissenschaftliche Personal
- Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal
- Amtszeit: 4 Jahre
- Wahl unabhängig von den Wahlen der anderen Gremien
Gremien der studentischen Selbstverwaltung
- Amtszeit: 1 Jahr
- Wahl im Sommersemester
- Fachschaftsrat der Kulturwissenschaftlichen Fakultät
- Fachschaftsrat der Juristischen Fakultät
- Fachschaftsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Amtszeit: 1 Jahr
- Wahl im Winter- und im Sommersemester