Wen kann ich wählen?

Wahlvorschläge zur Wahl 2024

Hier finden Sie eine Auflistung der zur Wahl stehenden Personen.

Gewählt werden vier dezentrale Gleichstellungsbeauftragte, d. h. eine in jeder Fakultät sowie eine weitere für die Zentralen Einrichtungen
und die zentrale Verwaltung, sowie jeweils bis zu zwei Stellvertreterinnen für die Dauer von zwei Jahren.

Sie haben bis zu drei Stimmen.


Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät

>> wird gewählt von: allen Beschäftigten und Studierenden der Juristischen Fakultät

Kandidatinnen:

  • Liste: Standow
    • Mareike Standow (Akademische Mitarbeiterin)
    • Clara Marie Weiger (Studentin)

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

>> wird gewählt von: allen Beschäftigten und Studierenden der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Kandidatinnen:

  • Liste: KUWI Gleichstellung
    • Skarla Diers (Studentin)
    • Ricarda Fait-Bartholomäus (Akademische Mitarbeiterin)
    • Dr. Anja Hennig (Akademische Mitarbeiterin)

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

>> wird gewählt von: allen Beschäftigten und Studierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Kandidatinnen:

  • Liste: Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Wiwi
    • Doreen Rose (nichtwissenschaftliche Beschäftigte)
    • Elisa Lehrer (Akademische Mitarbeiterin)

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Verwaltung und zentralen Einrichtungen

>> wird gewählt von: allen Beschäftigten der Verwaltung und zentralen Einrichtungen

Kandidatin:

  • Manuela Haake (Career Center)

Gewählt werden vier studentische Vertreter*innen im Senat für eine Amtszeit von einem Jahr (ab 1. Oktober 2024).

Sie haben vier Stimmen.


Kandidierende:

  1. Ben-Noah Denke (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
  2. Philip Panek (Juristische Fakultät)
  3. Felix Brieske (Juristische Fakultät)
  4. Denise Köcke (Juristische Fakultät)
  5. Roksana Rybicka (Juristische Fakultät)

Gewählt werden pro Fakultätsrat vier studentische Mitglieder für eine Amtszeit von einem Jahr.

Sie haben bis zu vier Stimmen.


Fakultätsrat der Juristischen Fakultät

Kandidierende:

  1. Anne Hochmuth
  2. Lea Keßler

Fakultätsrat der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Kandidierende:

  1. Vanessa Czerwionka
  2. Elias Seeland
  3. Anna Scheuble
  4. Leonie Petersen

Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Kandidierende:

  1. Edgar Reinhardt-Garcia
  2. Julia Stepanova


 

Gremien der universitären Selbstverwaltung

Amtszeit:

  • 2 Jahre
  • studentische Mitglieder: 1 Jahr

Anzahl Mitglieder / Wahlkreise:

  • 4 Studierende
  • 2 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
  • 4 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
  • 2 Professor*innen der Kulturwissenschaftlichen Fakultät
  • 2 Professor*innen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
  • 2 Professor*innen der Juristischen Fakultät
  • 1 Professor*in universitätsweit
Informationen über den Senat

Informationen über den

Fakultätsrat der Kulturwissenschaftlichen Fakultät
Fakultätsrat der Juristischen Fakultät
Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Amtszeit:

  • 2 Jahre
  • studentische Mitglieder: 1 Jahr

Anzahl Mitglieder / Wahlkreise:

  • 4 Studierende
  • 2 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
  • 4 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
  • 7 Professor*innen der jeweiligen Fakultät

 

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte (hauptberuflich)

  • Amtszeit: 4 Jahre
  • bis zu zwei Stellvertreterinnen (nicht hauptberuflich)

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

  • für die Kulturwissenschaftliche Fakultät
  • für die Juristische Fakultät
  • für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • für die Verwaltung und die zentralen Einrichtungen
  • Amtszeit: 2 Jahre
  • bis zu zwei Stellvertreterinnen

 

Informationen über die Gleichstellungsbeauftragte(n)

  • 1 Person für die Gruppe der Hochschullehrer*innen (+ 1 Stellvertretung)
  • 1 Person für die Gruppe der Promovierenden (+ 1 Stellvertretung)
  • Amtszeit: 2 Jahre

  • Gesamtpersonalrat
  • Personalrat für das wissenschaftliche Personal
  • Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal
  • Amtszeit: 4 Jahre
  • Wahl unabhängig von den Wahlen der anderen Gremien
Informationen des Wahlvorstandes

Gremien der studentischen Selbstverwaltung

  • Amtszeit: 1 Jahr
  • Wahl im Sommersemester

  • Fachschaftsrat der Kulturwissenschaftlichen Fakultät
  • Fachschaftsrat der Juristischen Fakultät
  • Fachschaftsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
  • Amtszeit: 1 Jahr
  • Wahl im Winter- und im Sommersemester