Wie kandidiere ich?
Wie kandidiere ich für universitäre Gremien?
Alle Information finden Sie in den aktuellen Wahlbekanntmachungen.
Diese VORLAGEN bieten einen Überblick über alle benötigten Informationen und werden daher empfohlen:
>>> Wahlvorschläge müssen fristgerecht bei der Wahlleitung eingereicht werden.
HINWEIS zum digitalen Einreichen von Wahlvorschlägen:
- Wahlvorschlag und Unterstützer*innenliste müssen nicht zwingend in Papierform eingereicht werden.
- Es genügt, wenn der/die Kandidat*in oder Listensprecher*in das Formular ausfüllt und mit eigener eingescannter Unterschrift bei der Wahlleitung von seinem universitären E-Mail-Konto einreicht.
- Er/Sie sollte alle Kandidat*innen der Liste sowie alle Unterstützer*innen mit ihrer jeweiligen universitären E-Mail ins cc setzen.
- Auf diese Mail kann jede*r innerhalb der Frist seine Kandidatur/Unterstützung erklären, indem sie/er die Mail ausdruckt, unterschreibt, einscannt oder abfotografiert und von seinem universitären E-Mail-Konto aus per „Antwort an alle“, jedenfalls aber an die Wahlleitung, schickt.
Wer kann für den Senat und die Fakultätsräte kandidieren?
Wählbar sind alle Hochschulmitglieder, also alle Personen, die hauptberuflich an der Europa-Universität Viadrina tätig sind oder als Studierende eingeschrieben sind.
Zur Zuordnung des Wahlrechts bei Personen, die gleichzeitig verschiedenen Statsgruppen oder verschiedenen Fakultäten oder Einrichtungen angehören, siehe Übersicht Wahlberechtigung.
Wie kandidere ich für studentische Gremien?
Infos zu den Wahlen für das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte gibt es auf den Webseiten des AStA.
Wie kann ich mich den Wähler*innen vorstellen?
Auf der Wahl-Webseite werden vor der Wahl alle Kandidierenden nach Gremium und Wähler*innengruppe aufgeführt.