Praktikumsanerkennung für Jura-Studierende
Studiengänge
Das Career Center führt die Anerkennung für folgende Studiengänge der Juristischen Fakultät gemeinsam mit den jeweils zuständigen Prüfungsausschüssen durch:
Bachelor des deutschen Rechts
Für den Abschluss Bachelor des deutschen Rechts müssen Praktika im Gesamtumfang von 3 Monaten/ 13 Wochen (6 ECTS) im In- oder Ausland absolviert werden. Der/die Ausbilder*in muss Volljurist*in sein. Die Einzelheiten werden in der Praktikumsrichtlinie beschrieben.
Deutsch-Polnisches Jurastudium
Laut Sudien- und Prüfungsordnung vom 25.06.2021 sind für den Studiengang Magister des Rechts und den Master of German and Polish Law Praktika im Gesamtumfang von 240 Stunden (6 Woche Vollzeit) als Prüfungsleistung vorgesehen. Details regelt die Praktikumsrichtlinie.
Links
Praktikumsrichtlinien
So geht´s
- Praktikumszeugnis anfordern oder Bescheinigung über die Ableistung eines Praktikums ausfüllen und unterschreiben lassen.
- in das Online-Formular zur Praktikumsanerkennung mit den Viadrina-Zugangsdaten einloggen
- das Online-Formular ausfüllen und absenden. Achtung: Zwischenspeichern ist nicht möglich.
- die aus dem Online-Formular generierte PDF ausdrucken, unterschreiben und einscannen
- Zeugnis/ Bescheinigung und eingescanntes Online-Formular bei Frau Haake einreichen oder direkt im Online-Formular hochladen
- abwarten bis du Nachricht von uns erhältst. Eingangsbestätigungen werden nicht versandt.
Das Praktikum und die ECTS-Punkte werden in viaCampus eingetragen.
FAQ der Praktikumsanerkennung
Die Anerkennung eines Praktikums/ einer Werkstudierendenstelle o.ä. als Studienleistung wird durch das Einreichen eines Berichtes (Online-Formular und unterschriebener Scan) und einer Bestätigung/ Zeugnis der Arbeitsstelle beantragt. Arbeits-/Praktikumsverträge werden als Nachweis der Arbeitsstelle nicht anerkannt. Bitte lies dazu die Informationen zum Anerkennungsverfahren (PDF unter Links und Downloads) und die Praktikumsrichtlinie deines Studiengangs. Die Anerkennung kann bis zu 8 Wochen dauern.
Die Praktikumsrichtlinie deines Studiengangs regelt, was als Praktikum entsprechend der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung anerkannt werden kann und wieviele ECTS du jeweils enthältst.
Besonders wichtig ist, dass der Großteil der Tätigkeiten, die du ausübst einen fachlichen Bezug zu deinem Studium haben und eine akademische Ausbildung erfordern. Zudem musst du insbesondere die Mindestdauer von 4 Wochen bzw. im Wiwi-Studium 180 Stunden im Blick behalten.
Unwichtig ist für uns, welche Art von Vertrag du hattest, ob du beispielsweise als Werkstudent*in, Praktikant*in oder studentische Hilfskraft angestellt warst, da wir das im Online-Formular nicht abfragen und du deinen Vertrag nicht bei uns einzureichen brauchst.
Nicht anerkannt werden können in der Regel Tätigkeiten an der Europa-Universität Viadrina als studentische Mitarbeitende, Peer-Tutor*in oder auch auf ehrenamtlicher Basis. Wir möchten, dass du außerhalb der Uni Praxiserfahrung sammelst und dein Netzwerk erweiterst.
Nein, du brauchst dein Praktikum vor Beginn nicht bei uns anzumelden. Du beantragst die Anerkennung nach Beendigung des Praktikums über das Online-Formular und reichst dein Praktikumszeugnis bei uns ein.
Dasselbe gilt für Werkstudierendenstellen. Hier kannst du die Anerkennung beantragen, sobald die erforderlichen Arbeitsstunden für die gewünschte Anzahl an ECTS-Punkten erarbeitet und in einem (Zwischen)Zeugnis deiner Arbeitsstelle bestätigt wurden.
Die Login-Daten für das Online-Formular zur Praktikumsanerkennung sind dieselben wie für dein Studierendenkonto (Zugang zu E-Mail, viaCampus, Moodle), also z.B. euv999999 und dein dazugehöriges Passwort.
Wir möchten, dass du ein Arbeits-/ Praktikumszeugnis erhältst, mit dem du auch bei zukünftigen Bewerbungen punkten kannst. Zudem überprüfen wir anhand des Zeugnisses die Glaubwürdigkeit deines Berichtes.
Anforderungen an das Praktikumszeugnis:
- Das Zeugnis wurde auf offiziellem Briefkopf der Praktikumsstelle erstellt oder mit einem Stempel der Praktikumsstelle versehen Anschrift und Telefonnummer bzw. E-Mail Adresse der Praktikumsstelle müssen angegeben sein.
- Der Zeitraum des Praktikums/ der Tätigkeit wird angegeben und idealerweise die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden.
- Die wichtigsten Tätigkeiten der/des Praktikant*in werden aufgeführt.
- Unterschrift der zuständigen Ansprechperson in der Praktikumsstelle.
- Bei einem Zeugnis ohne Enddatum gilt das Datum der Ausstellung des Zeugnisses als letzter Tag am Arbeitsplatz.
Ressourcenbedingt versenden wir keine Eingangsbestätigungen per E-Mail. Du kannst aber davon ausgehen, dass wir auf unserem Dashboard sehen, wer das Online-Formular ausgefüllt hat, auch wenn es bei dem Vorgang technische Schwierigkeiten gab.
Sollten Unterlagen fehlen oder sich Rückfragen ergeben, kontaktieren wir dich per E-Mail. Wir bitten darum, nur in wirklich dringenden Fällen zum Bearbeitungsstand des Berichtes nachzufragen.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nicht immer in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen. Bei Vorliegen berechtigter Gründe werden Anträge auch bevorzugt bearbeitet.
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt durch den Eintrag des Praktikums in viaCampus und kann bis zu 8 Wochen dauern. Wir informieren dich per E-Mail, sobald der Eintrag erfolgt ist.